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   BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00   

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https://dejure.org/2002,707
BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00 (https://dejure.org/2002,707)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - I ZR 115/00 (https://dejure.org/2002,707)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - I ZR 115/00 (https://dejure.org/2002,707)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Werbemäßige Selbstdarstellung eines Unternehmens in einer Stellenanzeige; Imagewerbung bei der Suche nach Arbeitskräften durch ein Unternehmen; Vereinbarkeit einer Stellenanzeige mit Werbewirkung mit den Regeln des lauteren Wettbewerbs; Unzulässiges Anbieten ...

  • Judicialis

    UWG § 1

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Zu einer Imagewerbung enthaltenen Stellenanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Stellenanzeige"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Stellenanzeige mit gleichzeitig werbendem Inhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbung innerhalb einer Stellenanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1814
  • MDR 2003, 1006
  • GRUR 2003, 540
  • NJ 2003, 423
  • WM 2003, 1998
  • BB 2003, 1086
  • K&R 2003, 290
  • afp 2003, 260
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn in der Stellenanzeige zugleich blickfangmäßig hervorgehoben für die Güte der Erzeugnisse des Unternehmens geworben wird, da eine solche Werbung aufgrund ihrer Art und Größe nicht nur von Stellensuchenden, sondern nach der Lebenserfahrung auch von Abnehmern der Produkte gelesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1972 - I ZR 16/71, GRUR 1973, 78, 80 = WRP 1972, 525 - Verbraucherverband).
  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00
    Eine solche Imagewerbung, die nicht hinter der Suche nach Arbeitskräften zurücktritt und geeignet ist, den Aussagegehalt der Stellenanzeigen zu beeinflussen, muß wegen ihrer Werbewirkung mit den Regeln des lauteren Wettbewerbs vereinbar sein (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1995 - I ZR 110/93, GRUR 1995, 595, 596 = WRP 1995, 682 - Kinderarbeit; Urt. v. 15.5.1997 - I ZR 10/95, GRUR 1997, 761, 764 = WRP 1997, 940 - Politikerschelte).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00
    Eine solche Imagewerbung, die nicht hinter der Suche nach Arbeitskräften zurücktritt und geeignet ist, den Aussagegehalt der Stellenanzeigen zu beeinflussen, muß wegen ihrer Werbewirkung mit den Regeln des lauteren Wettbewerbs vereinbar sein (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1995 - I ZR 110/93, GRUR 1995, 595, 596 = WRP 1995, 682 - Kinderarbeit; Urt. v. 15.5.1997 - I ZR 10/95, GRUR 1997, 761, 764 = WRP 1997, 940 - Politikerschelte).
  • OLG Dresden, 18.04.2000 - 14 U 3538/99

    Wettbewerbswidrigkeiten von Stellenanzeigen mit Hinweis auf Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr wie folgt zu werben: "LEGAL SERVICES"/"LEGAL" (OLG Dresden MDR 2000, 978 f.).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Mit Recht hat das Berufungsgericht ferner angenommen, daß die Aufnahme von "artax" in den Namen der Beklagten, soweit dem eine werbende Wirkung zukommt, keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO darstellt, sondern in den Rahmen einer zulässigen Selbstdarstellung fällt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000 - 1 BvR 721/99, NJW 2000, 3195, 3196 = WRP 2000, 720; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965, 966 = WRP 2003, 1213; BGH, Urt. v. 5.12.2002 - I ZR 115/00, GRUR 2003, 540, 541 = WRP 2003, 745 - Stellenanzeige).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 253/02

    Werbung mit Testergebnis

    Es liegt demnach auch ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs i.S. von § 1 UWG a.F. vor (vgl. BGH, Urt. v. 5.12.2002 - I ZR 115/00, GRUR 2003, 540, 541 = WRP 2003, 745 - Stellenanzeige, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05

    Zu den Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit - "Werbung" im Sinne des §

    Zwar wird in Deutschland der Begriff "Werbung" traditionell an sich weit verstanden (vgl. BGH GRUR 2003, 540 - Stellenanzeige).
  • LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22

    Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.12.2002 - I ZR 115/00) hat die Verfügungsklägerin die Auffassung vertreten, dass ein Fall des Nachfragewettbewerbs um Arbeitskräfte ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründe.

    Aus dem von der Berufungsklägerin angezogenen Urteil des BGH vom 05.12.2002 - I ZR 115/00 ergibt sich nichts Anderes.

  • LG Braunschweig, 25.02.2009 - 9 O 1551/08

    Unterlassung der Werbung um Mitarbeiter für Tätigkeiten, die den Vertretern der

    Sie enthalten somit eine werbemäßige Anpreisung nur gegenüber Stellensuchern, nicht aber gegenüber anderen am Wirtschaftsleben interessierten Lesern der Anzeigen (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 540, 541; OLG Dresden NJW-RR 2001, 919, 920).
  • LG Hamburg, 09.05.2007 - 315 O 55/07

    Irreführende Werbung: Stellenanzeige einer Versicherungsgesellschaft im Internet

    Auch muss eine Selbstdarstellung in einer Stellenanzeige, die nicht hinter der Suche nach Arbeitskräften zurücktritt und geeignet ist, den Aussagegehalt der Stellenanzeige zu beeinflussen, wegen ihrer Werbewirkung mit den Regeln des lauteren Wettbewerbs vereinbar sein (BGH GRUR 2003, 540, 541).
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