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   BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03   

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https://dejure.org/2004,469
BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03 (https://dejure.org/2004,469)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2004 - X ZR 82/03 (https://dejure.org/2004,469)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - X ZR 82/03 (https://dejure.org/2004,469)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruchsgegner bezüglich eines Entschädigungsanspruchs bei Verletzung eines Patents - Erforderlichkeit der Festellung des technischen Sinngehalts eines Patentanspruchs - Mittelbare Patentverletzung - Rechte des Patentinhabers nach Erteilung des Patents

  • Judicialis

    PatG § 14; ; EPÜ Art. 69 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Drehzahlermittlung"; Ermittlung des Sinngehalts eines Patentanspruchs; Ansprüche des Patentinhabers gegen den Lieferanten von Mitteln für ein Element der Erfindung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Gesamtzusammenhang des Patentanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 221
  • GRUR 2004, 845
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Unbeschadet dessen erweitert aber § 10 PatG nicht den - durch den Patentanspruch definierten - immateriellen Schutzgegenstand, dessen Nutzung ausschließlich dem Patentinhaber zugewiesen ist (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Da die Parteien darüber streiten, ob mit der angegriffenen Ausführungsform ein Verfahren mit den Merkmalen 4.2 bis 5 verwirklicht wird, bedarf es jedoch einer solchen Auslegung und als deren Grundlage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der tatrichterlichen Feststellung, welchen technischen Sinngehalt der vom Klagepatent angesprochene Fachmann mit den Merkmalen des Patentanspruchs im einzelnen und in ihrer Gesamtheit verbindet (BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I; Sen.Urt. v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Da die Parteien darüber streiten, ob mit der angegriffenen Ausführungsform ein Verfahren mit den Merkmalen 4.2 bis 5 verwirklicht wird, bedarf es jedoch einer solchen Auslegung und als deren Grundlage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der tatrichterlichen Feststellung, welchen technischen Sinngehalt der vom Klagepatent angesprochene Fachmann mit den Merkmalen des Patentanspruchs im einzelnen und in ihrer Gesamtheit verbindet (BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I; Sen.Urt. v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Vor ihrer gesetzlichen Regelung ist die sogenannte mittelbare Patentverletzung als besondere Form der Teilnahme an fremder Patentverletzung gesehen worden, die demgemäß eine unmittelbare Patentverletzung als "Haupttat" erforderte (BGHZ 82, 254, 257 f. - Rigg).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    b) Im übrigen ist dem Vorbringen der Beklagten in der Klageerwiderung das vom Berufungsgericht darin gesehene Geständnis auch nicht zu entnehmen, wie das Revisionsgericht selbst beurteilen kann (BGHZ 140, 156, 157).
  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Demgegenüber setzt der verselbständigte Tatbestand des § 10 Abs. 1 PatG keine unmittelbare Verletzung des Patents durch den mit den sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehenden Mitteln belieferten Dritten voraus (Sen.Urt. v. 10.10.2000 - X ZR 176/98, GRUR 2001, 228, 231 - Luftheizgerät).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Da die Parteien darüber streiten, ob mit der angegriffenen Ausführungsform ein Verfahren mit den Merkmalen 4.2 bis 5 verwirklicht wird, bedarf es jedoch einer solchen Auslegung und als deren Grundlage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der tatrichterlichen Feststellung, welchen technischen Sinngehalt der vom Klagepatent angesprochene Fachmann mit den Merkmalen des Patentanspruchs im einzelnen und in ihrer Gesamtheit verbindet (BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I; Sen.Urt. v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Vielmehr soll der Patentinhaber im Vorfeld drohender Verletzung vor dem Eingriff in diesen Schutzgegenstand geschützt werden; der Tatbestand des § 10 Abs. 1 PatG läßt sich demgemäß auch als Patentgefährdungstatbestand bezeichnen (BGH aaO - beheizbarer Atemluftschlauch; Sen.Urt. v. 4.5.2004 - X ZR 48/03 - Flügelradzähler, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
    Auf die Entschädigung für die Benutzung der Anmeldung sind diese Grundsätze jedoch nicht übertragbar, weil die Benutzung des Gegenstands der Anmeldung nicht rechtswidrig ist (BGHZ 107, 161 - Offenendspinnmaschine).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    a) Verletzer ist zunächst, wer die patentierte Erfindung in eigener Person im Sinne des § 9 PatG unmittelbar benutzt oder wer als Teilnehmer im Sinne des § 830 Abs. 2 BGB eine fremde unmittelbare Benutzung im Sinne des § 9 PatG ermöglicht oder fördert (BGHZ 159, 221, 230 f. - Drehzahlermittlung).

    Für den Tatbestand des § 139 PatG ist - und Gleiches muss insoweit für § 140a PatG gelten - die Unterscheidung zwischen eigener und ermöglichter fremder Benutzung für unerheblich erachtet worden (BGHZ 159, 221, 230 f. - Drehzahlermittlung).

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Handlungen des Lieferanten den Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung im Sinne von § 10 PatG erfüllen, der als eigener Gefährdungstatbestand ausgestaltet ist und deshalb eine bereits begangene oder drohende unmittelbare Patentverletzung nicht voraussetzt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2004 - X ZR 82/03, BGHZ 159, 221, 231 f. = GRUR 2004, 845, 848 - Drehzahlermittlung; Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 247/02, GRUR 2005, 848, 852 - Antriebsscheibenaufzug; Urteil vom 13. Juni 2006 - X ZR 153/03, BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839 Rn. 23 - Deckenheizung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Im Rahmen der Auslegung sind jedoch der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen (BGH, Urteil vom 3. Juni 2004 - X ZR 82/03, BGHZ 159, 221, 226 - Drehzahlermittlung; Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 171, 120 Rn. 18 f.- Kettenradanordnung I; Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06, BGHZ 172, 108 Rn. 13 f. - Informationsübermittlungsverfahren I; Urteil vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Rn. 38 - Zerfallszeitmessgerät; Urteil vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 13 - Crimpwerkzeug III).
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