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   EuGH, 16.11.2004 - C-245/02   

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https://dejure.org/2004,155
EuGH, 16.11.2004 - C-245/02 (https://dejure.org/2004,155)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2004 - C-245/02 (https://dejure.org/2004,155)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2004 - C-245/02 (https://dejure.org/2004,155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • Europäischer Gerichtshof

    Anheuser-Busch

  • EU-Kommission PDF

    Anheuser-Busch Inc. gegen Budejovický Budvar, národní podnik.

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • EU-Kommission

    Anheuser-Busch Inc. gegen Bud?jovický Budvar, národní podnik

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Welthandelsorganisation , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit zwischen einer amerikanischen und einer tschechischen Brauerei wegen des von letzterer für das in Finnland vertriebene Bier verwendeten Etiketts hinsichtlich einer etwaigen Verletzung der Marken Budweiser, Bud, Bud Light und Budweiser ...

  • Judicialis

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 2 Abs. 1; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 16 Abs. 1; ; TRIPS-Übereinkommen Art. 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER ÄHNLICH IST, KANN DIE MIT DER MARKE VERBUNDENEN AUSSCHLIESSLICHEN RECHTE VERLETZEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Anheuser-Busch

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - Artikel 2 Absatz 1, 16 Absatz 1 und 70 des TRIPS-Übereinkommens - Marken - Umfang des Ausschließlichkeitsrechts des Inhabers der Marke - Anspruch auf Benutzung des Zeichens als Handelsname

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Anheuser-Busch

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus - Auslegung des gemeinschaftlichen Markenrechts - Anwendung des TRIPS-Übereinkommens auf einen vor dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens begangenen Verstoß, der über diesen Zeitpunkt hinaus andauert - Auslegung des Artikels ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2137 (Ls.)
  • GRUR 2005, 153
  • GRUR Int. 2005, 231
  • EuZW 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (183)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Die Umsetzung dieser Entscheidungspraxis im konkreten Fall ist Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, Urteil vom 16. November 2004 - C-245/02, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn. 84 - Anheuser-Busch; GRUR 2010, 841 Rn. 65 f. - Portakabin; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 6. April 2006 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 Rn. 3 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Unter diesen Umständen kann die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens durch den Dritten als Schlüsselwort, das das Erscheinen der Anzeige auslöst, den Eindruck entstehen lassen, dass im geschäftlichen Verkehr eine konkrete Verbindung zwischen den betroffenen Waren oder Dienstleistungen und dem Markeninhaber besteht (vgl. entsprechend Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 56, und vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10989, Randnr. 60).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass das in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 niedergelegte ausschließliche Recht gewährt wurde, um dem Markeninhaber den Schutz seiner spezifischen Interessen als Inhaber dieser Marke zu ermöglichen, d. h. um sicherzustellen, dass diese Marke ihre Funktionen erfüllen kann, und dass die Ausübung dieses Rechts daher auf Fälle beschränkt bleiben muss, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (Urteile vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 51, vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10989, Randnr. 59, und vom 25. Januar 2007, Adam Opel, C-48/05, Slg. 2007, I-1017, Randnr. 21).
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