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OLG Jena, 16.11.2005 - 2 W 452/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)
Werbung, Wettbewerb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAO § 43b; UWG § 4 Nr. 11
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung unzulässiger Werbung um ein Einzelmandat; Zulässigkeit der Werbung für die Mitwirkung bei der Schuldenbereinigung
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2129 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 708
- GRUR 2006, 606
- NZI 2006, 358
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03
Zur Annahme einer dem Rechtsanwalt verbotenen Einzelfallmandatswerbung - …
Auszug aus OLG Jena, 16.11.2005 - 2 W 452/05
Behauptet der Antragsteller eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs nach § 4 Nr. 11 UWG , § 43b BRAO , dass eine unzulässige Werbung um ein Einzelmandat vorliegt, so tritt eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die Herkunft der Adressen der angeschriebenen Personen nur dann ein, wenn wenigstens ausreichende Anhaltspunkte vorgetragen sind, die ausschließen, dass die Anschrift redlich und ohne Kenntnis von einem konkreten Beratungsbedarf verwendet wurde (Abgrenzung zu OLG Naumburg, NJW 2003, 3566 ).
- OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13
Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft …
Bleibt es mithin regelmäßig dem Anwalt überlassen, wie er sich vor der interessierten Öffentlichkeit darstellt, so darf sein Werbeverhalten doch nicht durch aufdringlich wirkendes Ausnutzen eines konkreten Beratungsbedarfs das Vertrauen der Rechtssuchenden in die vor allem sein Interesse wahrende anwaltliche Tätigkeit untergraben und die Wahlfreiheit der Umworbenen gefährden, die sich in der aktuellen Situation möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen für einen anwaltlichen Berater oder Vertreter entscheiden können und durch die Art der Werbung bedrängt, genötigt oder überrumpelt zu werden drohen (…vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 22] - Anwaltsdienste bei ebay; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 [86] = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; OLG Hamburg, NJW 2005, 2783 [2785]; OLG Jena, GRUR 2006, 606 [607]; OLG Naumburg, WRP 2007, 1502 f.; KG, GRUR-RR 2010, 437 [439]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]). - OLG Köln, 15.06.2012 - 6 U 129/11
Wettbewerbswidrigkeit werbender Maßnahmen eines Rechtsanwalts
Bleibt es mithin regelmäßig dem Anwalt überlassen, wie er sich vor der interessierten Öffentlichkeit darstellt, so darf sein Werbeverhalten doch nicht durch aufdringlich wirkendes Ausnutzen eines konkreten Beratungsbedarfs das Vertrauen der Rechtssuchenden in die vor allem sein Interesse wahrende anwaltliche Tätigkeit untergraben und die Wahlfreiheit der Umworbenen gefährden, die sich in der aktuellen Situation möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen für einen anwaltlichen Berater oder Vertreter entscheiden können und durch die Art der Werbung bedrängt, genötigt oder überrumpelt zu werden drohen (…vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 22] - Anwaltsdienste bei ebay; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 [86] = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; OLG Hamburg, NJW 2005, 2783 [2785]; OLG Jena, GRUR 2006, 606 [607]; OLG Naumburg, WRP 2007, 1502 f.; KG, GRUR-RR 2010, 437 [439]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).