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   BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04   

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https://dejure.org/2004,102
BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04 (https://dejure.org/2004,102)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2004 - I ZB 1/04 (https://dejure.org/2004,102)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2004 - I ZB 1/04 (https://dejure.org/2004,102)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Zur Markenanmeldung von Bildmarken

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fehlende Unterscheidungskraft eines Fotos als Bildzeichen

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung der Eintragung einer Bildmarke für die Dienstleistungen bei der zuständigen Markenstelle des Deutschen Patentamtes und Markenamts; Unterscheidungskraft eines Bildzeichens; Folgen eines Bestehens des Bildzeichens nur aus der photographischen Abbildung des sich ...

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    "Bürogebäude"; Unterscheidungskraft eines aus der photographischen Abbildung bestehenden Bildzeichens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürogebäude

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unterscheidungskraft eines Bildzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 685 (Ls.)
  • GRUR 2005, 257
  • NZM 2005, 198
 
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Wird zitiert von ... (242)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Im Übrigen reicht es für das Vorliegen des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aus, wenn das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen eine beschreibende Angabe enthält (vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 - C-265/00, Slg. 2004, I-1699 = GRUR 2004, 680 Tz. 38 - Campina Melkunie/ Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH, Beschl. v. 12.8.2004 - I ZB 1/04, GRUR 2005, 257, 258 = WRP 2005, 217 - Bürogebäude).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Erschöpft sich die Abbildung der Ware allerdings nicht in der Darstellung von Merkmalen, die für die Ware typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern weist sie darüber hinausgehende charakteristische Merkmale auf, kann der Verkehr darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen (vgl. BGHZ 159, 57, 62 f. - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, Beschl. v. 12.8.2004 - I ZB 1/04, GRUR 2005, 257, 258 = WRP 2005, 217 - Bürogebäude, m.w.N.).
  • BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
    Die Unterscheidungskraft ist daher für alle Markenformen grundsätzlich einheitlich zu beurteilen im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen einerseits und die Wahrnehmung der beteiligten Verkehrskreise andererseits (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rn. 27 - BioID; GRUR 2004, 1027, Rn. 34 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
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