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   BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03   

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https://dejure.org/2006,417
BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03 (https://dejure.org/2006,417)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - I ZR 27/03 (https://dejure.org/2006,417)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03 (https://dejure.org/2006,417)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch des Markeninhabers bezüglich der Herkunft und des Vertriebswegs der ohne seine Zustimmung im Inland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachten Duftwässer und Kosmetika der verletzten Marken; Unabhängigkeit des Auskunftsanspruchs ...

  • kanzlei.biz

    Parfümtestkäufe

  • Judicialis

    MarkenG § 18 Abs. 1; ; MarkenG § 19

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 19 § 18 Abs. 1
    "Parfümtestkäufe"; Umfang des Auskunftsanspruchs des Markeninhabers gegen den Verletzer; Vernichtung von Gegenständen

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 19 § 18 Abs. 1
    "Parfümtestkäufe"; Umfang des Auskunftsanspruchs des Markeninhabers gegen den Verletzer; Vernichtung von Gegenständen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parfümtestkäufe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Auskunftsanspruch bzgl. in die EU eingeführter Original-Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 233
  • NJW 2006, 2334 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1048
  • MDR 2006, 1123 (Ls.)
  • GRUR 2006, 504
  • GRUR Int. 2006, 755
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGH, 23. Februar 2006, I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. -  Parfümtestkäufe).

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Begehungsgefahr gegeben ist - über die konkrete Verletzungshandlung hinaus im Umfang solcher Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 34, 36 - Parfümtestkäufe, m.w.N.).

    bb) Da der unselbständige Auskunftsanspruch zur Berechnung des Schadensersatzes nur besteht, soweit eine Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt werden kann, setzt er ferner voraus, dass auch die durch die verallgemeinernde Fassung des Auskunftsbegehrens umschriebenen, aber als solche noch nicht konkret festgestellten Verletzungshandlungen nicht anders als schuldhaft begangen sein können (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 45 - Parfümtestkäufe).

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    aa) Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkrete Verletzungshandlung hinaus für Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Rn. 36 - Parfümtestkäufe, mwN).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    (Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt grundsätzlich gewisse Verallgemeinerungen dann zu, wenn dabei das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2013, 1235 Rn. 18 - Restwertbörse //; BGHZ 166, 233 Rn. 36 - Parfümtestkäufe ; BGH GRUR 2008, 530 Rn. 23 - Nachlass bei Selbstbeteiligung ).
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