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   BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02   

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BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02 (https://dejure.org/2005,2128)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02 (https://dejure.org/2005,2128)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 1571/02 (https://dejure.org/2005,2128)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

  • Telemedicus

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

  • JurPC

    GG Art. 14 Abs. 1, UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Zeichnung "Laufendes Auge"

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtsverletzung bei Verwendung eines Signets mit einem laufenden Auge - Urheberrechtliche Schöpfungshöhe bei einer Zeichnung von einem laufenden Auge - Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten durch die Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG

  • rechtambild.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Schutzvoraussetzungen der besonderen Gestaltungshöhe bei Werken der angewandten Kunst

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Urheberrechtsschutz einer Grafik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Zeichnung nicht gestalterisch schützenswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 686
  • GRUR 2005, 410
  • ZUM 2005, 387
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Das gilt unter anderem auch für Werke der bildenden Kunst (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 - "Silberdistel").

    Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 - "Silberdistel"; so auch Loewenheim, aaO Rn. 157; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Allgemeines Rn. 19; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Einführung Rn. 44 ff.).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die mit dem durch das Grundgesetz vermittelten Schutz des Urheberrechts zusammenhängenden grundlegenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).

    Deshalb sind dem Urheber die vermögenswerten Ergebnisse seiner schöpferischen Leistung grundsätzlich zuzuordnen und mit der Freiheit zu verbinden, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (vgl. BVerfGE 79, 29 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die mit dem durch das Grundgesetz vermittelten Schutz des Urheberrechts zusammenhängenden grundlegenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Einzelfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Hier stellt die Rechtsprechung höhere Anforderungen an die Gestaltungshöhe und verlangt für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. BGH, aaO, sowie BGHZ 138, 143 - "Les-Paul-Gitarren").
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    a) Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind Sache der dafür allein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die mit dem durch das Grundgesetz vermittelten Schutz des Urheberrechts zusammenhängenden grundlegenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Für den Urheberrechtsschutz sei danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 = WRP 1995, 908 - Silberdistel, mwN; vgl. auch BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 157/02, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Für den Urheberrechtsschutz sei danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 = WRP 1995, 908 - Silberdistel, mwN; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 157/02, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge).
  • LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04

    Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße

    Diese vom BVerfG bestätigte (GRUR 2005, 410 ff.) Differenzierung bringt es mit sich, dass die vorliegende gebrauchsgrafische Gestaltung der Werbebanner, auch unter Berücksichtigung ihrer markanten Farbgestaltung, nicht als Werk der angewandten Kunst bewertet werden kann.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sollte kein Wesens-, sondern nur ein gradueller Unterschied bestehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 1571/02, juris Rn. 9 - laufendes Auge).

    Für den Urheberrechtsschutz war danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 1571/02, juris Rn. 9 - laufendes Auge; BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, juris Rn. 14 - Silberdistel).

  • OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08

    Anforderungen an die Gestaltung einer graphischen Darstellung eines Messestandes

    Nach vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretener (vgl. zur Kritik Schricker / Loewenheim , a.a.O., § 2 Rn. 31 ff., 158 m.w.N.), verfassungsrechtlich unbedenklicher Auffassung (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), der auch der Senat folgt, unterliegt die urheberrechtliche Schutzfähigkeit im Bereich der "Gebrauchskunst" höheren Anforderungen als im Bereich der zweckfreien bildenden Kunst.
  • OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10

    Urheberrechtsschutzfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels - Mietspiegel

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierin weder einen Verstoß gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 3 GG gesehen (BVerfG GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge ).
  • OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19

    Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche

    Für den Urheberrechtsschutz sei danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel; vgl. auch BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 157/02, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

    Für den urheberrechtlichen Schutz ist ein im Vergleich zum Geschmacksmusterschutz noch größerer Abstand, dass heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich (bestätigend Bundesverfassungsgericht, GRUR 2005, 410, 411; OLG Hamburg, GRUR 2002, 419 - Move).
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11

    Cremetiegel bei QVC

    An dieser Auffassung, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), ist entgegen der daran im Schrifttum geübten Kritik (vgl. nur Fromm / Nordemann / A. Nordemann , UrhR, 10. Aufl., § 2 Rn. 146-150 m.w.N.) weiterhin festzuhalten (ebenso Wandtke / Bullinger , UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 24, 97).
  • OLG Köln, 29.06.2009 - 6 U 199/08

    Voraussetzungen urheberrechtlicher Schutzfähigkeit im Bereich der angewandten

    a) Nach der vom Senat - wie vom Landgericht und den Parteien - geteilten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), unterliegt die urheberrechtliche Schutzfähigkeit (§ 2 Abs. 2 UrhG) im Bereich der angewandten Kunst allerdings höheren Anforderungen als im Bereich der zweckfreien bildenden Kunst; sie erfordert, da sich schon die geschmacksmusterfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung abheben muss, einen noch weiteren Abstand, das heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. nur BGH, GRUR 1995, 581 [582] - Silberdistel; BGHZ 138, 143 [147] = GRUR 1998, 30 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett).
  • LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 42/09

    Kein Urheberrechtsschutz für Weissbierglas in Fussballform

  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 5500/08

    Urheberrechtsschutz für Werke angewandter Kunst - Glas-Dekore

  • LG München I, 26.03.2008 - 21 O 12246/07

    Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Gestaltung eines Messestandes

  • LG München I, 24.06.2009 - 21 O 16993/08

    Urheberrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Nachahmung eines als

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