Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,773
BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04 (https://dejure.org/2005,773)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - X ZR 165/04 (https://dejure.org/2005,773)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04 (https://dejure.org/2005,773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Finanzieller Ausgleich eines Miterfinders bei gemeinschaftlichem Recht auf ein technisches Schutzrecht; Möglichkeit der Nutzung des Gegenstandes; Unzulässige Vornahme einer ergänzenden Vertragauslegung; Frage nach einer stillschweigenden Vereinbarung der Parteien über ...

  • Judicialis

    BGB § 214 Abs. 1; ; BGB § 222 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 743 Abs. 1; ; BGB § 743 Abs. 2; ; PatG § 6; ; GebrMG § 13 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Zylinderrohr"; Rechte des nicht eingetragenen Miterfinders; Erhebung der Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    "Zylinderrohr"; Rechte des nicht eingetragenen Miterfinders; Erhebung der Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zylinderrohr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Finanzieller Ausgleich für nicht eingetragenen Miterfinder?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Prozesspraxis - Verjährungseinrede schon in 1. Instanz erheben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 766
  • GRUR 2006, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01

    "Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Hinsichtlich des Anspruchs eines Arbeitnehmererfinders auf angemessene Vergütung (§ 9 Abs. 1 ArbEG) entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass in der Regel eine angemessene Lizenz in besonderer Weise geeignet ist, für einen sachgerechten Ausgleich zu sorgen, deshalb sie als nächstliegend erscheinen muss und eine Vergütung auf dieser Grundlage regelmäßig so lange nicht zu beanstanden ist, wie nicht Tatumstände vorliegen, die die Berechnung auf dieser Basis gerade im konkreten Fall ungeeignet erscheinen lassen (BGHZ 155, 8 - Abwasserbehandlung, m.w.N.).

    Steht dem Grunde nach fest, dass ein Zahlungsanspruch in Betracht kommt, kann deshalb ein Beklagter verpflichtet sein, zumutbare Angaben zu machen, deren der Kläger bedarf, um zu ermitteln, ob er und gegebenenfalls in welchem Umfang er tatsächlich Zahlung verlangen kann (vgl. BGHZ 155, 8 - Abwasserbehandlung, für Vergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG).

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Mit der erstmals im Berufungsverfahren erhobenen Verjährungseinrede ist der Beklagte ausgeschlossen, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (Abgrenzung zu BGHZ 161, 138).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach neuer, unstreitiger Tatsachenvortrag nicht der Regelung des § 531 Abs. 2 ZPO unterfällt und daher in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist (BGHZ 161, 138), steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    So kann auch ein dem Geschäft erkennbar zugrunde liegender Zweck einen auf übereinstimmendem Parteiwillen beruhenden objektiven Erklärungswert erkennen lassen, der in den nach außen in Erscheinung getretenen Handlungen der Parteien nicht mit aller gewünschten Klarheit zum Ausdruck kommt (vgl. Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).

    Dabei wird auch der Erfahrungssatz zu bedenken sein, dass ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will (Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung, m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Auch wenn das gemeinschaftliche Recht auf ein technisches Schutzrecht, das Miterfindern zusteht, nicht zu einem gemeinschaftlichen Recht am Schutzrecht geführt hat, kommt ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten des nicht eingetragenen Miterfinders für die von diesem nicht wahrgenommene Möglichkeit in Betracht, den Gegenstand der Erfindung selbst zu nutzen (Fortführung von BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II).

    Denn diese rechtliche Bewertung ist unvereinbar mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dem - allerdings zeitlich erst nach dem angefochtenen Urteil erlassenen - Urteil des Senats vom 22. März 2005 (X ZR 152/03, GRUR 2005, 663 - Gummielastische Masse II, für BGHZ 162, 342 vorgesehen) zugrunde liegt.

