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   BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02   

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https://dejure.org/2004,108
BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02 (https://dejure.org/2004,108)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - I ZB 26/02 (https://dejure.org/2004,108)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - I ZB 26/02 (https://dejure.org/2004,108)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Farbschutz bei Bildmarken

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Markenschutz bezüglich einer Darstellung einer zweifarbig abgebildeten Medikamentenkapsel auf einer Arzneiverpackung; Geltendmachung eines Anspruchs auf Löschung einer Marke beim Deutschen Patentgericht und Markengericht; Anordnung der Löschung einer ...

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 32 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 32 Abs. 2 Nr. 2
    Beschränkung des Schutzgegenstandes einer Bildmarke auf die angegebene Farbgestaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    Farbschutz bei Bildmarken

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 57
  • GRUR 2004, 683
 
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Wird zitiert von ... (131)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL) ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 135 Tz. 29 - Maglite; BGHZ 159, 57, 62 - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, Beschl. v. 16.12.2004 - I ZB 12/02, GRUR 2005, 417, 418 = WRP 2005, 490 - BerlinCard, m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Zu Recht ist das Bundespatentgericht davon ausgegangen, dass auch bei Anlegen eines großzügigen Maßstabs einem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn es sich in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen in einer beschreibenden Sachangabe erschöpft (vgl. BGH, Beschl. v. 17.2.2000 - I ZB 33/97, GRUR 2000, 882, 883 = WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt; BGHZ 159, 57, 62 f. - Farbige Arzneimittelkapsel, m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL) ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 135 Tz. 29 - Maglite; BGHZ 159, 57, 62 - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, Beschl. v. 16.12.2004 - I ZB 12/02, GRUR 2005, 417, 418 = WRP 2005, 490 - BerlinCard, m.w.N.).
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