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   EuGH, 20.05.2003 - C-469/00 und C-108/01   

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https://dejure.org/2003,1223
EuGH, 20.05.2003 - C-469/00 und C-108/01 (https://dejure.org/2003,1223)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - C-469/00 und C-108/01 (https://dejure.org/2003,1223)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - C-469/00 und C-108/01 (https://dejure.org/2003,1223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Geschützte Ursprungsbezeichnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Verordnung (EG) Nr. 1107/96 - Frischer, geriebener 'Grana Padano' - Spezifikation - Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten - Voraussetzung des Reibens und Verpackens des Käses im Erzeugungsgebiet - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ravil

  • EU-Kommission PDF

    Ravil SARL gegen Bellon import SARL und Biraghi SpA.

    Artikel 29 EG und 30 EG
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten, mit dem die Voraussetzung für anwendbar erklärt wird, dass ein bestimmter Käse im Erzeugungsgebiet gerieben und verpackt werden muss, um ...

  • EU-Kommission

    Ravil SARL gegen Bellon import SARL und Biraghi SpA

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Landwirtschaft , Lebensmittel , Verbraucherschutz

  • Wolters Kluwer

    Geschützte Ursprungsbezeichnung "Grana Padano" für den in geriebener Form vermarkteten Käse; Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 29 EG; Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten; Voraussetzung des Reibens und Verpackens ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2081/92; ; Verordnung (EG) Nr. 1107/96; ; EGV Art. 29; ; EGV Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschützte Ursprungsbezeichnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Verordnung (EG) Nr. 1107/96 - Frischer, geriebener .Grana Padano - Spezifikation - Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten - Voraussetzung des Reibens und Verpackens des Käses im Erzeugungsgebiet - Artikel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO" UND DEM SCHINKEN .PROSCIUTTO DI PARMA" DURCH DIE GEMEINSCHAFTSREGELUNG GEWÄHRT WORDEN IST.

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ravil

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Der Gerichtshof bestätigt den Umfang des Schutzes, der dem Käse "GRANA PADANO und dem Schinken .PROSCIUTTO DI PARMA durch die Gemeinschaftsregelung gewährt worden ist.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation, chambre commerciale, financière et économique - Freier Warenverkehr - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, das die Ursprungsbezeichnung "grana padano" Käse vorbehält, der im Erzeugungsgebiet gerieben ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3465 (Ls.)
  • GRUR 2003, 609
  • EuZW 2003, 564
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Die Cour de cassation, an die sich Ravil mit einem Rechtsmittel gewandt hat, vertritt unter Verweis auf die Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90 (Delhaize, Slg. 1992, I-3669) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-388/95 (Belgien/Spanien, Slg. 2000, I-3123) die Auffassung, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von der Auslegung des Artikels 29 EG abhänge.

    Es hat somit mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen im Sinne von Artikel 29 EG zur Folge (in diesem Sinne - in Bezug auf eine nationale Maßnahme - auch Urteil Belgien/Spanien, Randnrn.

    Auf die vorliegende Rechtssache könne das Urteil Belgien/Spanien übertragen werden, in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung in Form einer Verpflichtung, einen Wein mit Ursprungsbezeichnung in der Region abzufüllen, in der er erzeugt worden sei, um die Ursprungsbezeichnung verwenden zu dürfen, gerechtfertigt sei, da sie die Wahrung des Ansehens der Bezeichnung bezwecke, indem sie außer der Unverfälschtheit des Erzeugnisses die Erhaltung seiner Eigenschaften und Merkmale sicherstelle.

    Die Gemeinschaftsgesetzgebung zeigt die allgemeine Tendenz, im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik die Qualität der Erzeugnisse herauszustellen, um das Ansehen dieser Erzeugnisse zu verbessern, u. a. durch die Verwendung von Ursprungsbezeichnungen, die besonders geschützt werden (Urteil Belgien/Spanien, Randnr. 53).

    Diese ist letztlich ausschlaggebend für das Ansehen des Erzeugnisses (Urteil Belgien/Spanien, Randnrn.

