Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1465
BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00 (https://dejure.org/2003,1465)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2003 - I ZR 18/00 (https://dejure.org/2003,1465)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 (https://dejure.org/2003,1465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veletzung des Urheberrechts an einem Computerprogramm durch Verwendung eines Quellcodes durch zwei ehemalige freie Mitarbeiter des Rechtsinhabers - Vorliegen einer Klageänderung bei Änderung der Anträge unter Weiterverfolgung desselben Klagezieles - Unterlassungsanspruch ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Innungsprogramm

    § 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97; ; in dem Rechtsstreit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei Urheberrechtsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Antrag auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3708 (Ls.)
  • NJW 2003, 786
  • NJW-RR 2003, 1279
  • MDR 2003, 1306
  • GRUR 2003, 786
  • ZUM 2003 780
  • ZUM 2003, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00
    Erforderlich wäre es vielmehr gewesen, dem Antrag einen Datenträger mit den aufgelisteten Dateien beizufügen (vgl. BGHZ 94, 276, 291 - Inkasso-Programm; 142, 388, 390 f. - Musical-Gala).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00
    Erforderlich wäre es vielmehr gewesen, dem Antrag einen Datenträger mit den aufgelisteten Dateien beizufügen (vgl. BGHZ 94, 276, 291 - Inkasso-Programm; 142, 388, 390 f. - Musical-Gala).
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Der Antrag auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung muss insbesondere die Verletzungsform genau beschreiben (BGH, GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm ).
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15

    Urheberrecht bei Dokumenten der militärischen Unterrichtung des Parlaments

    Die Anlage kann auch in einem beigefügten Datenträger mit aufgelisteten Dateien bestehen (BGH GRUR 2003, 786, zitiert nach juris Rn. 33 - Innungsprogramm).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13

    Schutz von Computerprogrammen (Dekompilierung; Entfernung des google-codes auf

    Die gebotene Individualisierung eines Computerprogramms kann mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt eines Computerprogramms mit Worten oft nicht eindeutig zu beschreiben ist, auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; 142, 388, 391 f. - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, GRUR 2003, 786 = WRP 2003, 998 - Innungsprogramm), wie dies durch die Anlage K46 geschehen ist.

    Ohne Erfolg rügt die Berufung auch, dass der klägerische Antrag entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 -, juris) nicht die Verletzungsform beschreibe, sondern nur das Original in Bezug nehme.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 -, Innungsprogramm - juris) ausgeführt, dass der im dortigen Fall gestellte Unterlassungsantrag, der zum einen auf das Innungsprogramm der Beklagten und zum anderen auf den bei der Beklagten sichergestellten Quellcode der Klägerin abzielte, daran leide, dass er nicht die Kopie, sondern das kopierte Produkt beschreibe.

    Unter Bejahung der vorausgesetzten Schöpfungshöhe kommt der Urheberrechtsschutz dem Programm als Ganzem wie auch einzelnen Programmteilen zu (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 18/00 -, juris).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt eines Computerprogramms mit Worten oft nicht eindeutig zu beschreiben sein wird, auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; 142, 388, 391 f. - Musical-Gala; BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, GRUR 2003, 786 = WRP 2003, 998 - Innungsprogramm).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 11 U 94/13

    Auslegung des Begriffs des Verbreitens nach § 69 c Nr. 3 UrhG

    Generell kann zur hinreichenden Konkretisierung des Antrags diesem ein Datenträger mit den Dateien beigefügt werden (BGH, GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm).

    Eine Bezugnahme auf das kopierte Produkt kommt jedoch bei identischer Übernahme in Betracht (BGH, GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm).

  • OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an Lernspielen bestehend aus

    Für die Frage der Urheberrechtsverletzung kommt es in erster Linie auf bestehende Übereinstimmungen und nicht auf Abweichungen an (vgl. BGH GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm).
  • LG Berlin, 19.10.2021 - 15 O 361/20

    Hoes Up G's Down

    Für die Frage, ob eine (unfreie) Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, sind nämlich die Übereinstimmungen, nicht die Verschiedenheiten (oder Abweichungen), maßgebend (BGH GRUR 2003, 786, 787 - Innungsprogramm; GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    In Fällen, in denen der Gegenstand des Urteilsausspruchs nicht abbildbar oder in Worten ausdrückbar ist - so etwa bei Theateraufführungen oder Filmen - sieht der BGH allerdings zur Herstellung der dauerhaften Bestimmtheit auch die Bezugnahme auf eine bei den Akten befindliche Anlage als ausreichend an; dann sei auch die körperliche Verbindung der Anlage mit der Urschrift der Entscheidung nicht erforderlich (BGHZ 142, 388, juris-Rn. 16 f. - Musical-Gala; BGH GRUR 2003, 786 juris-Rn. 33 - Innungsprogramm).
  • LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
    Den Beklagten ist es mit einem gängigen Wiedergabegerät mit USB-Anschluss technisch ohne weiteres möglich, den Inhalt dieser Anlage nachzuvollziehen und damit zu erfahren, welche Texte im Einzelnen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollen (vgl. auch BGH Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 18/00, BeckRS 2003, 5496, Innungsprogramm, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht