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   BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96   

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BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96 (https://dejure.org/2005,17792)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96 (https://dejure.org/2005,17792)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 28 W (pat) 244/96 (https://dejure.org/2005,17792)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1049
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Es trifft auch zu, dass in diesem Zusammenhang häufig von "Farbentankstellen" oder "Mineralölfarben" gesprochen wird wie überhaupt in der markenrechtlichen Literatur immer wieder die Mineralölwirtschaft als typisches Beispiel für die kennzeichnende Verwendung von Farbkombinationen genannt wird (vgl etwa Beier GRUR 1980, 600, 603; Berlit, Das neue Markenrecht, 5. Aufl 2003 S 10 R. 7; Grabrucker GRUR 1999, 850, 852; Jordan in FS Tilmann, 2003 S 347, 357) mit der Begründung, dass bei Waren und Dienstleistungen, die für den Abnehmer optisch nicht wahrnehmbar oder farblos seien, ein Bedürfnis der Unternehmen bestehe, ihr Produkt oder ihren Marktauftritt durch die herkunftshinweisende Verwendung von Farben für den Verkehr zu veranschaulichen (ebenso BPatG GRUR 2004, 870 ff).

    In Bezug auf die vorliegend beanspruchten weit gefächerten Waren und Dienstleistungen kann lediglich beispielhaft auf die Feststellungen verwiesen werden, die der 29. Senat des Bundespatentgerichts im Verfahren 29 W (pat) 89/03 (GRUR 2004, 870 ff, 872) - dem ebenfalls eine Beschwerde der Anmelderin zugrunde lag - getroffen und dokumentiert hat: Danach ist die Verwendung der Farben gelb und grün sowohl einzeln wie in Kombination bei Kraft- und Treibstoffen im Zusammenhang mit sog. Biodiesel gebräuchlich, der ausschließlich aus Rapsöl gewonnen wird.

  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 296/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Ein solcher Kategoriewechsel, mit dem das Wesen der angemeldeten Marke und vor allem ihr Schutzbereich verändert wird, ist unzulässig (vgl schon BPatGE 40, 158, 162 - Aral/Blau II; ebenso Ströbele/Hacker, § 32 Rdn 20 mwN.).

    Das setzt aber voraus, dass von vornherein Angaben zu wesentlichen Punkten einer zumindest partiellen Fixierung und Reproduzierbarkeit gemacht werden, wie sie der erkennende Senat schon in seiner Aral-blau-weiß- Entscheidung aus dem Jahre 1998 gefordert hat (BPatGE 40, 158 ff).

  • EuG, 09.07.2003 - T-234/01

    Stihl / HABM () und de gris)

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Hinzu kommt gerade bei konturlosen Farbkombinationen, dass eine unsystematische Verteilung der Farben auf den Waren bzw im Kontext von Dienstleistungen zahlreiche, um nicht zu sagen eine unbestimmte Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungen zulässt, die es dem Verbraucher nicht erlauben, eine bestimmte Kombination zu erkennen und in Erinnerung zu behalten, auf die er sich künftig unmittelbar und mit Gewissheit beziehen könnte (EuGH aaO Heidelberger Bauchemie Rdnr 35; EuG GRUR Int 2003, 836 ff Rdnr 37 orange-grau).
  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings anerkannt, dass die Bindungswirkung (entsprechend der Problematik zu § 563 Abs. 2 ZPO) durch veränderte Umstände durchbrochen werden kann, etwa bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der Gesetzeslage sowie aufgrund entgegenstehender späterer Rechtsprechung etwa des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 129, 178 ff) oder des Europäischen Gerichtshofs (vgl etwa BVerwG MDR 1991, 685; Baumbach/Albers, ZPO, 63. Aufl 2005, § 563 Rdnr 9).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings anerkannt, dass die Bindungswirkung (entsprechend der Problematik zu § 563 Abs. 2 ZPO) durch veränderte Umstände durchbrochen werden kann, etwa bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der Gesetzeslage sowie aufgrund entgegenstehender späterer Rechtsprechung etwa des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 129, 178 ff) oder des Europäischen Gerichtshofs (vgl etwa BVerwG MDR 1991, 685; Baumbach/Albers, ZPO, 63. Aufl 2005, § 563 Rdnr 9).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Im übrigen ist die hilfsweise vorgenommene seitliche Zuordnung der Farben im ungefähren Verhältnis 1:1 angesichts der damit verbundenen Variationsbreite (worauf bereits der BGH in der Rechtsbeschwerdeentscheidung hingewiesen hat) nach wie vor viel zu unbestimmt (vgl schon BPatG GRUR 1999, 61, 63 - Aral blau/weiß) und allenfalls als reine Bildmarke in Form zweier nebeneinander angeordneter farbiger Rechtecke denkbar, was den Charakter den Anmeldung aber erst recht verändern würde.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Diese Bindung sei auch nicht etwa durch die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Farbmarken (GRUR 2003, 604 - Libertel-Orange; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie) durchbrochen, noch stehe diese ihrerseits der beanspruchten Marke entgegen, da sie den vorliegenden Sachverhalt nicht betreffe.
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Diese Bindung sei auch nicht etwa durch die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Farbmarken (GRUR 2003, 604 - Libertel-Orange; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie) durchbrochen, noch stehe diese ihrerseits der beanspruchten Marke entgegen, da sie den vorliegenden Sachverhalt nicht betreffe.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde der Anmelderin erneut zurückgewiesen (BPatG GRUR 2005, 1049).
  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 91/97