    Infolgedessen kann ein solches zweiseitiges Abkommen im Verhältnis zwischen den beiden an ihm beteiligten Mitgliedstaaten ungeachtet seiner beschränkenden Auswirkungen auf den Handelsverkehr anwendbar sein, wenn nachgewiesen wird, dass es ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um das Ansehen der betreffenden Ursprungsbezeichnung zu erhalten (in diesem Sinne auch Urteil Belgien/Spanien, Randnrn.

    In diesem Zusammenhang ist einzuräumen, dass Kontrollen außerhalb des Erzeugungsgebiets weniger Garantien für die Qualität und Echtheit des Erzeugnisses gäben als Kontrollen, die im Erzeugungsgebiet unter der Verantwortung der Inhaber der Bezeichnung durchgeführt werden (in diesem Sinne auch Urteil Belgien/Spanien, Randnr. 67).

    Die Gefahr für die Qualität und die Echtheit des schließlich zum Verbrauch angebotenen Erzeugnisses ist folglich größer, wenn es außerhalb des Erzeugungsgebiets gerieben und verpackt worden ist, als wenn dies innerhalb dieser Region geschehen ist (in diesem Sinne auch Urteil Belgien/Spanien, Randnr. 74).

    Somit kann ein zweiseitiges Abkommen, mit dem die Voraussetzung für anwendbar erklärt wird, dass das Erzeugnis im Erzeugungsgebiet gerieben und verpackt wird, um dessen Ansehen durch eine Stärkung der Kontrolle über seine besonderen Eigenschaften und seine Qualität zu erhalten, als Maßnahme zum Schutz der Ursprungsbezeichnung, die der Gesamtheit der betreffenden Erzeuger zugute kommt und für diese von entscheidender Bedeutung ist, als gerechtfertigt angesehen werden (in diesem Sinne auch Urteil Belgien/Spanien, Randnr. 75).

    Eine Beeinträchtigung der Qualität oder der Echtheit eines außerhalb des Erzeugungsgebiets geriebenen und verpackten Käses, die sich aus dem Eintritt der mit den Vorgängen des Reibens und Verpackens verbundenen Gefahren ergeben würde, könnte nämlich das Ansehen des gesamten unter der Ursprungsbezeichnung vermarkteten Käses schädigen, einschließlich desjenigen, der im Erzeugungsgebiet unter der Kontrolle des Kollektivs, dem diese Bezeichnung zusteht, gerieben und verpackt wird (in diesem Sinne auch Urteil Belgien/Spanien, Randnrn.

  • EuGH, 13.09.2001 - C-169/99

    Schwarzkopf

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für nationale Maßnahmen gilt, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. u. a. Urteile vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, I-3629, Randnr. 27, und vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-169/99, Schwarzkopf, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 37).
  • EuGH, 25.06.1997 - C-114/96

    Kieffer und Thill

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für nationale Maßnahmen gilt, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. u. a. Urteile vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, I-3629, Randnr. 27, und vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-169/99, Schwarzkopf, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 37).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-209/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Nach dem Gebot der Rechtssicherheit muss eine Gemeinschaftsregelung es den Betroffenen jedoch ermöglichen, den Umfang der ihnen durch diese Regelung auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-209/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-5655, Randnr. 35).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 29 EG Maßnahmen verbietet, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und dadurch unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. u. a. - in Bezug auf nationale Maßnahmen - Urteil vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-209/98, Sydhavnens Sten & Grus, Slg. 2000, I-3743, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-230/98

    Schiavon

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Er kann auch gemeinschaftsrechtliche Vorschriften berücksichtigen, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. u. a. Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-230/98, Schiavon, Slg. 2000, I-3547, Randnr. 37).
  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegte Frage gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteil vom 28. November 2000 in der Rechtssache C-88/99, Roquette Frères, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen eines Abkommens zwischen zwei Mitgliedstaaten keine Anwendung finden können, wenn sie dem EG-Vertrag, insbesondere den Regeln über den freien Warenverkehr, widersprechen (in diesem Sinne Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 8).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
    Die Cour de cassation, an die sich Ravil mit einem Rechtsmittel gewandt hat, vertritt unter Verweis auf die Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90 (Delhaize, Slg. 1992, I-3669) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-388/95 (Belgien/Spanien, Slg. 2000, I-3123) die Auffassung, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von der Auslegung des Artikels 29 EG abhänge.
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der geografische Angaben als gewerbliches und kommerzielles Eigentum im Sinne von Art. 36 Satz 1 AEUV ansieht (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - C-3/91, Slg. 1992, I-5529 = GRUR Int. 1993, 76 Rn. 37 f. - Exportur [Turrón de Alicante]; Urteil vom 20. Mai 2003 - C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609 Rn. 49 - Grana Padano; Urteil vom 20. Mai 2003 - C-108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616 Rn. 64 - Prosciutto di Parma).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier

