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   BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02   

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https://dejure.org/2004,3222
BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,3222)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,3222)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 25 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,3222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 950
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08

    ATOZ

    Daran ändert auch der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 73 Abs. 1 MarkenG schon deshalb nichts, weil dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt und die Beteiligten nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts auch im Rahmen des Anwendungsbereichs des Amtsermittlungsgrundsatzes eine Mitwirkungspflicht trifft (vgl. BPatGE 48, 77, 82 - Acesal).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    bbb) Im Rahmen der visuellen Wahrnehmung ist ferner zu berücksichtigen, dass das Schriftbild von Marken - anders als dies beim schnell verklingenden Wort der Fall ist - erfahrungsgemäß eine genauere und in der Regel wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnungen gestattet, so dass das Schriftbild einer Marke dem Betrachter sehr viel besser in Erinnerung bleibt als das gesprochene Wort (vgl. BPatG 25 W (pat) 2/17 - KIEFFER/KAEFER; 30 W (pat) 42/14 - VIVADIA/VIVANDA; 24 W (pat) 34/14 - Erovital/Gelovital; BPatGE 43, 108, 114 - Ostex/OSTARIX; GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal).
  • BPatG, 01.12.2022 - 25 W (pat) 4/21
    Einer schriftbildlichen Ähnlichkeit, welche seltener anzunehmen ist, weil die visuelle Wahrnehmung eine längere und auch wiederholte Betrachtung als das Hören eines schnell verhallenden Wortes erlaubt (vgl. BPatGE 43, 108 ff. - Ostex/OSTARIX; BPatG GRUR 2004, 950 ff. - ACELAT/Acesal), wirkt zum einen der Umstand entgegen, dass die zehnbuchstabige angegriffene Marke deutlich länger ist als die aus sieben Buchstaben bestehende ältere Marke "Goldbär", während sie im Verhältnis zur Widerspruchsmarke "Goldbären" mit ihren neun Buchstaben etwa die gleiche Länge aufweist.
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