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   BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,54982
BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01 (https://dejure.org/2002,54982)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - I ZR 303/01 (https://dejure.org/2002,54982)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - I ZR 303/01 (https://dejure.org/2002,54982)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verabschiedungsschreiben an Kunden kann wettbewerbswidrig sein!

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unternehmer brauchen sich nicht alles gefallen zu lassen, gezielte Kundenabwerbung durch ausgeschiedene Mitarbeiter erst Recht nicht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verabschiedungsschreiben mit Privatadresse an Kunden des alten Arbeitgebers kann als Abwerbungsversuch gewertet werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verabschiedungsschreiben bei Wechsel zu Wettbewerber

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Verabschiedungsschreiben -, Abschiedsschreiben, Verwertung von Kundenadressen des AG durch den ausscheidenden AN, Verabschiedungsschreiben, Kundenanschreiben, Kundenschreiben, Rundschreiben, Abwerbung von Kunden, unlautere Abwerbung

  • vertriebsrecht-blog.de (Leitsatz)

    Verabschiedungsschreiben

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Inhalt des Abschiedsschreibens

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verabschiedungsschreiben an Kunden nach eigener Kündigung kann als unzulässiges Ausspannen gewertet werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Persönliches Verabschiedungsschreiben: Kann wettbewerbswidrig sein

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG a. F. § 1; UWG n. F. §§ 3, 4 Nr. 10
    Wettbewerbswidrigkeit eines Verabschiedungsschreibens eines ausscheidenden Beschäftigten an Kunden mit Hinweis auf neue Tätigkeit ("Verabschiedungsschreiben")

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2385
  • MDR 2004, 1249 (Ls.)
  • GRUR 2004, 704
  • NZA 2004, 986 (Ls.)
  • BB 2004, 1594 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17

    Abfindung nach Ausscheiden aus einer BGB-Gesellschaft und Angemessenheit einer

    Die von den Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer unlauteren Kontaktaufnahme des Klägers zu den Mandanten zu einer Zeit, als er noch in einem Vertrauensverhältnis zum Mandatsinhaber stand (BGH vom 22.04.2004, I ZR 303/01) ist daher nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16

    Annahmeverzug und fehlender Leistungswille

    Denn er war als Arbeitnehmer der Beklagten während des laufenden Kündigungsschutzprozesses bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch seine Eigenkündigung am 31.12.2014 gehalten sich der Beklagten gegenüber loyal zu verhalten, wozu auch gehört nicht auf eine Tätigkeit für einen (zukünftigen) Wettbewerber hinzuweisen (vgl. hierzu BGH 22.04.2004 - I ZR 303/01 -, NZA 2004, 986).
  • OLG Dresden, 16.07.2021 - 14 U 319/21

    Unterlassung des Anbietens von steuerlicher Beratung; Begriff des

    Wettbewerbswidrig wird das Einbrechen in einen fremden Kundenkreis erst dann, wenn besondere Unlauterkeitsumstände hinzutreten (BGH, GRUR 2004, 704 , Rn. 11 - Verabschiedungsschreiben).
  • LG Wuppertal, 18.03.2021 - 13 O 4/19
    Wettbewerbswidrig wird ein Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen erst dann, wenn besondere Unlauterkeitsumstände hinzutreten (vgl. u.a. BGH, 22. April 2004, I ZR 303/01).
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