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   BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01   

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BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01 (https://dejure.org/2003,1092)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - KZR 32/01 (https://dejure.org/2003,1092)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01 (https://dejure.org/2003,1092)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne ; Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch Durchführung der Schülerverkehre ; Diskriminierungsverbot wegen marktbeherrschender Stellung; Ungleichbehandlung durch Kündigungen von Freistellungsverkehren ; Unternehmerischen Freiraum ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 1
    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung durch marktbeherrschendes Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Schülertransporte -, Missbrauch marktbeherrschender Stellung, missbräuchliche Ausübung des Kündigungsrechts, ordentliche Kündigung, sachlicher Grund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3345 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1348
  • GRUR 2003, 893
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Allerdings will die Vorschrift des § 20 Abs. 1 GWB auch dem Normadressaten einen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seiner Vertragsbeziehungen zur Marktgegenseite belassen und nur den Mißbrauch von Marktmacht verhindern (vgl. BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst).

    Denn der Kündigende wäre gegebenenfalls zum sofortigen erneuten Vertragsschluß verpflichtet (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie).

    a) Ob eine Behinderung unbillig ist oder einer unterschiedlichen Behandlung die sachliche Rechtfertigung fehlt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2482 - Reparaturbetrieb; BGH WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Im Verhältnis zur Beklagten erfüllen die Anbieter von Freistellungsverkehren nach ihrer wirtschaftlichen Funktion die gleichen Aufgaben und sind daher gleichartige Unternehmen (vgl. BGHZ 129, 53, 60 - Importarzneimittel).

    Unterliegt hingegen der Normadressat einem Kontrahierungszwang, z.B. einer Belieferungspflicht oder einer Bezugspflicht (BGHZ 129, 53, 60 f. - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 14.1.1997 - KZR 30/95, WuW/E 3104, 3106 f. - Zuckerrübenanlieferungsrecht II), kann - wenn die Verhältnisse ansonsten vergleichbar sind - ein laufendes Vertragsverhältnis nicht ohne weiteres, sondern nur beim Vorliegen besonderer Gründe gekündigt werden.

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Dies gilt nicht nur für den Behinderungstatbestand, sondern gleichermaßen für die unterschiedliche Behandlung von Vertragspartnern (BGH, Urt. v. 21.2.1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 f. - Kfz-Vertragshändler).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    a) Ob eine Behinderung unbillig ist oder einer unterschiedlichen Behandlung die sachliche Rechtfertigung fehlt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2482 - Reparaturbetrieb; BGH WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Bei der Fallgruppe der Vertragshändlerverträge ergibt sich indessen die Normadressatenstellung regelmäßig aus der Abhängigkeit derjenigen Händler, die dem Kreis der Vertragshändler bereits angehören und ihren Geschäftsbetrieb hierauf eingerichtet haben (BGH, Urt. v. 23.2.1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Allerdings will die Vorschrift des § 20 Abs. 1 GWB auch dem Normadressaten einen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seiner Vertragsbeziehungen zur Marktgegenseite belassen und nur den Mißbrauch von Marktmacht verhindern (vgl. BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Allerdings will die Vorschrift des § 20 Abs. 1 GWB auch dem Normadressaten einen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seiner Vertragsbeziehungen zur Marktgegenseite belassen und nur den Mißbrauch von Marktmacht verhindern (vgl. BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines marktbeherrschenden oder marktstarken

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Unterliegt hingegen der Normadressat einem Kontrahierungszwang, z.B. einer Belieferungspflicht oder einer Bezugspflicht (BGHZ 129, 53, 60 f. - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 14.1.1997 - KZR 30/95, WuW/E 3104, 3106 f. - Zuckerrübenanlieferungsrecht II), kann - wenn die Verhältnisse ansonsten vergleichbar sind - ein laufendes Vertragsverhältnis nicht ohne weiteres, sondern nur beim Vorliegen besonderer Gründe gekündigt werden.
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    Im Grundsatz nichts anderes gilt, wenn es dem Normadressaten - wie im Streitfall - bei der Begründung des Vertragsverhältnisses untersagt ist, gleichartige Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln, und er daher die Auswahl unter den Anbietern nach fairen und objektiven Auswahlkriterien, gegebenenfalls im Wege der Ausschreibung, zu treffen hat (BGHZ 101, 72, 82 ff. - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; Urt. v. 8.4.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
    a) Ob eine Behinderung unbillig ist oder einer unterschiedlichen Behandlung die sachliche Rechtfertigung fehlt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2482 - Reparaturbetrieb; BGH WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte).
  • BGH, 23.02.1988 - KVR 2/87

