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   BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01   

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https://dejure.org/2003,968
BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01 (https://dejure.org/2003,968)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - I ZR 94/01 (https://dejure.org/2003,968)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - I ZR 94/01 (https://dejure.org/2003,968)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Mondpreisen

  • IWW
  • aufrecht.de

    "unverbindliche Preisempfehlung" oder Mondpreise?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Eignung zur Irreführung einer Werbung mit einer bestehenden unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers; Darlegungslast und Beweislast für die Eignung zur Irreführung einer Werbung

  • Kanzlei Flick

    Mondpreise

  • Judicialis

    UWG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Mondpreise?"; Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter Irreführung einer Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    "Mondpreise?"; Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter Irreführung einer Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei irreführender Werbung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unverbindliche Preisempfehlung irreführend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 616
  • MDR 2004, 696
  • GRUR 2004, 246
  • DB 2004, 650 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
    Sie ist allerdings dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, daß es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle).

    Für Ansprüche wegen irreführender Werbung mit bestehenden unverbindlichen Preisempfehlungen von Herstellern gilt nichts anderes (vgl. BGH GRUR 2003, 446 - Preisempfehlung für Sondermodelle; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 47 Rdn. 30).

  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
    Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, nach denen der Kläger als Verletzter die rechtsbegründenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, der Beklagte (der Verletzer) dagegen diejenigen Umstände, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung oder Grundlage nehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.1996 - I ZR 124/94, GRUR 1997, 229, 230 = WRP 1997, 183 - Beratungskompetenz; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 UWG Rdn. 119; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rdn. 527).

    Dem Kläger können allerdings - wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist - Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, wenn es um die Aufklärung von Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich des Beklagten fallen, und diesen deshalb nach dem Gebot redlicher Prozeßführung (§ 242 BGB) eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (vgl. BGH GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz; vgl. auch Baumbach/Hefermehl aaO § 3 UWG Rdn. 120; Köhler/Piper aaO § 3 Rdn. 530; Teplitzky aaO Kap. 47 Rdn. 31 f.).

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
    Sie ist allerdings dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, daß es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
    Die Revision hat nicht aufzeigen können, daß das Berufungsgericht relevantes tatsächliches Vorbringen zu den maßgeblichen Marktverhältnissen im Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 139 = WRP 1981, 86 - Tapetenpreisempfehlung), insbesondere zur Preisgestaltung der Wettbewerber, übergangen habe.
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Darlegungs- und Beweiserleichterungen, die einem Anspruchsteller zugute kommen, der eine Werbung mit einer Gegenüberstellung eigener Preise des Werbenden - des nunmehr geforderten mit einem angeblich früher geforderten Preis - als irreführend beanstandet (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 6 U 208/99

    Werbende Bezugnahme auf unverbindliche Preisempfehlung - Mondpreise - Darlegungs-

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 239).
  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Nach den allgemeinen Regeln trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast bzw. Glaubhaftmachungslast für die nach § 5 Abs. 6 UWG anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. BGH GRUR 2004, 246 - Mondpreise?).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    bb) Bei der Beurteilung von unverbindlichen Preisempfehlungen ist im Ausgangspunkt zu beachten, dass kartellrechtlich erlaubte Preisempfehlungen grundsätzlich auch lauterkeitsrechtlich zulässig sind (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - I ZR 94/01, GRUR 2004, 246, 247 = WRP 2004, 343 - Mondpreise?; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rn. 7.47; MünchKomm.UWG/Busche, 2. Aufl., § 5 Rn. 463).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Es hätte ihr aber oblegen, die anspruchsbegründenden Umstände zu beweisen, hier also den fehlenden oder nicht ausreichenden Hinweis zu Versandkosten und Umsatzsteuer (vgl. BGH, Urt. v. 19.9. 1996 - I ZR 124/94, GRUR 1997, 229, 230 = WRP 1997, 183 - Beratungskompetenz; Urt. v. 27.11.2003 - I ZR 94/01, GRUR 2004, 246, 247 = WRP 2004, 343 - Mondpreise?).
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