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BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
- BPatG, 15.08.2003 - (pat) 112/02
- BGH, 15.09.2005 - I ZB 25/03
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 66
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.02.1990 - I ZR 108/88
Dresdner Stollen II - Irreführung/Herkunft
Auszug aus BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
Daß schließlich die als Schlüsselfrage anzusehende Frage 11 ("Angenommen, Sie möchten "Königsberger Marzipan" kaufen und haben die Wahl zwischen 2 Produkten, die sich weder im Preis, noch in der Aufmachung unterscheiden, das eine Produkt wurde von Personen bzw Firmen hergestellt, die früher in Königsberg "Königsberger Marzipan" hergestellt haben, das andere Produkt wurde von Personen bzw Firmen hergestellt, die nie in der Stadt Königsberg ansässig waren. Welches Produkt würden Sie beim Kauf vorziehen?"), angesichts der sehr starken Suggestivwirkung der Fragestellung (vgl hierzu BGH GRUR 1990, 461, Dresdner Stollen II und BGHZ 106, 101 Dresdner Stollen I) keine zuverlässige Aussagekraft haben kann, liegt auf der Hand.Wenn nämlich bereits Kochbücher "Königsberger Marzipan" als Rezept enthalten, beruht dies in aller Regel auf entsprechend verbreitetem Verbraucherbewusstsein und beeinflusst dieses auch im weiteren Verlauf (vgl. BGH GRUR 1990, 461, 463 Dresdner Stollen II).
- BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92
Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft
Auszug aus BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Rügenwalder Teewurst (GRUR 1995, 354, 356 - Rügenwalder Teewurst II) ausführt, daß ein Schutz nach der Verordnung 2081/92 für Bezeichnungen, die keinen Bezug zu einem tatsächlich (noch) in Deutschland liegenden Ort aufweisen, nicht in Betracht komme, mag dies zwar bei der damaligen Entscheidung keine von der Rechtskraft umfaßte Feststellung gewesen sein. - EuGH, 07.11.2000 - C-312/98
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER …
Auszug aus BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
Der EuGH hat nämlich festgestellt, daß nach Artikel 2 II lit. b der Verordnung 2081/92 diese nur solche geographischen Angaben betrifft, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses und einem spezifischen geographischen Ursprung besteht, während einfache geographische Herkunftsangaben, bei denen kein Zusammenhang zwischen den Eigenschaften des Produktes und seiner geographischen Herkunft besteht, nicht unter diese Definition fallen und deshalb nicht im Rahmen dieser Verordnung geschützt werden können (EuGH GRUR 2001, 64, 65 liSp; Warsteiner).
- BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78
Lübecker Marzipan
Auszug aus BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
Bei Königsberger Marzipan handle es sich um eine qualifizierte Herkunftsbezeichnung, deren Unterschied zur Entscheidung Lübecker Marzipan (BGH GRUR 1981, 71) allein darin bestehe, daß Lübecker Marzipan nur noch in Lübeck hergestellt werde, während die Mitglieder des Anmelders die ursprünglichen Produktionsstätten von Königsberger Marzipan allein durch die Kriegsfolgen verlegt hätten. - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
So wie nach der "Chiemsee"-Entscheidung des EuGH (GRUR 1999, 723) die Eintragungsfähigkeit einer Bezeichnung als Marke nicht dadurch ausgeschlossen werde, daß die betreffende Bezeichnung theoretisch auch als geographische Angabe genutzt werden könne, so wenig könne es bei einer geographischen Angabe zum Versagen der Eintragung ausreichen, daß theoretisch in der Zukunft einmal die Grenzen des geographischen Herstellungsgebietes verschwimmen könnten. - BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86
Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung …
Auszug aus BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
Daß schließlich die als Schlüsselfrage anzusehende Frage 11 ("Angenommen, Sie möchten "Königsberger Marzipan" kaufen und haben die Wahl zwischen 2 Produkten, die sich weder im Preis, noch in der Aufmachung unterscheiden, das eine Produkt wurde von Personen bzw Firmen hergestellt, die früher in Königsberg "Königsberger Marzipan" hergestellt haben, das andere Produkt wurde von Personen bzw Firmen hergestellt, die nie in der Stadt Königsberg ansässig waren. Welches Produkt würden Sie beim Kauf vorziehen?"), angesichts der sehr starken Suggestivwirkung der Fragestellung (vgl hierzu BGH GRUR 1990, 461, Dresdner Stollen II und BGHZ 106, 101 Dresdner Stollen I) keine zuverlässige Aussagekraft haben kann, liegt auf der Hand.
- BGH, 15.09.2005 - I ZB 25/03
Königsberger Marzipan
Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen (BPatG GRUR 2004, 66).