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 10 U 103/03

    Zur Gebrauchsüberlassung des Mieters an einen Dritten gem. § 537 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • BGH, 06.07.1981 - II ZR 205/80

    Kündigung eines Verwaltervertrages - Zerwürfnis der Vertragsparteien als

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    So kann, wenn die insoweit jeweils zu beachtenden Voraussetzungen vorliegen, entweder eine Anpassung im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder wegen Änderung bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, nach einer Kündigung der vertraglichen Benutzungsregelung, die bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit möglich ist (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1981 - II ZR 205/80, MDR 1982, 207 m.w.N.), weil es sich insoweit um ein Dauerschuldverhältnis handelt, aber auch gestützt auf § 745 Abs. 2 BGB eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechenden Regelung verlangt werden.
  • OLG Brandenburg, 15.01.2003 - 13 U 108/02

    Zur Zulässigkeit der Klage auf abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG -

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02

    Markenrechtsverletzung durch Inverkehrbringen einer verpackungsmäßig

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    b) Bei deren Festlegung kann allerdings nicht darauf abgestellt werden, was vernünftige Parteien vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der späteren Benutzung durch die Beklagte vorausgesehen hätten (vgl. zu diesem Maßstab bei rechtswidriger Benutzung eines Schutzrechts eines anderen Sen.Urt. v. 30.05.1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04

    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

  • OLG Oldenburg, 29.07.2003 - 9 U 65/02

    Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 19 U 216/03

    Neues Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren: Erstmalige Erhebung der Einrede

  • OLG München, 31.03.2004 - 17 U 1902/04
  • OLG Frankfurt, 08.12.2003 - 1 U 115/03

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

  • BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98

    Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 411/01

    Ergänzende Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs bei fehlender

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Er sieht sich hieran durch ein Urteil des X. Zivilsenats gehindert, nach dem die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch bei unstreitiger Tatsachengrundlage nur zuzulassen ist, wenn einer der - hier nicht gegebenen - Ausnahmetatbestände des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO vorliegt (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404, Tz. 26 f.).

    a) Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, es sei zu unterscheiden zwischen den Fällen, in denen der Tatsachenvortrag ohne besondere Geltendmachung entscheidungserheblich sei, und den Fällen, in denen - wie bei der Einrede der Verjährung - der Vortrag erst Bedeutung erlange, wenn ein Leistungsverweigerungsrecht wahrgenommen werde; in letzteren Fällen sei bereits die Einrede als neues Verteidigungsmittel zurückzuweisen, so dass sich das Gericht mit den das Leistungsverweigerungsrecht begründenden Tatsachen erst befassen müsse, wenn die Einrede nicht zurückgewiesen werde (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404, Tz. 26 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2007 - 5 U 106/06, juris Tz. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2007 - 7 U 169/06, juris Tz. 23; vgl. auch MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl. § 214 Rdn. 4; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. § 214 Rdn. 3; Schenkel MDR 2005, 726 ff.).

    cc) Auch aus § 533 ZPO lässt sich entgegen der Auffassung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, aaO) kein Argument gegen die Zulassung einer erstmals zweitinstanzlich erhobenen Verjährungseinrede herleiten.

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Folglich sind den Prozessstoff erweiternde Handlungen in der Berufungsinstanz selbst dann nicht ohne Weiteres zulässig, wenn und soweit ihre Beurteilung auf Grund unstreitigen Tatsachenvortrags erfolgen kann (vgl. BGH, Urteil v. 21.12.2005 - X ZR 165/04 , GRUR 2006, 401 [404] Rz. 27 - Zylinderrohr [insoweit nicht verworfen durch den vorbezeichneten Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs v. 23.6.2008, vgl. dort a.a.O., Rz. 19]).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Das weist auch die Möglichkeit, die Erfindung zu nutzen, den Miterfindern zu (vgl. Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, WRP 2006, 483, 484 - Zylinderrohr).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, kommt ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten eines nicht eingetragenen Miterfinders für die von diesem nicht wahrgenommene Möglichkeit, den Gegenstand der Erfindung selbst zu nutzen, auch dann in Betracht, wenn das gemeinschaftliche Recht der Miterfinder auf ein technisches Schutzrecht nicht zu einem gemeinschaftlichen Recht am Schutzrecht geführt hat (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 402 - Zylinderrohr).

    Deshalb ist eine einvernehmlich zustande gekommene Benutzungsregelung dieses Inhalts unter Teilhabern einer Erfindergemeinschaft grundsätzlich als sachgerecht anzusehen und allenfalls dann zu beanstanden, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Berechnung auf dieser Basis gerade im konkreten Fall ungeeignet erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404 - Zylinderrohr).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Soweit die Rechtsbeschwerde der Schuldner geltend macht, die Gläubigerin hätte die Auskunftsansprüche gegen die P. AG selbst geltend machen können, übersieht sie, dass die Schuldner zu 1 bis 5 diesen allenfalls gegen die Bejahung der Zumutbarkeit der ihnen obliegenden Rechnungslegung gerichteten Einwand bereits im Erkenntnisverfahren hätten geltend machen können und müssen (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401 Tz. 33 = WRP 2006, 483 - Zylinderrohr).
  • BGH, 06.12.2007 - III ZR 146/07

    Maßgebliches Recht für die Verjährung von nach dem 1.1.2002 entstandenen

    Es kann dahinstehen, ob die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Einrede der Verjährung ohne Rücksicht auf die besonderen Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens berücksichtigt werden darf (dafür: Senatsurteil, BGHZ 166, 29, 31 Rn. 6; dagegen: BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04 - BGH-Report 2006, 599, 601 f unter 5. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 163/12

    Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei

    a) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass sich das Verhältnis der Klägerin und der anstelle der Beklagten zu 2 und 3 berechtigten Beklagten mangels anderweitiger getroffener Vereinbarungen nach den §§ 741 ff. BGB regelt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - I ZR 223/98, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; Urteil vom 22. März 2005 - X ZR 152/03, BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II; Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401 Rn. 9 - Zylinderrohr).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei

    Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Berufungsrechtszug ist gemäß § 531 Abs. 2 ZPO unanhängig davon, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, nicht zuzulassen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766).

    Es kommt in deshalb nicht darauf an, ob die Tatsachen, auf die sich die Erhebung der Verjährungseinrede gründet, unstreitig sind, denn die Begrenzung des Prozessstoffs, wie sie sich aus §§ 529, 531 ZPO ergibt, nimmt neuen unstreitigen Parteivortrag nicht aus und die reine Rechtskontrolle, die in diesen Fällen nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Willen des Gesetzgebers zu erfolgen hat, lässt dafür keinen Spielraum (wie hier BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601/602 = MDR 2006, 766; offen gelassen in dem BGH, Urteil vom 27.02.2007, BGHReport 2007, 615, 616; a.A. BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 105/05, BGHZ 166, 29, 31 = NJW-RR 2006, 630 = MDR 2006, 822).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    a) Es kann insoweit dahinstehen, ob das Berufungsgericht die erstmals in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede berücksichtigen durfte, weil sie auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens zu beurteilen war (dafür BGHZ 166, 29, 31 Tz. 6; dagegen BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, BGHReport 2006, 599, 601 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der

    Dazu genügt an sich bereits der Verweis auf den in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz, dass ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will (BGH, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung; BGH, GRUR 2006, 401 [Rn. 21] - Zylinderrohr).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2006, 401 [Rn. 30] - Zylinderrohr) bereits bei der Bestimmung des Inhalts einer einvernehmlich zustande gekommenen Nutzungsregelung in einer Erfindergemeinschaft für den Zahlungsanspruch des nicht nutzenden Teilhabers auf die Grundsätze des § 9 Abs. 1 ArbEG zurückgegriffen und ausgeführt, dass ebenso wie eine angemessene Lizenz in besonderer Weise geeignet sei, für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmererfinders zu sorgen, eine angemessene Lizenzgebühr als Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines nicht nutzenden Teilhabers gegen den nutzenden Teilhaber in Betracht kommt.

    Lizenzgrundsätze sind auch im vorliegenden Fall heranzuziehen, in dem - anders als in der soeben zitierten Zylinderrohr-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 401) - keine einvernehmliche Nutzungsregelung im Rahmen der Erfindergemeinschaft zustande gekommen ist.

    Es macht für die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs nach § 745 Abs. 2 BGB keinen Unterschied, ob der Inhalt einer bereits bestehenden vertraglich vereinbarten Nutzungsregelung durch das Gericht lediglich konkretisiert (BGH, GRUR 2006, 401 - Zylinderrohr) oder ob diese Nutzungsregelung insgesamt durch das Gericht ersetzt wird.

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

  • BGH, 24.07.2007 - XI ZR 144/06

    Zulassung der erstmals im Berufungsrechtszug aufgrund unstreitiger tatsächlicher

  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

  • OLG Dresden, 07.04.2006 - 12 U 1605/05

    Anspruch auf Zahlung aus einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft

  • OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06

    Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer zerebralen

  • KG, 26.01.2007 - 6 U 128/06

    Insolvenzforderung: Hemmung der Verjährung aufgrund der Forderungsanmeldung im

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von

  • LG Bonn, 16.01.2014 - 6 S 43/13

    Abrechnung der Betriebskosten nach Soll-Vorauszahlungen ist nicht fristwahrend!

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 17 U 63/05

    Kreditfinanzierte Immobilienanlage: Bereicherungsschuld des Anlegers bei

  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

  • OLG München, 26.10.2006 - 19 U 2327/06

    Fortgeltung der Genehmigungsfiktion für Lastschriften aus Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 55/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2007 - 4 U 431/06

    Zur Präklusion eines die Aktivlegitimation stützenden Überleitungsbescheides

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05

    Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von

  • OLG Celle, 25.07.2006 - 16 U 23/06

    Schadensersatzforderung gegen den Landkreis auf Grund einer Amtspflichtverletzung

  • OLG Koblenz, 05.04.2007 - 2 U 42/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten

  • BGH, 28.06.2007 - IX ZR 169/04

    Begriff des Anerkenntnisses; Bemühen um Eintritt einer Haftpflichtversicherung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06

    Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich

  • OLG Köln, 20.12.2006 - 17 U 103/04

    Erstmaliges Erheben der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 237/04

    Präklusion der Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz

  • OLG Dresden, 10.09.2008 - 9 U 2048/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch eine

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 253/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2013 - 2 U 72/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen

  • OLG Koblenz, 12.07.2012 - 8 U 1480/11

    Bürgschaft: Verjährung des Anspruchs gegen den Bürgen

  • OLG Frankfurt, 25.10.2006 - 13 U 187/05
  • LG Mannheim, 03.12.2004 - 8 O 358/03

    Eigentumswohnungsfinanzierung - Rückabwicklung bei unwirksamen Darlehensvertrag

  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 7 U 200/06

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe der urheberrechtlichen Schutz- und

  • OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 7 U 205/07

    Schadensersatzverpflichtung bei Verletzung der Pflichten aus dem

  • OLG Brandenburg, 26.04.2006 - 4 U 190/05

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des Bürgen

  • OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 19 U 102/06
  • LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16

    Arbeitnehmererfindungsrecht: Umfang des Auskunftsanspruchs eines Erfinders für

  • LG Mannheim, 13.09.2013 - 7 O 307/12

    Arbeitnehmererfindungsrecht: Entstehen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur

  • LG Düsseldorf, 19.11.2013 - 4a O 10/13

    Verbundvliesstoff

  • LG Düsseldorf, 19.11.2013 - 4a O 173/12

    Verbundvliesstoff (2)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht