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   BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03   

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BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03 (https://dejure.org/2005,16813)
BPatG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03 (https://dejure.org/2005,16813)
BPatG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 32 W (pat) 353/03 (https://dejure.org/2005,16813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Die Farbe "Gelb" als Marke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit der Farbe "Gelb" als Marke

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 585
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Später ging die Rechtsprechung des BGH aber in eine andere Richtung: konturlose Farben und Farbzusammenstellungen wurden als grundsätzlich markenfähig erachtet (z.B. GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz) und das Vorliegen konkreter Unterscheidungskraft in Einzelfällen auch ohne Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG für möglich gehalten (z.B. GRUR 2001, 1154 - violettfarben).

    Auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von konturlosen Farbmarken ist das Allgemeininteresse zu beachten, dass die Verfügbarkeit von Farben - und nicht nur des konkreten Farbtons, der Markenschutz erhalten soll - für andere Wirtschaftsteilnehmer, welche derartige Waren anbieten, nicht ungerechtfertigt beschränkt wird (Libertel, Rdn 60; a.A. BGH GRUR 2001, 1154, 1155 reSp - violettfarben, der dieses Kriterium bei der Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft für "systemfremd" hält).

  • BPatG, 06.02.2002 - 32 W (pat) 278/00
    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    In einem weiteren Schriftsatz (Sachstandsanfrage) vom 7. Mai 2003 hat sie darauf hingewiesen, dass eine parallel angemeldete Marke - Kombination der Farbtöne Pantone 123 U und 151 U - aufgrund eines Beschlusses des BPatG vom 6. Februar 2002 (32 W (pat) 278/00) eingetragen wurde.

    Das gilt etwa auch für die stattgebende Entscheidung des beschließenden Senats vom 6.2.2002 in der Parallelanmeldung der Farbmarke gelb/orange (32 W (pat) 278/00), auf die sich die Anmelderin beruft.

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    In einem letzten Schriftsatz vom 9. Juli 2003 hat sich die Anmelderin eingehend mit der zwischenzeitlich ergangenen Libertel-Entscheidung (GRUR 2003, 604) des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend als EuGH bezeichnet) auseinandergesetzt sowie als Anlagen Studien der Marktforschungsunternehmen AC Nielsen und GfK vorgelegt.

    Der EuGH hat zunächst in dem letzteren Fall entschieden (GRUR 2003, 604 - Libertel), später dann auch auf die Vorlage des BPatG (GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Im übrigen komme Grundfarben wie gelb, grün, rot, blau sowie Aufmachungen von Waren in diesen Farben von Haus aus keine betriebliche Herkunftsfunktion zu (unter Hinweis auf BGH NJW 1997, 2379 = GRUR 1997, 754 - grau/magenta).

    Sie sahen sich darin (zunächst) durch eine, allerdings eher beiläufige, Bemerkung des BGH in einem wettbewerbsrechtlichen Streit bestätigt, wonach "Farben und Farbzusammenstellungen eine von Hause aus individualisierende Kennzeichnungskraft nicht zukommt" (GRUR 1997, 754, 755 liSp - grau/magenta).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 20/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Unter der Geltung des MarkenG habe der Bundesgerichtshof (nachfolgend als BGH bezeichnet) erstmals in der Entscheidung GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz - die grundsätzliche Markenfähigkeit konturloser Farben bejaht.

    Später ging die Rechtsprechung des BGH aber in eine andere Richtung: konturlose Farben und Farbzusammenstellungen wurden als grundsätzlich markenfähig erachtet (z.B. GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz) und das Vorliegen konkreter Unterscheidungskraft in Einzelfällen auch ohne Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG für möglich gehalten (z.B. GRUR 2001, 1154 - violettfarben).

  • BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Die Anmelderin hat nämlich nichts dafür vorgetragen, dass ihre (größeren) Mitbewerber bereits bisher jeweils nur eine stets gleichbleibende Farbe für ihre Warenverpakkungen verwenden würden (sog. Farbverteilung unter Konkurrenten, wie sie etwa auf dem Mineralöl- bzw. Tankstellenmarkt üblich ist; vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 liSp - Grün/Gelb).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Der EuGH hat zunächst in dem letzteren Fall entschieden (GRUR 2003, 604 - Libertel), später dann auch auf die Vorlage des BPatG (GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Das Warenzeichengesetz habe einen abstrakten Schutz konturloser Farben oder Farbkombinationen nicht gekannt (Hinweis auf BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Die Zurückverweisung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats (BGH GRUR 1998, 394 - Active Line).
  • BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00
    Auszug aus BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03
    Einige Senate des BPatG (so auch der vorliegend zur Entscheidung berufene) sind dem, mehr oder weniger überzeugt, in einigen Fällen im Ergebnis gefolgt, bei anderen verblieben Vorbehalte, die etwa den 33. Senat zu einem sehr eingehend begründeten Vorlagebeschluss an den EuGH (GRUR 2002, 429 - blau/gelb) veranlassten.
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96

    Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Verkehr - etwa durch entsprechende Werbemaßnahmen - gerade auf die Herkunftsfunktion einer neben anderen Kennzeichen auf einer Ware verwendeten Farbe besonders hingewiesen wird, wenn sich aus den Umständen ein entsprechender normaler Prozess der Gewöhnung feststellen lässt (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 67 - Libertel; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; BGH, GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; aA BPatG, GRUR 2005, 585, 590).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Sie ist als Marke eindeutig und graphisch dargestellt i.S. des § 8 Abs. 1 MarkenG (Art. 2 MarkenRL), wenn sie als solche genau und dauerhaft bezeichnet wird, ohne dass es einer räumlichen Begrenzung oder - wie der 32. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG GRUR 2005, 585, 589) anzunehmen scheint - der Benennung eines Verwendungszusammenhangs bedarf (Fesenmair/Müller, GRUR 2006, 724, 727 ff.).
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Da auf den Wörterbüchern durchweg zusätzlich und deutlich sichtbar das Wort-/Bildlogo "L" aufgebracht ist, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass bei dem Verkehr ein markenmäßiges Verständnis in Bezug auf die gelbe Grundfarbe für sich genommen und nicht auf die Aufmachung insgesamt aufgekommen ist (vgl. BPatG GRUR 2005, 585, 590 - Farbmarke gelb; BGH GRUR 2010, 138 Rn. 39 - ROCHER-Kugel).
  • BPatG, 14.12.2005 - 32 W (pat) 95/03
    Zusammen mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung ist der Anmelderin ein (neutralisierter) Abdruck des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005, 32 W (pat) 353/03 - Farbmarke gelb (inzwischen veröffentlicht in GRUR 2005, 585), übersandt worden.

    Entscheidungen, die vor dem Libertel-Urteil liegen, sind daher teilweise überholt; dies gilt etwa auch für die stattgebenden Beschlüsse des erkennenden Senats, welche die Anmelderin in ihrer Beschwerdebegründung angeführt hat (vgl. auch Senatsbeschluss GRUR 2005, 585 - Farbmarke gelb).

  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21

    Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen

    Farben und Farbzusammenstellungen kommt eine von Haus aus individualisierende Kennzeichnungskraft nicht zu, da die Verbraucher es nicht gewöhnt sind, aus der Farbe von Waren oder ihrer Verpackung ohne grafische oder Wortelemente auf die Herkunft von Waren zu schließen, da eine Farbe als solche nach den derzeitigen Gepflogenheiten des Handels grundsätzlich nicht als Mittel der Identifizierung verwendet wird (BPatG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 32 W (pat) 353/03 Farbmarke gelb, GRUR 2005, 585 (589); BPatG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 33 W (pat) 57/07: Farbe Lila, GRUR 2010, 71 (72)).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Dies entspricht ständiger und gefestigter Rechtsprechung des EuGH, des BGH und des BPatG (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 27 -Libertel; GRUR 2004, 858, 859, Rn. 22, 23 -Heidelberger Bauchemie GmbH; BGH GRUR 2001, 1154 -violettfarben; GRUR 1999, 730 -magenta/grau; GRUR 1999, 491 -gelb/schwarz; BPatG GRUR 2005, 1056 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2005, 1049 -zweifarbige Kombination Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 585 -Gelb).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
    Dies entspricht ständiger und gefestigter Rechtsprechung des EuGH, des BGH und des BPatG (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 27 -Libertel; GRUR 2004, 858, 859, Rn. 22, 23 - Heidelberger Bauchemie GmbH; BGH GRUR 2001, 1154 -violettfarben; GRUR 1999, 730 - magenta/grau; GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; BPatG GRUR 2005, 1056 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; GRUR 2005, 1049 -zweifarbige Kombination Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 585 -Farbmarke Gelb; Mitt.
  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
    Anders wäre der Fall möglicherweise dann zu beurteilen, wenn die Anmelderin belegt hätte, dass sie den Verkehr, z. B. durch intensive Werbe- und Aufklärungskampagnen, darauf hingewiesen hätte, dass vorliegend nicht nur das Wort "Knoppers" (und ggf. die Gesamtaufmachung der Verpackung) Markencharakter hat, sondern auch die Form des Produkts selbst (siehe für den vergleichbaren Fall der behaupteten Durchsetzung einer abstrakten Farbmarke BPatG GRUR 2005, 585, 590 - Farbmarke Gelb); hierfür ist aber nichts vorgetragen.
  • BPatG, 10.08.2005 - 32 W (pat) 192/04
    Der Senat hatte erst kürzlich Anlass (GRUR 2005, 585 - Farbmarke gelb, Leitsatz 4) das Deutsche Patent- und Markenamt darauf hinzuweisen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung (einschließlich der des EuGH) beobachtet und ggf berücksichtigt werden muss.
  • BPatG, 16.03.2005 - 33 W (pat) 143/02
    Mit der Abbildung der gelben Einfärbung der beanspruchten Waren in Verbindung mit dem Farbcode und der Beschreibung der Verwendungsweise der Farbe hat der Anmelder die Farbmarke hinreichend konkretisiert und den Gegenstand des Schutzes so deutlich offenbart, dass sie die Anforderungen an die Bestimmtheit der Wiedergabe der Marke und ihre grafische Darstellbarkeit (§ 8 Abs. 1 MarkenG) erfüllt (vgl hierzu BGH aaO; EuGH aaO sowie BPatG, Beschluss vom 26.1.2005 - 32 W (pat) 353/03 - GRUR 2005, 585 - Farbmarke gelb; Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl, § 3 Rdn 40 f, 44, 46, 50; § 32 Rdn 20).
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