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   BPatG, 25.02.2004 - 32 W (pat) 331/02   

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BPatG, 25.02.2004 - 32 W (pat) 331/02 (https://dejure.org/2004,20324)
BPatG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 32 W (pat) 331/02 (https://dejure.org/2004,20324)
BPatG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 32 W (pat) 331/02 (https://dejure.org/2004,20324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 875
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 01.07.1998 - 26 W (pat) 112/97
    Auszug aus BPatG, 25.02.2004 - 32 W (pat) 331/02
    Wenn bereits vergleichbare Begriffe wie OPIUM (für Parfüm; vgl. OLG Hamburg, GRUR 1990, 456) und CANNABIS (für Raucherbedarfsartikel; BPatG, Beschluss vom 1.7.1998 - 26 W (pat) 112/97) jeweils in Alleinstellung als dem Markenschutz zugänglich bewertet worden sind, kann die offenkundig witzig gemeinte Wortkombination KOKAIN BALL letztlich nicht als moralisch oder gesellschaftlich völlig unerträglich angesehen werden.
  • BPatG, 20.09.2011 - 27 W (pat) 138/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "READY TO FAAK - (Fuck)" - "Fuck" bleibt auch in

    dd) Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt bei erkennbar witzig gemeinten Aussagen fern (vgl. BPatG GRUR 2004, 875, 876 f. - Kokain-Ball; BPatG, Beschluss vom 28. März 2001, Az.: 26 W (pat) 192/99, BeckRS 2009, 19569 - schwarz gebrannt; Beschluss vom 1. Juli 1998, Az.: 26 W (pat) 112/97 - Cannabis).
  • BPatG, 27.06.2019 - 27 W (pat) 533/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Outerspacedinner" - Unterscheidungskraft - kein

    Überhaupt stehe nicht jeder denkbare thematische Bezug eines Kennzeichens einer Eintragung entgegen, wie die mit der Anmeldemarke vergleichbaren Beispiele "Irischer Frühling" für eine Seife, "Werkform" für Baumaterialien oder das Zeichen "Kokain Ball", bei dem der 32. Senat ebenfalls kein Schutzhindernis gesehen habe (BPatG, Beschluss vom 25.02.2004, Az. 32 W (pat) 331/02), zeigten.
  • BPatG, 27.06.2019 - 27 W (pat) 534/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Spacedinner" - Unterscheidungskraft - kein

    Überhaupt stehe nicht jeder denkbare thematische Bezug eines Kennzeichens einer Eintragung entgegen, wie die mit der Anmeldemarke vergleichbaren Beispiele "Irischer Frühling" für eine Seife, "Werkform" für Baumaterialien oder das Zeichen "Kokain Ball", bei dem der 32. Senat ebenfalls kein Schutzhindernis gesehen habe (BPatG, Beschluss vom 25.02.2004, Az. 32 W (pat) 331/02), zeigten.
  • BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Reichstagsbrand" - kein Sittenverstoß -

    So liegt ein solcher Verstoß bei erkennbar nicht ernst, sondern witzig gemeinten Aussagen eher fern (Hacker, a. a. O., Rn. 503 zu § 8; BPatG GRUR 2004, 875, 876 f. -KOKAIN BALL(für Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich); BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 192/99 - SCHWARZ gebrannt; (für alkoholische Getränke); PAVIS PROMA 26 W(pat) 112/97 - CANNABIS (für Raucherbedarfsartikel)).
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