    "Reparaturbetrieb"; Abhängigkeit und unbillige Behinderung eines an einen

  • BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99

    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

  • BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00

    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

  • BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97

    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Jedenfalls ist dies beim Diskriminierungs- und Behinderungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB aF der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144, 1145 - Schülertransporte; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 20 Rn. 229).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Dem muß die kartellrechtliche Kontrolle Rechnung tragen, indem sie danach fragt, ob einer unterschiedlichen Behandlung bei einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes orientiert (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144, 1146 - Schülertransporte), die sachliche Rechtfertigung fehlt.
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Jedenfalls ist dies beim Diskriminierungs- und Behinderungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB aF der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144, 1145 - Schülertransporte; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 20 Rn. 229).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    (1) Soweit die neuere Rechtsprechung der Unionsgerichte Beschaffungen der öffentlichen Hand vom Anwendungsbereich der Wettbewerbsvorschriften der Union ausnimmt, wenn sie für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden sollen (EuG, Urteil vom 4. März 2003 - T-319/99, Slg. 2003, II357 Rn. 36 ff. = WuW/E EUR 688 - FENIN, bestätigt durch EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - C-205/03, Slg. 2006, I6295 Rn. 26 = WuW/E EUR 1213), weicht dies von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, der bei der Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand bislang allein darauf abstellt, ob die Beschaffung mit den Mitteln des Privatrechts erfolgt (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61, BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; Urteil vom 12. März 1991 - KZR 26/89, WuW/E BGH 2707, 2714 - Krankentransportunternehmen II; Urteil vom 12. November 2002, KZR 11/01, BGHZ 152, 347, 351 f. - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge; Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DER 1144, 1145 - Schülertransporte).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Ob eine Behinderung unbillig ist oder einer unterschiedlichen Behandlung die sachliche Rechtfertigung fehlt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01 - Schülertransporte, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 27. April 1999 - KZR 35/97 - Feuerwehrgeräte, juris Rn. 12).
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Ob eine Behinderung unbillig ist, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1991  KZR 26/89, WuW/E BGH 2707, 2716 - Krankentransportunternehmen II; Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW DE-R 1144, 1146 - Schülertransporte, mwN).
  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche

    Da die Antragsgegnerin den Steinbruch 2 nur an einen Interessenten verpachten kann, und neben der Antragstellerin jedenfalls auch E ein Interesse an einem Pachtvertrag hat, könnte insoweit allenfalls in Betracht kommen, dass aus dem nach (§ 20 Abs. 2 GWB i.V.m.) § 19 GWB geltenden Verbot, gleichartige Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln, folgen könnte, dass die Antragsgegnerin die Auswahl unter den Anbietern nach fairen und objektiven Auswahlkriterien zu treffen hat (BGH, Urteile vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 72, 82 ff. - Krankentransporte; vom 13. November 1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; vom 8. April 2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144 [juris Rn. 16] - Schülertransporte).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

    Ob Behinderungen anderer Unternehmen im Wettbewerb als unbillig und deren unterschiedliche Behandlung als sachlich nicht gerechtfertigt zu beurteilen sind, ist nach dem einheitlichen Maßstab einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu entscheiden (BGHZ 38, 90 - Treuhandbüro; BGH GRUR 2003, 893 - Schülertransporte; BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass).
  • OLG München, 07.04.2005 - U (K) 4300/04

    Zur Zulässigkeit der Kündigung eines Pachtvertrages über eine Autobahntankstelle

    Denn auch wenn der Adressat der genannten Vorschriften engeren Befugnisschranken als den vom allgemeinen Zivilrecht aufgestellten unterliegen kann, zielen die Normen doch nicht darauf ab, ihm jeglichen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seiner (sei es auch langjährig ungestört verlaufenden) Vertragsbeziehungen zur Marktgegenseite zu beschneiden und ihm dadurch auch diejenigen Maßnahmen zu verwehren, die ihm ohne seine Marktmacht offenstünden (vgl. Bechtold, a.a.O., § 19 Rdnr. 66); vielmehr bezwecken sie lediglich, die missbräuchliche Ausübung einer marktstarken Position zu leistungsfremden Wettbewerbszwecken zu verhindern (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; BGH GRUR 2003, 893, 894 - Schülertransporte).

