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   BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04   

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BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2006,21897)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2006,21897)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 14 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2006,21897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 1046
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

    Auszug aus BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04
    Aus der EuGH-Entscheidung - Omeprazol (C-127/00) ergebe sich, dass der Begriff erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft für jeden Artikel der VO (EWG) 1768/92, in der er vorkomme, in gleicher Weise auszulegen sei.

    11. Dezember 2003 (GRUR 2004, 225 - Omeprazol), die der Patentabteilung bei ihrer Entscheidung vom 19. März 2004 offensichtlich nicht vorlag und deshalb ersichtlich unberücksichtigt geblieben ist, zu der Vorlagefrage des BGH in diesem Verfahren (BGH GRUR 2000, 392 - Omeprazol) ist nunmehr klargestellt, dass der in verschiedenen Vorschriften der VO (EWG) 1768/92 enthaltene Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" dahin zu verstehen ist, dass es sich um eine, gemäß der RL 65/65/EWG erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen handeln muss (EuGH a. a. O., Ziff. 58 - Omeprazol).

    Dem entspricht auch die Terminologie des EuGH, der in seiner Entscheidung C -127/00 die Worte "gemäß" und "nach" bzw. die Wortfolge "im Sinne" stets synonym verwendet (vgl. EuGH a. a. O., Ziff. 54, 55, und 58 - Omeprazol).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98

    "Omeprazol"; Vorlage an den EuGH im Verfahren auf Erteilung eines

    Auszug aus BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04
    11. Dezember 2003 (GRUR 2004, 225 - Omeprazol), die der Patentabteilung bei ihrer Entscheidung vom 19. März 2004 offensichtlich nicht vorlag und deshalb ersichtlich unberücksichtigt geblieben ist, zu der Vorlagefrage des BGH in diesem Verfahren (BGH GRUR 2000, 392 - Omeprazol) ist nunmehr klargestellt, dass der in verschiedenen Vorschriften der VO (EWG) 1768/92 enthaltene Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" dahin zu verstehen ist, dass es sich um eine, gemäß der RL 65/65/EWG erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen handeln muss (EuGH a. a. O., Ziff. 58 - Omeprazol).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-31/03

    Pharmacia Italia (früher Pharmacia & Upjohn) - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 -

    Auszug aus BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04
    Auch in der Rechtssache C - 31/03 hat der EuGH in seinem Urteil vom 19. Oktober 2004 (EuGH GRUR 2005, 139 - Dostinex) unter Hinweis darauf, dass die VO (EWG) 1768/92 nach ihrer sechsten Begründungserwägung darauf abzielt, eine einheitliche Lösung für das Problem der Unzulänglichkeit des Patentschutzes auf Gemeinschaftsebene zu liefern, indem so einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorgebeugt wird, die neue Unterschiede zur Folge hätte, die geeignet wären, den freien Verkehr von Arzneimittel innerhalb der Gemeinschaft zu behindern, nochmals hervorgehoben, dass der Begriff erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft in den verschiedenen Vorschriften der VO, in denen er auftaucht, in der gleichen Weise auszulegen ist.
  • BGH, 17.07.2001 - X ZB 21/00

    Idarubicin III; Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines ergänzenden

    Auszug aus BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04
    Im Sinne einer formellen Beschwer genügt es, wenn die Erteilung des Zertifikats unter Zurückweisung des Hauptantrags nur nach dem Hilfsantrag erfolgt (BGH GRUR 2002, 47 - Idarubicin III m. w. Hinw.).
  • BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    2003, 348, 14, S. 1333 bis 1341 HE-13 Beschluss 14 W (pat) 42/04) vom 18. Juli 2006 - Aceclofenac HE-14 Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 1998 HE-15 Schreiben der Direction de la Sante - Division de Pharmacie et des Medicaments vom 28. Juni 2007 HE-16 Schreiben des Instituto Nacional de Farm?cia e do Medicamento (Infarmed) vom 29. Juni 2007, HE-17 Schreiben des luxemburgischen Gesundheitsministers an die Beklagte vom 14. November 2007 HE-18 Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie vom 4. Dezember 2007 HE-19 BT-Drucksache 14/3320 vom 10. Mai 2000, HE-24 Whalley, L. J., British Journal of Psychiatry 1989, 155, S. 595 bis 611 HE-25 Crook, T. H. "Strategies for treating Alzheimer's Disease and Age-Associated Memory Impairment in "Diagnosis and Treatment of Senile Dementia" Ed. Bergener, Reisberg, 1989 Springer-Verlag, Berlin, S. 234 bis 242 Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerinnen in allen Punkten entgegen und hält auch den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung, den die Klägerinnen 1 und 2 gegenüber dem gemäß Hauptantrag verteidigten Patentanspruch im Hinblick auf das darin enthaltene Merkmal "zur Behandlung der Schädigung von Hirnzellen infolge cerebraler Ischämie" geltend machen, nicht für gegeben.

    Selbst wenn man unterstelle, dass diese - auf ihren Antrag durch Entscheidung des portugiesischen Instituts für Pharmazie und Medizin am 20. März 1999 widerrufene - Genehmigung inhaltlich dem Anforderungsprofil einer Genehmigung nach der Richtlinie 65/65/EWG entspreche, was bestritten werde, sei nach den Grundsätzen der "Aceclofenac"-Entscheidung (BPatG GRUR 2006, 1046) nicht die erforderliche Voraussetzung einer nach harmonisiertem Recht erteilten nationalen Genehmigung erfüllt.

  • OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10

    Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG GRUR 2006, 1046, 1051).
  • BGH, 27.05.2008 - X ZB 31/06

    Pantoprazol

    c) Auch die von der Rechtsbeschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren unter Hinweis auf die "Aclofenac"-Entscheidung des Bundespatentgerichts (Beschl. v. 18.7.2006 - 14 W (pat) 42/04, GRUR 2006, 1046 = BlPMZ 2007, 80) geäußerte Ansicht, dass nur eine Genehmigung nach der Richtlinie 65/65/EWG als erste Genehmigung im Sinn des Art. 13 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1768/92 in Betracht komme, ist wegen der Regelung in Anhang 15 zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 7/94 vom 21. März 1994 zur Änderung des Protokolls 47 und bestimmter Anhänge des EWR-Abkommens (ABl. EG 1994 L 160, 1, 138; hierzu unter 2.) nicht zutreffend, denn dort werden bereits erteilte Genehmigungen in den EFTA-Staaten den Genehmigungen in der Gemeinschaft gleichgesetzt.
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