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   BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03   

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BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03 (https://dejure.org/2004,11953)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03 (https://dejure.org/2004,11953)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 32 W (pat) 81/03 (https://dejure.org/2004,11953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von Verwechslungsgefahr mit einer eingetragenen Makre älteren Zeitrangs; Beurteilung der Verwechslungsgefahr; Verwechslungsgefahr zwischen NATALLA und nutella; Ähnlichkeit von "Nuss-Nougat-Creme" und ...

  • Wolters Kluwer

    Löschung der Eintragung einer Marke bei Bestehen von Verwechslungsgefahr mit einer eingetragenen Makre älteren Zeitrangs; Beurteilung der Verwechslungsgefahr; Verwechslungsgefahr von NATALLA und nutella; Ähnlichkeit von "Nuss-Nougat-Creme" und "Schokolade"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 777
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 626 - IMS).
  • BPatG, 15.02.2000 - 27 W (pat) 150/99
    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03
    Für die Bejahung der Verwechslungsgefahr ist aber nicht allein die - im Einzelfall ohnehin schwierige - Prognose maßgeblich, dass mit Verwechslungsfällen tatsächlich in nennenswertem Umfang zu rechnen ist, sondern die normative Bewertung, dass eine ähnliche jüngere Marke von einer infolge unternehmerischer Leistung gestärkten Widerspruchsmarke einen beträchtlichen Abstand einzuhalten hat (vgl. BPatGE 42, 227 = GRUR 2000, 807 - LIOR/DIOR).
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" -

    Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.
  • BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
    Für eine Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht spricht zudem, dass nahezu alle Buchstaben der sich gegenüberstehenden Marken übereinstimmen (vgl. BPatG GRUR 2007, 154, 155 -Chrisma/Charisma), die Konsonanten der Vergleichsmarken sogar vollständig identisch sind (vgl. BPatG GRUR 2005, 777/778 -NATALLA/nutella).
  • BPatG, 22.09.2016 - 30 W (pat) 1/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "CLINICALL® Klinik-Infotainment Systeme

    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt - letztlich aus Rechtsgründen - gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die weitgehenden Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf schutzunfähigen Wortelementen oder Wortteilen beruhen (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 203/16

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung

    Daher wird ein Unterschied in der Groß- und Kleinschreibung als irrelevant angesehen (vgl. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell ; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx ; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella ; Ingerl/Rohnke , a.a.O. , § 14, Rn. 899 m.w.N.).
  • BPatG, 11.10.2021 - 28 W (pat) 528/21
    Da es sich um Wortmarken handelt, kommt es auf die konkret eingetragene Schreibweise nicht an, so dass auch eine Schreibweise der angegriffenen Marke in Kleinbuchstaben ("datalis") sowie der Widerspruchsmarke mit Anfangsmajuskel ("Datalegis") zu berücksichtigen ist (vgl. BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella; GRUR 2008, 74, 77 - Focus Home Collection/FOCUS; 24 W (pat) 52/04 - mobile Life/MOBILO LIFE; 30 W (pat) 9/09 - jogging/Jogging).
  • BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "la cuisine (Wort-Bild-Marke)/LA Cuisine

    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Bestandteile beschränken (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL BPatG; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos).
  • BPatG, 21.10.2009 - 24 W (pat) 53/08

    Wirksame Erhebung einer Nichtsbenutzungseinrede; Glaubhaftmachung der

    Insoweit kann die Marke "Wella" von Rechts wegen einen Schutzbereich beanspruchen, der über den Bereich der rein empirischen Verwechselbarkeit hinausreicht (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 171 Bit/Bud; BPatG GRUR 2005, 777, 778 -NATALLA/nutella; Beschl. v. 12. November 2007, 30 W (pat) 49/05 -ASPITEC/Aspirin).
  • BPatG, 30.10.2009 - 24 W (pat) 56/08
    Insoweit kann die Marke "Wella" von Rechts wegen einen Schutzbereich beanspruchen, der über den Bereich der rein empirischen Verwechselbarkeit hinausreicht (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 171 -Bit/Bud; BPatG GRUR 2005, 777, 778 -NATALLA/nutella; Beschl. v. 12. November 2007, 30 W (pat) 49/05 -ASPITEC/Aspirin).
  • BPatG, 30.10.2009 - 24 W (pat) 55/08
    Insoweit kann die Marke "Wella" von Rechts wegen einen Schutzbereich beanspruchen, der über den Bereich der rein empirischen Verwechselbarkeit hinausreicht (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 171 -Bit/Bud; BPatG GRUR 2005, 777, 778 -NATALLA/nutella; Beschl. v. 12. November 2007, 30 W (pat) 49/05 -ASPITEC/Aspirin).
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt - letztlich aus Rechtsgründen - gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die weitgehenden Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen oder Wortteilen beruhen (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • BPatG, 22.04.2008 - 28 W (pat) 97/06
  • BPatG, 11.01.2019 - 28 W (pat) 544/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "LNK (Wort-Bild-Marke)/L u K" - zur Vorlage einer

  • BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EDUCAT" - Unterscheidungskraft

  • BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
  • BPatG, 16.11.2005 - 32 W (pat) 213/04
  • BPatG, 23.04.2008 - 28 W (pat) 224/07
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