Rechtsprechung
OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 384/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie Freistellungsanspruch wegen Anwaltskosten mangels Angabe des Grundpreises für eine Espressomaschine nach der Preisangabenverordnung; Annahme einer tatbestandsimmanenten Erheblichkeit bei einem Wettbewerbsverstoß; Sinn ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-jena.de , S. 47 (Entscheidungsbesprechung)
Die Bagatellklausel im UWG (Carsten T. Johne; GB 2/2006, S. 47)
Verfahrensgang
- LG Gera, 21.04.2005 - 1 HKO 336/04
- OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 384/05
Papierfundstellen
- GRUR 2006, 246
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02
Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
Fernflugpreise
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01
"FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 20 U 36/05
Vertrieb von Kaffee als grundpreispflichtige Ware in einem Verbrauchermarkt mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 30.11.2004 - 14 U 1679/04
Zur Wettbewerbswidrigkeit bei Ankündigungen von Rabatten auf Reisepreise
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01
Telefonischer Auskunftdienst
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- OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05
Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises
Die Errechnung des Grundpreises durch einfache, gerade vom preisbewussten Verbraucher nachvollziehbare Rechenoperationen ist auch bei alltäglichen Produkten möglich (so auch OLG Jena, GRUR 2006, 246).Zudem macht das Kaffeeangebot der Beklagten nur einen geringen Anteil ihres Gesamtsortiments aus und betrifft damit ein für sie eher unbedeutendes Marktsortiment (so auch OLG Jena, GRUR 2006, 246 f.).
cc) Schließlich kann ein Überschreiten der Bagatellgrenze nicht mit einer von der Klägerin hervorgehobenen, nicht unerheblichen Nachahmungsgefahr begründet werden (andere Auffassung: OLG Jena, GRUR 2006, 246 f.).
Allein deshalb, weil zu demselben Konzern gehörende Schwestergesellschaften der Beklagten in mehreren gerichtsbekannten Parallelverfahren ebenfalls gegen die Verpflichtung zur Grundpreisangabe verstoßen haben (LG Karlsruhe 14 O 185/04, OLG Karlsruhe 6 U 4/05, LG Wuppertal 15 O 137/04, OLG Düsseldorf I-20 U 36/05, LG Gera 1 HKO 336/04, OLG Jena 2 U 384/05, LG Wiesbaden 12 O 7/05, OLG Frankfurt 6 U 99/05, LG Würzburg 1 IHO 188/05, OLG Bamberg 3 U 105/05, LG Bad Kreuznach 5 O 148/04), hat sich keine relevante Nachahmungsgefahr manifestiert.
- OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
Wettbewerbsverstoß im Internetversandhandel: Unzureichende Plazierung der …
Das soll nach einer Auffassung in der Rechtsprechung gerade bei Verstößen gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 1, 111 PAngV in Betracht kommen, wenn der Verbraucher den Grundpreis leicht selbst errechnen kann (so etwa OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23, 24; aA OLG Jena GRUR 2006, 246, 247;… vgl. Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 3 UWG Rz.147a). - LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17
Werbung für Kaffeekapseln erfordert vollständige Preisangaben
Der Verstoß betraf auch nicht nur die Verbraucher, die bei der Beklagten eine Kaffeemaschine oder Kaffeekapseln erwerben wollten, sondern alle Verbraucher, die die Werbung zur Kenntnis nahmen (vgl. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05).Der Umstand, dass die Beklagte, die einen Elektrofachmarkt betreibt, Kaffeekapseln nur als "Zusatzartikel" (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219/05 - s. a. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05) anbietet, genügt nicht, um die Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen verneinen zu können.