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   EuGH, 08.04.2003 - C-53/01 bis C-55/01, C-53/01, C-54/01, C-55/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,185
EuGH, 08.04.2003 - C-53/01 bis C-55/01, C-53/01, C-54/01, C-55/01 (https://dejure.org/2003,185)
EuGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - C-53/01 bis C-55/01, C-53/01, C-54/01, C-55/01 (https://dejure.org/2003,185)
EuGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - C-53/01 bis C-55/01, C-53/01, C-54/01, C-55/01 (https://dejure.org/2003,185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Eintragungshindernisse - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b, c und e - Dreidimensionale Marke, die aus der Form der Ware besteht - Unterscheidungskraft - Allgemeines Interesse an der Freihaltung bestimmter Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Linde

  • EU-Kommission PDF

    Linde AG (C-53/01), Winward Industries Inc. (C-54/01) und Rado Uhren AG (C-55/01).

    Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 3 Absätze 1 Buchstabe b und 3
    1. Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit - Fehlende Unterscheidungskraft - Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer dreidimensionalen Marke, die aus der Form der Ware besteht - Anwendung der gleichen Maßstäbe wie bei ...

  • EU-Kommission

    Linde AG (C-53/01), Winward Industries Inc. (C-54/01) und Rado Uhren AG (C-55/01)

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken; Zurückweisung von Markenanmeldungen durch das Deutsche Patent- und Markenamt wegen fehlender Unterscheidungskraft; Eintragung eines Fahrzeugs als dreidimensionale Marke ...

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/104/EWG
    1. Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit - Fehlende Unterscheidungskraft - Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer dreidimensionalen Marke, die aus der Form der Ware besteht - Anwendung der gleichen Maßstäbe wie bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung des Artikels 3 Absatz 1 Buchstaben b, c und e sowie des Artikels 3 Absatz 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2597 (Ls.)
  • GRUR 2003, 514
  • GRUR Int. 2003, 632
  • EuZW 2003, 439
 
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Wird zitiert von ... (460)

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Da Art. 3 Abs. 1 Buchst. e 1. Spiegelstrich der Richtlinie 89/104/EWG und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziffer i der Richtlinie 2008/95/EG sowie § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ein vorgreifliches Hindernis für die Eintragung eines ausschließlich aus der Form einer Ware bestehenden Zeichens enthält, kann ein solches Zeichen weder als Marke eingetragen werden noch durch seine Benutzung Unterscheidungskraft erlangen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Rn. 74 bis 76 - Philips/Remington; Urteil vom 8. April 2003 - C-53/01 bis C-55/01, Slg. 2003, I-3161 = GRUR 2003, 514 Rn. 44 - Linde/Winward/Rado).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b und c MarkenRL) sind, auch wenn sich ihre Anwendungsbereiche überschneiden, voneinander unabhängig und gesondert zu prüfen, wobei jedes Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm jeweils zugrunde liegt (EuGH, Urt. v. 8.4.2003 - C-53/01 bis C-55/01, Slg. 2003, I-3161 Tz. 67 = GRUR 2003, 514 = WRP 2003, 627 - Linde, Winward, Rado; Urt. v. 12.2.2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Tz. 67/68 - Postkantoor, m.w.N.).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

    Das Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 zugrunde liegende Interesse besteht darin, zu verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht letztlich ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 89/104 entsprechend Urteile Philips, Randnr. 78, und vom 8. April 2003, Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, Slg. 2003, I-3161, Randnr. 72).
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