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   BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05   

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https://dejure.org/2006,24289
BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05 (https://dejure.org/2006,24289)
BPatG, Entscheidung vom 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05 (https://dejure.org/2006,24289)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 27 W (pat) 194/05 (https://dejure.org/2006,24289)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 1029
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Ein Wortzeichen ist außerdem von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682 - BIOMILD).
  • BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis einer leicht verständlichen

    Auszug aus BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Die aus den geläufigen Begriffen der englischen Sprache "interactive" (zur Interaktion bereit, Interaktion ermöglichend, auf etwas reagierend, im Verhalten beeinflussbar) und "wear" (Kleidung, Bekleidung) bestehende Wortfolge ist sprachüblich und wirkt wie eine beschreibende Angabe, zumal allein der Gebrauch der englischen Sprache bei Bekleidung keinen Anlass gibt, von einer markenmäßigen Verwendung auszugehen (vgl. BPatG GRUR 1999, 333 - NEW LIFE; BPatG Beschluss vom 24. April 1999, Az: 27 W (pat 34/98 - RAG WEAR).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Dabei kommt es auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers der fraglichen Waren an (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 50 - HENKEL).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Der Beurteilung einer Marke als nicht unterscheidungskräftig steht es nämlich nicht entgegen, wenn die betreffende Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher keinen eindeutigen Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte vermittelt werden sollen (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - BÜCHER FÜR EINE BESSERE WELT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung, die Waren, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 33, 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BPatG, 21.03.1997 - 33 W (pat) 181/96
    Auszug aus BPatG, 06.06.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Bei dem vergleichbaren Begriff "aktive wear" handelt es sich um einen bereits vor neun Jahren lexikalisch nachweisbaren und in der Textilbranche gängigen Fachausdruck zur Bezeichnung einer funktionellen Sportkleidung (BPatG Beschluss vom 21. März 1997, Az: 33 W (pat) 181/96 - ACTIVE WEAR).
  • BPatG, 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Miracle Garden" - keine Unterscheidungskraft

    Dem angesprochenen allgemeinen durchschnittlichen inländischen Endverbraucher sowie dem Fachverkehr ist die oben genannte Bedeutung des aus einfachen Wörtern des englischen Grundwortschatzes zusammengesetzten Begriffs "miracle garden" ohne weiteres verständlich (vgl. z. B. BGH GRUR 1992, 514, 515 - Ole; GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 736 - Test it.; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2008, 710, 711 - VISAGE; BPatG GRUR 1995, 734 - While You Wait; GRUR 2006, 1029, 1031 - Interactive Wear).
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