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   BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01   

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https://dejure.org/2004,1618
BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01 (https://dejure.org/2004,1618)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2004 - I ZR 163/01 (https://dejure.org/2004,1618)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - I ZR 163/01 (https://dejure.org/2004,1618)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • aufrecht.de

    Muster: Computergehäuse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschmacksmuster eines vorbekannter Formenschatzes auf dem Warengebiet der Computergehäuse; Geschmacksmusterrechtliche Ansprüche im Computergehäusebereich; Anforderungen an Beurteilung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters; Voraussetzungen für ...

  • Kanzlei Flick

    PC-Gehäuse

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Computergehäuse

    §§ 1 Abs. 2, 14a Abs. 1 GeschmG

  • Judicialis

    GeschmMG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 1 Abs. 2
    "Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten Formenschatzes auf dem Warengebiet der Computergehäuse; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Schutzes für ein Geschmacksmuster

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Vorbekannter Formenschatz bei Computergehäusen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1118
  • GRUR 2004, 427
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01
    a) Dem bei der Beurteilung der Neuheit und der Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz gehören nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGHZ 50, 340, 356 - Rüschenhaube; BGH, Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 219/98, GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad, m.w.N.).

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch ein ausländischer Markt zu dem Kulturkreis gehören kann, von dem erwartet wird, daß inländische Fachkreise ihn bei Mustergestaltungen in ihre Beobachtung einbeziehen (BGHZ 50, 340, 356 - Rüschenhaube).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01
    a) Dem bei der Beurteilung der Neuheit und der Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz gehören nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGHZ 50, 340, 356 - Rüschenhaube; BGH, Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 219/98, GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad, m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Es hat demnach mit Recht angenommen, dass die inländischen Fachkreise diesen Markt in ihre Beobachtung einbeziehen (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 29.1.2004 - I ZR 163/01, GRUR 2004, 427, 428 = WRP 2004, 613 - Computergehäuse).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10

    Gartenpavillon

    Zwar kann auch ein ausländischer Markt - hier der chinesische Markt für Gartenmöbel - zu dem Kulturkreis gehören, von dem erwartet wird, dass die in der Union tätigen Fachkreise ihn bei Mustergestaltungen in ihre Beobachtungen einbeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 163/01, GRUR 2004, 427, 428 = WRP 2004, 613 - Computergehäuse).
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 96/05

    Gebäckpresse

    Auch ein ausländischer Markt kann zu dem Kulturkreis gehören, von dem erwartet wird, dass inländische Fachkreise ihn bei Mustergestaltungen in ihre Beobachtung einbeziehen (BGH GRUR 04, 427, 428 - Computergehäuse).

    (BGH GRUR 04, 427, 428 - Computergehäuse).

  • OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07

    Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. gehörten dem bei der Beurteilung der Neuheit zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

    Dementsprechend hat auch der BGH bei den Kenntnissen der Fachkreise seit jeher nicht ausschließlich auf den einschlägigen, sondern auch auf benachbarte Wirtschaftszweige abgestellt, bei denen erwartet werden kann, dass die Fachkreise sie beobachten und kennen (vgl. BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH war ein Muster im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG 1986 neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. GRUR 1969, 90 (94) - Rüschenhaube; GRUR 2000, 1023 (1026) - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2004, 427 (428) - Computergehäuse).
  • OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08

    Geschmacksmusterrecht: Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens

    Dem bei der Beurteilung der Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz gehören nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bekannt sein konnten (vgl. BGH GRUR 2004, 427 [428] - Computergehäuse m. w. N.).
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH war ein Muster im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG 1986 neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. GRUR 1969, 90 (94) - Rüschenhaube; GRUR 2000, 1023 (1026) - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2004, 427 (428) - Computergehäuse).
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 31/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH war ein Muster im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG 1986 neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. GRUR 1969, 90 (94) - Rüschenhaube; GRUR 2000, 1023 (1026) - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2004, 427 (428) - Computergehäuse).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 6 U 91/04

    Geschmacksmustergesetz: Anwendbarkeit des neuen Gesetzes; Glaubhaftmachungslast

    Bei einer Veröffentlichungshandlung außerhalb der Gemeinschaft ist daher - wie auch nach bisherigem Recht bei einer Veröffentlichung im Ausland (vgl. hierzu BGH a.a.O. - Rüschenhaube - sowie zuletzt BGH WRP 04, 613, 614 - Computergehäuse) zunächst zu fragen, ob die in Rede stehende Region von den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des fraglichen Warengebiets überhaupt in die Beobachtung mit einbezogen wird.
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2005 - 10 U 53/05
    Es handelt sich dabei nämlich um einen nicht willentlich gesteuerten Verhaltensvorgang, bei dem der Vorwurf, der so Handelnde habe eine ihm obliegende Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, gerade nicht erhoben werden kann (so auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.08.1999, 1 U 218/98, zitiert nach Juris; OLG Koblenz NJW-RR 04, 1118, 1119; OLG Oldenburg, Urteil vom 27.09.1995, 2 U 172/95, zitiert nach Juris; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 12 AKB Rn. 83).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 254/12

    Geschmacksmusterschutz und wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für

  • LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16

    Zu den Chancen und Grenzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen

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