    Denn der Grundsatz, dass die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rechts zur ordentlichen Kündigung, sofern keine sonstigen Besonderheiten hinzutreten, keinen Missbrauch von Marktmacht darstellt und daher keiner weiteren sachlichen Rechtfertigung bedarf (BGH GRUR 1995, 765, 768 - Kfz-Vertragshändler), gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2003, 893, 894 - Schülertransporte) nicht nur für den Behinderungstatbestand des § 20 Abs. 1 Alt. 1 GWB, sondern gleichermaßen im Fall einer unterschiedlichen Behandlung von Vertragspartnern nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB.

    Zwar weist sie zutreffend auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes "Kfz-Vertragshändler" (GRUR 1995, 765, 768) und "Schülertransporte" (GRUR 2003, 893, 894) hin, wonach in Fällen, in welchen der Normadressat einer Belieferungs- oder Bezugspflicht unterliegt, er ein laufendes Vertragsverhältnis - bei ansonsten vergleichbaren Gegebenheiten - nicht ohne weiteres, sondern nur bei Vorliegen besonderer, die Kündigung rechtfertigender Gründe auflösen kann.

    Der Beklagten ist allerdings darin zu folgen, dass die in einer Kündigung etwa zu sehende Diskriminierung eines Vertragspartners - ebenso wie bei Bestehen eines Kontrahierungszwangs - auch dann einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, wenn eine Konstellation vorliegt, die es dem Normadressaten bereits "bei der Begründung des Vertragsverhältnisses untersagt, gleichartige Unternehmen ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln, und er daher die Auswahl unter den Anbietern nach fairen und objektiven Kriterien, gegebenenfalls im Wege der Ausschreibung, zu treffen hat" (BGH GRUR 2003, 893, 894 - Schülertransporte).

    Da schließlich auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Klägerin bei der unterschiedlichen Behandlung ihrer Altpächter (über die dargelegte, wettbewerblich billigenswerte Zielsetzung hinaus) von weiteren, sachfremden Erwägungen geleitet gewesen wäre (etwa vergleichbar der den Entscheidungen BGH GRUR 2003, 893 - "Schülertransporte" bzw. BGH GRUR 1998, 1049 - "Bahnhofsbuchhandel" zugrunde liegenden Konstellation), scheidet ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB ebenfalls aus.

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auf die Frage, ob die mit den Mitteln des Privatrechts beschafften Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand verwendet werden sollen, kommt es dabei nicht an (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2714 - Krankentransportunternehmen II; Urt. v. 22.3.1994 - KZR 3/93, WuW/E 2919, 2921 - orthopädisches Schuhwerk; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst; Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144, 1145 - Schülertransporte).
  • OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10

    Kartellrechtsverstoß: Beschränkung des Zugangs zu Geldautomaten für

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG München, 10.06.2010 - U (K) 5651/09

    Wettbewerbsbeschränkung durch ein Lebensversicherungsunternehmen: Diskriminierung

  • LG Hannover, 13.05.2009 - 21 O 6/09

    Anspruch auf ausschließliche Belieferung mit Presseerzeugnissen in einem

  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 11 U 22/13

    Ordentliche Kündigung eines Bezirksstellenleiters durch staatliches

  • OLG Hamburg, 06.05.2010 - 3 U 140/08

    Gelbe Seiten, Gelbe Seiten I - Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch eines

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 9/08

    Teilnehmerdaten IV

  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

    Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

  • BGH, 10.02.2009 - KZR 41/07

    Vereinbarkeit einer Vergütungsvereinbarung in einem Datenüberlassungsvertrag mit

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09

    Registrierung einer einstelligen Domain

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 8/05

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit der Umsetzung mündlicher

  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
  • OLG Frankfurt, 04.05.2010 - 11 U 70/09

    Untersagung kommerzieller documenta-Führungen

  • BGH, 10.02.2009 - KZR 34/06

    Rechtmäßigkeit einer Vergütungsvereinbarung in einem Datenüberlassungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15

    Wirksamkeit der Kündigung bestehender Händler- und Werkstattverträge

  • LG Düsseldorf, 10.05.2006 - 12 O 255/05

    "Toll Collect" darf seine AGB unter Kündigungsandrohung ändern - Kartellrecht ist

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 27/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 19/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 20/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 26/12

    Nachzahlungsbegehren einer Teilnehmernetzbetreiberin bzgl. des Entgelts für die

  • LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12

    Einspeisung und Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen in

  • LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
  • LG Düsseldorf, 21.07.2011 - 14c O 117/11

    Kündigung einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und einem

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