    Taschenlampen

    Aus ähnlichen Erwägungen hat auch das Bundesverwaltungsgericht eine Selbstbindung an ein erstes Revisionsurteil abgelehnt, wenn der Europäische Gerichtshof die betreffende Auslegungsfrage danach in einem anderen Sinne entschieden hat (BVerwG MDR 1991, 685, 686; s. des weiteren BPatG GRUR 2005, 1049, 1051 zweifarbige Kombination Grün/Gelb II [nicht rechtskräftig; Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter dem Az.: I ZB 86/05]; Ströbele in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 89 Rdn. 6).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Dies entspricht ständiger und gefestigter Rechtsprechung des EuGH, des BGH und des BPatG (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 27 -Libertel; GRUR 2004, 858, 859, Rn. 22, 23 -Heidelberger Bauchemie GmbH; BGH GRUR 2001, 1154 -violettfarben; GRUR 1999, 730 -magenta/grau; GRUR 1999, 491 -gelb/schwarz; BPatG GRUR 2005, 1056 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2005, 1049 -zweifarbige Kombination Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 585 -Gelb).
  • BPatG, 30.08.2005 - 33 W (pat) 133/00
    Bei der gebotenen konsequenten Anwendung dieses Grundsatzes scheidet die von der Anmelderin vorgesehene Konkretisierung - unabhängig davon, ob darin, wie der 28. Senat des Bundespatentgerichts angenommen hat (28 W (pat) 244/96, Beschluss vom 2. Februar 2005 - grün/gelb 2), bereits ein Wechsel in der Markenkategorie zu erblicken ist - aus.
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
    Dies entspricht ständiger und gefestigter Rechtsprechung des EuGH, des BGH und des BPatG (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 27 -Libertel; GRUR 2004, 858, 859, Rn. 22, 23 - Heidelberger Bauchemie GmbH; BGH GRUR 2001, 1154 -violettfarben; GRUR 1999, 730 - magenta/grau; GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; BPatG GRUR 2005, 1056 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2005, 1049 -zweifarbige Kombination Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 585 -Farbmarke Gelb; Mitt.
  • BPatG, 03.05.2018 - 28 W (pat) 22/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "grün/orange

    Sie enthält mehrere sachliche Änderungen des ursprünglichen Anmeldegegenstands und entfaltet daher unter Zugrundelegung des dem § 39 Abs. 2 MarkenG zu entnehmenden Grundsatzes der Unveränderlichkeit der Marke keine Wirkung (vgl. BGH GRUR 2007, 55, 57, Rdnr. 20 ff. - Farbmarke gelb/grün II, unter Bestätigung von BPatG GRUR 2005, 1049, 1051 - gelb/grün II).
  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 93/97
    Aus ähnlichen Erwägungen hat auch das Bundesverwaltungsgericht eine Selbstbindung an ein erstes Revisionsurteil abgelehnt, wenn der Europäische Gerichtshof die betreffende Auslegungsfrage danach in einem anderen Sinne entschieden hat (BVerwG MDR 1991, 685, 686; s. des weiteren BPatG GRUR 2005, 1049, 1051 zweifarbige Kombination Grün/Gelb II [nicht rechtskräftig; Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter dem Az.: I ZB 86/05]; Ströbele in: Ströbele/Hacker, a. a. O, § 89 Rdn. 6).
  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 124/97
    Aus ähnlichen Erwägungen hat auch das Bundesverwaltungsgericht eine Selbstbindung an ein erstes Revisionsurteil abgelehnt, wenn der Europäische Gerichtshof die betreffende Auslegungsfrage danach in einem anderen Sinne entschieden hat (BVerwG MDR 1991, 685, 686; s. des weiteren BPatG GRUR 2005, 1049, 1051 zweifarbige Kombination Grün/Gelb II [nicht rechtskräftig; Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter dem Az.: I ZB 86/05]; Ströbele in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 89 Rdn. 6).
  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 92/97
    Aus ähnlichen Erwägungen hat auch das Bundesverwaltungsgericht eine Selbstbindung an ein erstes Revisionsurteil abgelehnt, wenn der Europäische Gerichtshof die betreffende Auslegungsfrage danach in einem anderen Sinne entschieden hat (BVerwG MDR 1991, 685, 686; s. des weiteren BPatG GRUR 2005, 1049, 1051 zweifarbige Kombination Grün/Gelb II [nicht rechtskräftig; Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter dem Az.: I ZB 86/05]; Ströbele in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 89 Rdn. 6).
  • BPatG, 11.12.2006 - 32 W (pat) 199/04
    Unzulässig ist eine nachträgliche Beschreibung aber jedenfalls insoweit, als dadurch der Gegenstand der Anmeldung verändert wird (vgl. zur Konkretisierung einer abstrakten Mehrfarbenmarke BPatG GRUR 2005, 1053, 1054 f. - Farbmarkenkonkretisierung; GRUR 2005, 1049, 1051 - Grün/Gelb II).
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