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   BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04   

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https://dejure.org/2005,17252
BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04 (https://dejure.org/2005,17252)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04 (https://dejure.org/2005,17252)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 32 W (pat) 193/04 (https://dejure.org/2005,17252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 509
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Für den Senat sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, an außerdeutsche geographische Angaben - sofern sie, wie hier, im Inland über hinreichende Bekanntheit verfügen - geringere Anforderungen zu stellen als an inländische (vgl. Senatsbeschluss 32 W (pat) 322/03, GRUR 2005, 677 = BlPMZ 2005, 268 - Newcastle; 27 W (pat) 118/97 - Sheffield).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nrn. 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Nr. 63).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Für deutschsprachige Städtenamen - allerdings im konkreten Fall von Kleinstädten - ist anerkannt, dass die Einmaligkeit der Ortsbezeichnung nicht Voraussetzung für die Annahme ist, sie könne als geographische Herkunftsangabe Verwendung finden (BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Die Monopolisierung einer derartigen beschreibenden Angabe zugunsten eines einzigen Unternehmens ist deshalb nicht zulässig (EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee, Nr. 25).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Die in Umsetzung von Art. 6 Abs. 1 Markenrichtlinie ergangene Regelung des § 23 Nr. 2 MarkenG ist nicht geeignet, ein vorhandenes Eintragungshindernis i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu relativieren oder die Anforderungen an die erforderliche strenge und vollständige Prüfung herabzusetzen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nrn. 58, 59).
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Dagegen ist nicht erforderlich, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes "Freihaltebedürfnis" im Sinne der früheren deutschen Rechtsprechung besteht (EuGH Chiemsee, a. a. O., Nr. 35; vgl. allgemein auch Senatsbeschluss GRUR 2004, 685, 689 li.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nrn. 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Nr. 63).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nrn. 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Nr. 63).
  • BPatG, 01.02.2022 - 28 W (pat) 541/20
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist somit nur überwunden, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (BPatG GRUR 2006, 509BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND).

    Bei Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND).

  • BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Königsfelder Stern" - geografische Herkunftsangabe -

    Namentlich an der Freihaltung von Angaben, die zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren, für die die Eintragung der Marke beantragt wird, dienen können, besteht ein Allgemeininteresse, das insbesondere darauf beruht, dass diese Angaben nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass sie eine Verbindung zwischen den Waren und einem Ort herstellen, der positiv besetzte Vorstellungen hervorrufen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 26 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND).

    Die Eignung, im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu dienen, fehlt einer Angabe nur dann, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EUGH GRUR 1999, 723 Rn. 31, 43 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND; Beschluss vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 7/12 - Otranto, PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 424).

  • BPatG, 25.04.2017 - 28 W (pat) 26/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "AUMA" - Unterscheidungskraft - kein

    Das Allgemeininteresse an der Freihaltung von geographischen Angaben kann darauf beruhen, dass sie nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass sie eine Verbindung zwischen den Waren und einem Ort herstellen, der positiv besetzte Vorstellungen hervorrufen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 26 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509, Rdnr. 19 - PORTLAND).
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