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   BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04   

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https://dejure.org/2005,2207
BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04 (https://dejure.org/2005,2207)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - KZR 2/04 (https://dejure.org/2005,2207)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - KZR 2/04 (https://dejure.org/2005,2207)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Annahme von Insertionsverträgen einer abhängigen Werbeagentur durch einen Telefonbuchverlag; Wettbewerbsrechtlicher Begriff der "Abhängigkeit"; Tatbestandsmerkmal der herabsetzenden Werbung; Kündbarkeit von in die Zukunft gerichteten strafbewehrten ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 2; ; UWG § 1 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 7 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparberaterin II

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparberaterin II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verunglimpfung der Konkurrenz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kritische Werbeaussage über Konkurrenten erlaubt

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2014
  • MDR 2005, 882
  • GRUR 2005, 609
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04
    Zwar können solche in die Zukunft gerichteten Unterlassungsverpflichtungen von dem Schuldner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden (BGHZ 133, 316, 320 - Altunterwerfung I, m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04
    Er ist als Vollstreckungstitel gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, weil er für das hierzu berufene Vollstreckungsorgan aus sich heraus verständlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1995, 1996).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04
    Damit ist die Beklagte jedenfalls Normadressatin des § 20 Abs. 2 GWB (BGH, Urt. v. 13.7.2004 - KZR 17/03, WuW/E D-ER 1377, 1378 - Sparberaterin).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04
    Dabei kommt es maßgeblich auf die Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Werbung an (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 272/99, GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Dabei kommt es maßgeblich auf die Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Werbung an (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005  KZR 2/04, GRUR 2005, 609, 610 = WRP 2005, 747 - Sparberaterin II; ferner zu § 1 UWG aF BGH, Urteil vom 25. April 2002 - I ZR 272/99, GRUR 2002, 982, 984 = WRP 2002, 1138 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

    Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich ungeachtet der Absicht des äußernden Mitbewerbers nach dem Sinngehalt der Äußerung im Eindruck der angesprochenen oder erreichten Verkehrskreise aus der Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2011, I ZR 147/09, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH, Urteil vom 22.02.2005, KZR 2/04, GRUR 2005, 609 [610] - Sparberater II).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich ungeachtet der Absicht des äußernden Mitbewerbers nach dem Sinngehalt der Äußerung im Eindruck der angesprochenen oder erreichten Verkehrskreise aus der Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH, GRUR 2005, 609 [610] Sparberater II).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21

    Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen

    aa) Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich ungeachtet der Absicht des äußernden Mitbewerbers nach dem Sinngehalt der Äußerung im Eindruck der angesprochenen oder erreichten Verkehrskreise aus der Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; GRUR 2005, 609, 610 - Sparberater II).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

    Ob in einer Werbeaussage eine Herabsetzung von Mitbewerbern in diesem Sinne zu sehen ist, bestimmt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Inhalt, Form der Äußerung, ihr Anlass und der gesamte Sachzusammenhang sowie die Verständnismöglichkeit der angesprochenen Verkehrskreise zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2005, 609 - Sparberaterin II; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4 Rn. 7/12 f).
  • OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22

    So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der

    Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der Äußerung (vgl. BGH GRUR 2019, 631 Rn. 30 - Das beste Netz; BGH GRUR 2005, 609 (610) - Sparberaterin II; BGH GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 6 Rn. 165).
  • OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14

    Zu weit gefasster Unterlassungsantrag

    b) Zur Beurteilung der Frage, ob in dem Verhalten eines Mitbewerbers die Herabsetzung eines Konkurrenten im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG (vgl. auch § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG) - als sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers, seines Unternehmens und/oder seiner Leistungen in den Augen der angesprochenen oder von der Mitteilung erreichbaren Verkehrskreise (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.12) - zu sehen ist, ist auf die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung, nicht dagegen auf die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers abzustellen, sei es durch wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen als auch durch Werturteile (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.13 unter Verweis auf BGH WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT IST VORBEI!"; Harte/Henning/..., UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 7 Rn. 17 m. w. N.).
  • LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21

    Unlautere Herabsetzung durch pauschalen Vorwurf des Angebots von Fälschungen

    Maßgeblich ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung (BGH, GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH, WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH, WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II), nicht dagegen die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers.
  • LG Karlsruhe, 19.01.2022 - 13 O 3/22

    paternalistische Anmaßung - Einblendung eines Hinweises beim Teilen eines

    Dabei kommt es maßgeblich auf die Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Werbung an (BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH, GRUR 2005, 609, 610 - Sparberater II).
  • LG Saarbrücken, 09.06.2008 - 7 O 195/08

    Äußerungen eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers über private Blaue

    Das ist nach einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere von Inhalt und Form der Äußerung, ihres Anlasses und des Zusammenhangs, in dem sie gefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005, KZR 2/04, Sparberaterin II, NJW 2005, 2014, unter II. 2. a m. Nachw.).
  • OLG Köln, 25.06.2009 - 6 W 65/09

    Zulässigkeit der Behauptung der nicht angemessenen Zertifizierung eines

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