Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1444
BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01 (https://dejure.org/2004,1444)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2004 - I ZR 277/01 (https://dejure.org/2004,1444)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - I ZR 277/01 (https://dejure.org/2004,1444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb einer Ware nach Entfernung eines auf den Hersteller hinweisenden Kennzeichens; Anforderungen an eine Zustimmung eines Herstellers zur Änderung oder Entfernung der Verpackung; Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Behinderung eines Zeicheninhabers

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; UWG § 4 Nr. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 § 15; UWG § 4 Nr. 10
    "SB-Beschriftung"; Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Beseitigung eines auf einer Ware angebrachten Kennzeichens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SB-Beschriftung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Beseitigung eines fremden Kennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vertrieb eines Produkts nach Entfernen der Marke

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kennzeichenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beseitigung eines Kennzeichens nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beseitigung eines Kennzeichens nicht rechtswidrig

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 603 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 46
  • MDR 2005, 524
  • GRUR 2004, 1039
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Ein Unterlassungsanspruch, der auch Handlungen einbezieht, die nicht zu beanstanden sind, ist unbegründet (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung, m.w.N.).

    Es kann dabei dahinstehen, ob ihrem Klagebegehren entnommen werden kann, daß jedenfalls die von ihr konkret aufgezeigten Verletzungshandlungen untersagt werden sollen und diese daher in dem Unterlassungsantrag in seiner Verallgemeinerung als Minus enthalten sind (vgl. BGH GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Zwar kann nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Entfernung von Kennzeichen auf der Ware unter dem Gesichtspunkt der Absatz- oder Werbebehinderung oder wegen Irreführung über die betriebliche Herkunft der Ware wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschinen; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 231; Großkomm.UWG, Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 275; Köhler in Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 399; Stuckel aaO S. 113 ff. m.w.N.).

    Zwar kann einer Kennzeichnung, die an der Ware selbst befestigt ist und dort verbleiben soll, eine besondere Werbewirkung gegenüber den Endabnehmern und interessierten Dritten zukommen (vgl. BGH GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschinen).

  • BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89

    Ersteigerung einer Eigentumswohnung durch den Treuhänder

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Zwar können im Einzelfall auch nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses noch "nachvertragliche" Handlungs- und Unterlassungspflichten bestehen, insbesondere können die Vertragspartner verpflichtet sein, die dem anderen durch den Vertrag gewährten Vorteile nicht wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern und alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1989 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141 f., m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 281/01, GRUR 2003, 545 = WRP 2003, 756 - Hotelfoto, m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Diese Beschränkung ihres Begehrens führt nicht schon deshalb zur Versagung eines Schutzes des Kennzeichens der Klägerin, weil nach der Rechtsprechung des Senats die im Markengesetz enthaltene umfassende, in sich geschlossene kennzeichenrechtliche Regelung den früher aus anderen Bestimmungen hergeleiteten Schutz von Kennzeichen verdrängt und daher im Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markenrechts für die gleichzeitige Anwendung der §§ 1, 3 UWG a.F. und des § 823 BGB kein Raum ist (BGHZ 149, 191, 195 f. - shell.de, m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    bb) Wegen des hinreichend deutlichen Hinweises auf die Klägerin als Herstellerin des Wandregals ist diese auch nicht in der Werbung für ihre Produkte in einer die Voraussetzungen einer wettbewerbswidrigen Behinderung erfüllenden Weise (vgl. dazu BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de) beeinträchtigt worden.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 73/00

    Austausch von wiederverwendbaren Behältern eines Konkurrenten

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Die (bloße) Beseitigung eines fremden Kennzeichens ist keine Benutzung des Zeichens und daher keine Kennzeichenverletzung i.S. der §§ 14, 15 MarkenG (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2001, 288, 290; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 14 Rdn. 88; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 175; Kur, MarkenR 2001, 137, 145; vgl. ferner Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 415; so schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Markengesetzes RGSt 42, 184, 189; RG MuW 1931, 316, 317; v. Gamm, WRP 1961, 231 f.; Stuckel, Die Integrität von Marke, Ware und Verpackung, 1991, S. 103 ff. m.w.N.; a.A. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rdn. 461a).
  • RG, 05.02.1909 - V 536/08

    1. Verliert ein Gegenstand, der im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1894 Ware ist,

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
    Die (bloße) Beseitigung eines fremden Kennzeichens ist keine Benutzung des Zeichens und daher keine Kennzeichenverletzung i.S. der §§ 14, 15 MarkenG (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2001, 288, 290; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 14 Rdn. 88; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 175; Kur, MarkenR 2001, 137, 145; vgl. ferner Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 415; so schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Markengesetzes RGSt 42, 184, 189; RG MuW 1931, 316, 317; v. Gamm, WRP 1961, 231 f.; Stuckel, Die Integrität von Marke, Ware und Verpackung, 1991, S. 103 ff. m.w.N.; a.A. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rdn. 461a).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Wird die Ware - verändert oder unverändert - nach Beseitigung der vom Hersteller angebrachten Marke weiterveräußert, stehen ihm insoweit markenrechtliche Ansprüche nicht zu, weil es an einer Benutzung seiner Marke fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 277/01, GRUR 2004, 1039, 1041 = WRP 2004, 1486 - SB-Beschriftung).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Das unterscheidet die gegebene Fallgestaltung von dem Fall, dass bereits das Beschwerdegericht zu Recht eine Anfechtungsmöglichkeit des Ursprungsbeschlusses verneint und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. dazu BGH 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zu II 1 der Gründe, NJW-RR 2005, 46) .
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 6 U 69/07

    Markenrechtsverletzung durch Keyword-Werbung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt der Schutz einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne von § 15 MarkenG auch aufgrund wettbewerbsrechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Vorschriften in Betracht, wenn es um Verwendungen geht, die nicht unter die markenrechtlichen Vorschriften fallen, insbesondere bei Beeinträchtigungen aus Verwendungen, die mangels Benutzung im Sinne des § 15 Abs. 3 MarkenG kennzeichenrechtlich nicht erfassbar sind (vgl. nur BGH GRUR 2000, 70, 73 - SZENE; BGH GRUR 2004, 1039, 1041 - SB-Beschriftung, je mwN.).
  • OLG München, 02.02.2022 - 7 U 4371/13

    Besondere Gewinnerzielungsabsicht allein begründet noch keine Sittenwidrigkeit

    Zwar war die insoweit zunächst erhobene Feststellungsklage mangels Feststellungsinteresses unzulässig, da die Schuldnerin, die eventuelle Ansprüche vor Erteilung der Auskunft nicht zu beziffern vermag, insoweit Leistungsklage im Wege der Stufenklage hätte erheben können (vgl. BGH, Urteil vom 3.4.1996 - VIII ZR 3/95, Rz. 40; Urteil vom 15.5.2003 - I ZR 277/01, Rz. 16).
  • OLG München, 07.12.2006 - 6 U 2547/06

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Entfernung eines auf einer Ware

    Die Entfernung des Herstellerkennzeichens von einer Ware stellt auch dann keine gezielte Behinderung des - mit dem Hersteller nicht identischen - Wettbewerbers dar, wenn dieser andere Produkte desselben Herstellers vertreibt (Anschluss an BGH GRUR 2004, 1039 - SB-Beschriftung).

    In der auch von der Klägerin zitierten Entscheidung BGH GRUR 2004, 1039 ff. - SB-Beschriftung führt der Bundesgerichtshof im Gegenteil aus:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht