Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.10.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2005 - C-37/03 P   

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https://dejure.org/2005,175
EuGH, 15.09.2005 - C-37/03 P (https://dejure.org/2005,175)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - C-37/03 P (https://dejure.org/2005,175)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - C-37/03 P (https://dejure.org/2005,175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wortbildmarke - BioID - Absolutes Eintragungshindernis - Marke ohne Unterscheidungskraft

  • markenmagazin:recht

    Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 40/ 94
    BioID

  • Europäischer Gerichtshof

    BioID / HABM

  • EU-Kommission PDF

    BioID / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wortbildmarke - BioID - Absolutes Eintragungshindernis - Marke ohne Unterscheidungskraft

  • EU-Kommission

    BioID / HABM

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • aufrecht.de

    Wortbildmarke "BioID" als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Wirkung einer Marke auf die Verbraucher als Tatsachenfrage; Unterscheidungskraft einer Marke; Unterschiede zwischen der Wortmarke Bioid und BioID; Wortbildung BioID ohne jede unterscheidungskräftige Besonderheit

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer komplexen Marke mit dem Wortelement BioID; Definition des Begriffs der Gemeinschaftsmarke; Unterscheidungskraft von isoliert betrachtet ohne Unterscheidungskraft bestehenden Markenbestandteilen in ihrer Kombination; Heranziehung früherer Entscheidungen ...

  • kanzlei.biz

    Unterscheidungskraft

  • Judicialis

    VO Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    BioID / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wortbildmarke - BioID - Absolutes Eintragungshindernis - Marke ohne Unterscheidungskraft

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-91/01, mit dem das Gericht die Aufhebungsklage gegen die Weigerung, die Marke BioID für die Klassen 9, 38 und 42 einzutragen, abgewiesen hat - Marken, die keine Unterscheidungskraft haben (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 229
  • GRUR Int. 2005, 1012
 
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Wird zitiert von ... (1607)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Wenn die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Anmeldung bezieht, wie hier für alle Verbraucher bestimmt sind, ist davon auszugehen, dass es sich bei den maßgeblichen Verkehrskreisen um ein im Bereich dieser Waren und Dienstleistungen erfahrenes, normal informiertes und angemessen aufmerksames und verständiges Publikum handelt (vgl. EuGH, Urt. v. 16.9.2004 - C-329/02, Slg. 2004, I-8317 = GRUR 2004, 943 Tz. 24 - SAT.1, m.w.N.; Urt. v. 15.9.2005 - C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975 = GRUR 2006, 229 Tz. 68 - BioID).

    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die gewöhnliche Verwendung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr nur beim Eintragungshindernis nach Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL, Art. 7 Abs. 1 lit. c GMV (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) ein Beurteilungskriterium, nicht jedoch im Rahmen der Prüfung der Unterscheidungskraft i.S. von Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL, Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (vgl. EuGH, Urt. v. 16.9.2004 - C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317 = GRUR 2004, 943 Tz. 36 - SAT.1; EuGH GRUR 2006, 229 Tz. 62 - BioID).

  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

    Abgesehen von einer etwaigen Verfälschung der Tatsachen oder Beweise, die im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht wurde, stellt die Tatsachenwürdigung keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof unterliegt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnrn. 43 und 53, vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 83, sowie Beschluss vom 28. September 2006, Unilever Bestfoods/Kommission, C-552/03 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Im Einzelfall kann die Bezeichnung jedoch in ihrer Gesamtheit einen anderen Eindruck vermitteln als die Summe ihrer Bestandteile (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Tz. 99 f. - Postkantoor; EuGH, Urt. v. 15.9. 2005 - C-37/03, Slg. 2005, I-7975 = GRUR 2006, 229 Tz. 34 - BIOMILD; BGH, Beschl. v. 11.5. 2000 - I ZB 22/98, GRUR 2001, 162, 163 = WRP 2001, 35 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03   

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https://dejure.org/2005,4969
OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03 (https://dejure.org/2005,4969)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2005 - 6 U 172/03 (https://dejure.org/2005,4969)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 6 U 172/03 (https://dejure.org/2005,4969)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung ; Kopien von Daten aus einer Datenbank ; Rechtswidrige Verwendung einer CD-ROM

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    EZT

    §§ 87a ff, 97 UrhG

  • kanzlei.biz

    Datenbankschutz für elektronischen Zolltarif

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechtes an Werken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechtes an Werken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 229 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 78
  • ZUM 2006, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Hinsichtlich des EZT hat es die Klageabweisung durch das Landgericht bestätigt (OLG Köln GRUR-RR 2006, 78 = ZUM 2006, 234).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach

    Dabei ist unschädlich, wenn bei elektronischen Datenbanken - wie dies in der Natur des Mediums liegt - die Daten ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden und erst das elektronische Material (das Abfragesystem) ihre schutzbegründende systematische oder methodische Ordnung herbeiführt (Richtlinie 96/9/EG, Erwägungsgrund 21; Vogel, a.a.O., § 87a, Rn. 12; Hertin, a.a.O., Rn. 4; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [79] - EZT).

    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).

    Zum einen ist - wie der Senat bereits an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht hat (GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT m.w.N.) - § 5 Abs. 2 UrhG bei richtlinienkonformer Auslegung schon im Ansatz nicht auf Datenbanken anwendbar; die dem Datenbankschutz gezogenen Schranken haben in § 87c UrhG eine abschließende Regelung erfahren (ebenso Thum, a.a.O., § 87c, Rn. 1, 33; Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 37 ff.; § 87a Rn. 1 m.w.N.).

  • LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04

    Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines

    Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob diese Vorschrift bei Datenbanken i.S.d. § 87a UrhG überhaupt Anwendung finden kann (vgl. zum Streitstand Dreier , in: Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 87 a Rn. 2; Nordemann , in: Fromm/Nordemann, UrhG, 9. Aufl. 1998, § 5 Rn. 9, offen BGH, Urt. v. 06.05.1999 - I ZR 199/96, GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD, verneinend OLG Köln v. 28.10.2005, Az.: 6 U 172/03).

    Insofern kann - was die Kammer bereits mit Hinweis vom 22. September 2004 (Bl. 238 f. d.A.) angedeutet und mit Urteil vom 14. Oktober zu Az.: 28 O 500/05 (ebenso wie zwischenzeitlich das OLG Köln mit Urteil vom 28. Oktober 2005 zu Az.: 6 U 172/03) bestätigt hat - aber freilich nicht einfach auf die Kosten der erstmaligen Datenerhebung abgestellt werden.

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    Teilweise wird auch ein allgemeinverbindlicher, regelnder Charakter verlangt (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 78, 82 - EZT).
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