    Der Gerichtshof hat in den Urteilen "Grana padano" (v. 20.5.2003 - C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609 Tz. 93 ff.) und "Prosciutto di Parma" (v. 20.5.2003 - C-108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616 Tz. 95 ff.) entschieden, dass es den Betroffenen aus Gründen der Rechtssicherheit möglich sein muss, den Umfang der ihnen durch eine Gemeinschaftsregelung auferlegten Pflichten genau zu erkennen.

    Der Gerichtshof hat des Weiteren in der Entscheidung "Grana padano" (GRUR 2003, 609 Tz. 101 f.) ausgesprochen, dass eine entsprechende Voraussetzung auch vor Bekanntmachung der Anforderungen der Spezifikation einem Betroffenen entgegengesetzt werden kann, wenn dieser sie aufgrund der bis zum Inkrafttreten der Verordnung fortgeltenden nationalen Vorschriften zu beachten hatte.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    So gesehen kann der Gerichtshof veranlasst sein, gemeinschaftsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, auf die sich das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht bezogen hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-230/98, Schiavon, Slg. 2000, I-3547, Randnr. 37, und vom 20. Mai 2003 in der Rechtssache C-469/00, Ravil, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen,

    21 - Urteile vom 15. Dezember 1987, Dänemark/Kommission (348/85, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19), vom 1. Oktober 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-209/96, Slg. 1998, I-5655, Randnr. 35), vom 14. Dezember 2000, Deutschland/Kommission (C-245/97, Slg. 2000, I-11261, Randnr. 72), und vom 20. Mai 2003, Ravil (C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 93) sowie Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita (C-108/01, Slg. 2003, I-5121, Randnr. 89).

    95 f., und Ravil, Randnrn.

    36 - Urteil Ravil (zitiert in Fn. 21, Randnr. 103).

    95 f., und Ravil, Randnrn.

    48 - Siehe die in Fn. 21 zitierten Urteile Prosciutto di Parma, Randnr. 94, und Ravil, Randnr. 98.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    Andererseits ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt, dass die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots der Anwendung einer Gemeinschaftsregelung im Einzelfall entgegenstehen können (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 1992 - C-163/90, Slg. 1992, I-4625 Rn. 30 bis 34 - Legros; Urteil vom 20. Mai 2003 - C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609 Rn. 99 bis 101 - Grana Padano; Urteil vom 20. Mai 2003 - C108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616 Rn. 95 bis 97 - Prosciutto di Parma; Urteil vom 16. Juni 2005 - C105/03, Slg. 2005, I- 5285 = EuZW 2005, 433 Rn. 44 und 47 - Pupino; Urteil vom 4. Juli 2006 - C212/04, Slg. 2006, I-6057 = EuZW 2006, 730 Rn. 110 - Adeneler).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    Hieraus folgt, dass die Bestimmungen der in Rede stehenden bilateralen Verträge, da diese nunmehr zwei Mitgliedstaaten betreffen, auf deren zwischenstaatliche Beziehungen keine Anwendung finden können, wenn sie dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr, widersprechen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Tendenz zeigt sich u. a. konkret bei den Agrarerzeugnissen am Erlass der Verordnung Nr. 2081/92, mit der im Licht ihrer Erwägungsgründe u. a. den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualitätserzeugnisse und Erzeugnisse mit bestimmbarer geografischer Herkunft Rechnung getragen und es den Herstellern erleichtert werden soll, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen als Gegenleistung für echte Qualitätsanstrengungen ein höheres Einkommen zu erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ravil, Randnr. 48, und vom 20. Mai 2003, Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, C-108/01, Slg. 2003, I-5121, Randnr. 63).

