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   EuGH, 12.02.2004 - C-363/99   

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https://dejure.org/2004,212
EuGH, 12.02.2004 - C-363/99 (https://dejure.org/2004,212)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - C-363/99 (https://dejure.org/2004,212)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - C-363/99 (https://dejure.org/2004,212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Eintragungshindernisse - Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände - Verbot der Eintragung einer Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen unter der Voraussetzung, dass sie ein ...

  • markenmagazin:recht

    Art. 3 RL 89/104/EWG
    Postkantoor

  • Europäischer Gerichtshof

    Koninklijke KPN Nederland

  • EU-Kommission PDF

    Koninklijke KPN Nederland NV gegen Benelux-Merkenbureau.

    1. Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Eintragung einer neuen Marke - Prüfung des Zeichens durch die zuständige Behörde - Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände - (Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 3)

  • EU-Kommission

    Koninklijke KPN Nederland NV gegen Benelux-Merkenbureau

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Weigerung des Benelux-Markenamtes hinsichtlich der Eintragung des von KPN beantragten Zeichens "Postkantoor" als Marke für verschiedene Waren und Dienstleistungen - Erforderlichkeit der Berücksichtigung aller ...

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 2; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rat... es vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3 Abs. 1; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3 Abs. 3; ; Einheitliches Benelux-Markengesetz Art. 1; ; Einheitliches Benelux-Markengesetz Art. 6; ; Einheitliches Benelux-Markengesetz Art. 13 Abschnitt C Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Den Haag - Auslegung der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 674
  • GRUR Int. 2004, 500
 
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Wird zitiert von ... (3714)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b und c MarkenRL) sind, auch wenn sich ihre Anwendungsbereiche überschneiden, voneinander unabhängig und gesondert zu prüfen, wobei jedes Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm jeweils zugrunde liegt (EuGH, Urt. v. 8.4.2003 - C-53/01 bis C-55/01, Slg. 2003, I-3161 Tz. 67 = GRUR 2003, 514 = WRP 2003, 627 - Linde, Winward, Rado; Urt. v. 12.2.2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Tz. 67/68 - Postkantoor, m.w.N.).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu beurteilen, wobei es auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise ankommt (EuGH GRUR 2004, 674 Tz. 73, 75 - Postkantoor; EuGH, Urt. v. 7.10.2004 - C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165 Tz. 19 = GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; Urt. v. 16.9.2004 - C-404/02, Slg. 2004, I-8499 Tz. 23 = GRUR Int. 2005, 42 - Nichols; Urt. v. 7.7.2005 - C-353/03, GRUR 2005, 763 Tz. 25 = WRP 2005, 1159 - Nestlé/Mars).

    Mit der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL) wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne dieser Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH, Urt. v. 4.5.1999 - C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779 Tz. 25 = GRUR 1999, 723 = WRP 1999, 629 - Windsurfing Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, 675 Tz. 54 - Postkantoor, m.w.N.).

    Dieses Allgemeininteresse bedeutet, dass alle Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen der Waren oder Dienstleistungen dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden, damit diese sie zur Beschreibung derselben Eigenschaften ihrer eigenen Produkte verwenden können (EuGH GRUR 2004, 674, 675 Tz. 55 - Postkantoor).

    Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der Waren oder Dienstleistungen, die mit denen konkurrieren, für die die Eintragung beantragt wird, gegenwärtig anbietet oder künftig anbieten könnte, muss die Zeichen oder Angaben, die zur Beschreibung der Merkmale seiner Waren oder Dienstleistungen dienen können, frei nutzen dürfen (EuGH GRUR 2004, 674, 675 Tz. 58 - Postkantoor).

  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

    Sie spiegelt auch den diesem Urteil zugrunde liegenden Gedanken, wie er von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in Nr. 28 seiner Schlussanträge in jener Rechtssache dargestellt und in Nr. 72 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Koninklijke KPN Nederland (Urteil vom 12. Februar 2004, C-363/99, Slg. 2004, I-1619) wiederholt worden ist, wider, dass das Vorhandensein eines oder mehrerer geringfügiger willkürlicher Elemente in einem dreidimensionalen Zeichen, bei dem alle wesentlichen Merkmale durch die technische Lösung bestimmt werden, der dieses Zeichen Ausdruck verleiht, nichts daran ändert, dass das Zeichen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist.
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    (1) Die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c MarkenRL) sind, auch wenn sich ihre Anwendungsbereiche überschneiden, voneinander unabhängig und gesondert zu prüfen, wobei jedes Eintragungshindernis im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm jeweils zugrunde liegt (EuGH, Urteil vom 8. April 2003 - C53/01 bis C55/01, Slg. 2003, I3161 = GRUR 2003, 514 Rn. 67 und 71 - Linde, Winward, Rado; Urteil vom 12. Februar 2004 - C363/99, Slg. 2004, I1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 67 f. - Postkantoor).

    Die Eintragungshindernisse sind in der Markenrechtsrichtlinie (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 78 - Postkantoor; hierzu auch Erwägungsgrund 8 Satz 3 MarkenRL) und im Markengesetz erschöpfend angeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 1/99, GRUR 2002, 64, 65 = WRP 2001, 1445 - INDIVIDUELLE).