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   BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02   

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https://dejure.org/2005,1352
BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02 (https://dejure.org/2005,1352)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - X ZR 14/02 (https://dejure.org/2005,1352)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - X ZR 14/02 (https://dejure.org/2005,1352)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Patentrechtsverletzung; Anforderungen an das Vorliegen einer Patentverletzung im Bereich des Maschinenbaus im Rahmen von Antriebsvorrichtungen einer vorzugsweise hängenden, druckluftbetriebenen Zugmaschine; Voraussetzungen der ...

  • Judicialis

    PatG § 9

  • ra.de
  • sewoma.de

    "Rangierkatze"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9
    "Rangierkatze"; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • rechtsportal.de

    PatG § 9
    "Rangierkatze"; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 399
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60

    Furniergitter

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt eine Ausführungsform, die von allen Merkmalen des Patents Gebrauch macht, auch dann in dessen Schutzbereich, wenn sie einen zusätzlichen Vorteil aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.1996 - X ZR 111/94, Umdruck S. 21; zur früheren Rechtslage auch BGH, Urt. v. 23.02.1962 - I ZR 114/60, GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter; Urt. v. 12.07.1955 - I ZR 141/53, GRUR 1955, 573, 574 - Kabelschelle).
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 111/94

    Inhaberschaft an Patent an einem Blechdübel - Verletzung des Patents durch

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt eine Ausführungsform, die von allen Merkmalen des Patents Gebrauch macht, auch dann in dessen Schutzbereich, wenn sie einen zusätzlichen Vorteil aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.1996 - X ZR 111/94, Umdruck S. 21; zur früheren Rechtslage auch BGH, Urt. v. 23.02.1962 - I ZR 114/60, GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter; Urt. v. 12.07.1955 - I ZR 141/53, GRUR 1955, 573, 574 - Kabelschelle).
  • BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82

    "Melkstand"; Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
    Da sich das Klagepatent überhaupt nicht mit einer zusätzlichen Betriebsbremse befasst, kann deren Vermeidung auch nicht sein Hauptzweck sein (vgl. BGHZ 113, 10 f. - Autowaschvorrichtung; Sen.Urt. v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238 - Melkstand).
  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt eine Ausführungsform, die von allen Merkmalen des Patents Gebrauch macht, auch dann in dessen Schutzbereich, wenn sie einen zusätzlichen Vorteil aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.1996 - X ZR 111/94, Umdruck S. 21; zur früheren Rechtslage auch BGH, Urt. v. 23.02.1962 - I ZR 114/60, GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter; Urt. v. 12.07.1955 - I ZR 141/53, GRUR 1955, 573, 574 - Kabelschelle).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Denn eine Patentverletzung liegt auch dann vor, wenn eine Vorrichtung regelmäßig so bedient wird, dass die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen nicht erzielt werden (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - X ZR 14/02, GRUR 2006, 399 Rn. 21 - Rangierkatze).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Deswegen ist eine Patentverletzung auch gegeben, wenn eine Vorrichtung regelmäßig so bedient wird, dass sie nicht erzielt werden, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre nur objektiv möglich bleibt (BGH GRUR 2006, 399, 401 - Rangierkatze; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2012 - I-2 U 30/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - I-2 U 93/12; Senat Mitt. 2015, 392 - Digitalblock m.w.N.).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Die Patentverletzung entfällt in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der Hersteller oder Lieferant seinen Abnehmern ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich bleibt (BGH GRUR 2006, 399, 401 Rn. 21 - Rangierkatze mwN).

    Die Patentverletzung entfällt in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der Hersteller oder Lieferant seinen Abnehmern ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich bleibt (BGH GRUR 2006, 399, 401 Rn. 21 - Rangierkatze mwN).

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