    Aus der Sicht des Verbrauchers hängt die Verbindung zwischen dem Ansehen der Erzeuger und der Qualität der Erzeugnisse ferner von seiner Überzeugung ab, dass die unter der Ursprungsbezeichnung verkauften Erzeugnisse echt sind (Urteile Ravil, Randnr. 49, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, Randnr. 64).

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

    Was darüber hinaus den Umstand betrifft, dass die g. U. "Vostizza" den in ihrem Erzeugungsgebiet selbst verarbeiteten und verpackten getrockneten Weintrauben vorbehalten ist, genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bindung der Verwendung einer auf der Ebene der Europäischen Union eingetragenen g. U. an Bedingungen, die das Erzeugungsgebiet betreffen, ebenfalls eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 29 EG darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 88, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, C-108/01, Slg. 2003, I-5121, Randnr. 59).

    Diese Tendenz zeigte sich im Erlass der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 208, S. 1), mit der ihren Erwägungsgründen zufolge u. a. den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualitätserzeugnisse und Erzeugnisse mit bestimmbarer geografischer Herkunft Rechnung getragen und es den Herstellern erleichtert werden soll, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen als Gegenleistung für echte Qualitätsanstrengungen ein höheres Einkommen zu erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ravil, Randnr. 48, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, Randnr. 63).

    Aus der Sicht des Verbrauchers hängt die Verbindung zwischen dem Ansehen der Erzeuger und der Qualität der Erzeugnisse ferner von seiner Überzeugung ab, dass die unter der Ursprungsbezeichnung verkauften Erzeugnisse echt sind (vgl. Urteile Ravil, Randnr. 49, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, Randnr. 64).

    Im Gesetz 553/1977 wurde jedoch in Bezug auf getrocknete Weintrauben der Sorte "Vostizza", denen eine g. U. zugutekommt, keine Spezifikation der Art vorgesehen, wie sie in den in den Urteilen Ravil und Consorzio del Prociutto di Parma und Salumificio S. Rita in Rede stehenden nationalen Regelungen vorgesehen war.

  • BGH, 03.09.2020 - I ZB 72/19

    Schwarzwälder Schinken II

    Dies sei erst durch die später ergangenen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (C-108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616 Rn. 50) und "Grana Padano" (C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609 Rn. 83) ersichtlich geworden.
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 6/12

    Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine markenrechtliche Beschwerdeentscheidung des

    Sie seien bereits deshalb erfüllt, weil erst durch eine Änderung der Rechtslage aufgrund der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (C108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616) und "Grana Padano" (C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609) sowie deren unionsrechtliche Umsetzung (Art. 4 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 692/2003 und Art. 4 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) die Möglichkeit ersichtlich geworden sei, die Verarbeitungsschritte des Schneidens und Verpackens durch entsprechende Vorgaben in der Spezifikation in das Herkunftsland zu verlegen.
  • BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09

    Schwarzwälder Schinken - Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken

    Dass dies überhaupt möglich ist, ist erst durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (GRUR 2003, 616 ff.) und "Grana Padano" (GRUR 2003, 609 ff.) und die zeitgleich betriebene Änderung der VO 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2003 ersichtlich geworden (s. hierzu Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 130 Rn. 62).
  • EuG, 23.04.2018 - T-43/15

    CRM / Kommission

  • BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 78/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Qualitätsregelungen für

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

  • OLG Stuttgart, 13.06.2013 - 2 U 12/12

    Mercedes - Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige

  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

  • EuGH, 04.10.2007 - C-429/05

    Rampion und Godard - Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • OLG München, 09.10.2003 - 29 U 2690/03

    Markenschutz: "Solnhofer Platte" - "Pietra di Soln"

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-120/08

    Bavaria - Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 und 2 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 166/06

    Unberechtigte Verwendung einer geografischen Herkunftsbezeichnung für Käse

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-1/04

    Staubitz-Schreiber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03

    Markenrechtsschutz - zur Zulässigkeit einer Internetwerbung mit der Bezeichnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-421/04

    Matratzen Concord

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03

    Kuipers

  • BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09

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