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   OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05   

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https://dejure.org/2006,6541
OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05 (https://dejure.org/2006,6541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05 (https://dejure.org/2006,6541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2006 - VI-U (Kart) 23/05 (https://dejure.org/2006,6541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Unterbringung der Vertragsbedingungen in einem Popup-Fenster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Spielevermittlers auf die tatsächliche Höhe der einbehaltenen Servicegebühren und sonstigen Serviceentgelte vor Vertragsabschluss in Textform gegenüber dem Spielteilnehmer; Definition des gewerblichen Spielevermittlers; Verstoß gegen die ...

  • Glücksspiel & Recht

    Internetangebote von gewerblichen Spielvermittlern

  • Judicialis

    BGB § 14; ; BGB § ... 763; ; BGB § 312 b; ; BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 312 c Abs. 2; ; BGB § 312 d; ; BGB § 312 d Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 2 Abs. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 2 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 2; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12; ; UWG § 12 Abs. 2; ; LStV § 14; ; LStV § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; GWB § 4 Nr. 11; ; PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 2; ; BGBInfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetangebote von gewerblichen Spielvermittlern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 482
  • GRUR 2006, 782
  • K&R 2006, 409
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    In diesen Fällen muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis, wenn sich die in Rede stehende Wettbewerbshandlung als Förderung fremden Wettbewerbs darstellt, zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 283 - Werbung im Programm; Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 123/06, GRUR 2009, 878 Rn. 15 = WRP 2009, 1082 - Fräsautomat; OLG Düsseldorf, GRUR 2006, 782, 783; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 96g).
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15

    gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Ein solches Vorgehen - regelmäßig in Reaktion auf einen verlautbarten Hinweis des zunächst angerufenen Gerichts, wegen rechtlicher und/oder tatsächlicher Bedenken die begehrte einstweilige Verfügung nicht oder jedenfalls nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen zu wollen - widerlegt grundsätzlich nicht die Dringlichkeitsvermutung (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782, 785; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226; a.A. für den Fall der Rücknahme vor Entscheidung und erneuten Einreichung vor demselben Gericht [dringlichkeitsschädlich]: OLG München Magazindienst 2005, 560).
  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Denn wer in einer solchen Situation anstatt des möglicherweise zeitraubenden Wegs bis zur Entscheidung der zweiten Instanz (nach mündlicher Verhandlung und Berufungsverhandlung oder nach sofortiger Beschwerde und Nichtabhilfebeschluss) den voraussichtlich schnelleren Weg der Rücknahme und Anrufung eines anderen Landgerichts wählt, unterstreicht normalerweise mit seinem Verhalten gerade, dass er es eilig hat (KG, U. v. 11.10.2016 - 5 U 139/15 - GRUR-RR 2017, 128 [Rz.3]; OLG Düsseldorf, U. v. 13.4.2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 785 OLG Frankfurt, U. v. 17.2.2005 - 6 U 228/04 - BeckRS 2005, 158728 [Rz.15]).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18

    Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782 (785) ist insoweit nicht einschlägig, da sie sich nicht zum sonstigen Rechtsschutzbedürfnis, sondern allein zur Dringlichkeit im zeitlichen Sinn verhält.
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Das Gleiche gilt, wenn er einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag ohne triftigen Grund (z.B. Unzuständigkeit) in der Regel auf richterlichen Hinweis wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Terminsbestimmung hin, zurücknimmt und einen neuen, auf keinem anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt, sog. "Forum shopping" bzw. "forum hopping" (OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Urteil vom 14.07.2005, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping; OLG Frankfurt am Main, 11. Zivilsenat, Beschluss vom 08.08.2013, 11 W 29/13, zitiert nach juris - Rn. 5; OLG Hamburg GRUR 2007, 614, 615 [OLG Hamburg 06.12.2006 - 5 U 67/06] - forum shopping; OLG München, Hinweisbeschluss vom 27.12.2010, WRP 2011, 364 [OLG Köln 10.12.2010 - 6 U 112/10] ; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.16a; Teplitzky WRP 2016, 917; Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 54 Rn. 24d; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 935 Rn. 5; Fischer in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 940 Rn. 25; Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 940 Rn. 25c; Retzer in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 323, 375 a.E.; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 119; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 198 f., a.A. für den Fall, dass das Erstgericht noch nicht entschieden hat und der Antragsgegner noch nicht angehört worden ist: OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782, 785 [OLG Düsseldorf 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05] ; OLG Frankfurt am Main, 6. Zivilsenat, Urteil vom 17.02.2005, 6 U 228/04, zitiert nach juris Rn. 17; Schmidhuber/Haberer WRP 2013, 436).
  • OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12

    Begriff der herabsetzenden Äußerung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG

    Schließlich genügt es auch, wenn durch die Handlung fremder Wettbewerb gefördert wird; in diesem Fall muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (Köhler/Bornkamm, a. a. O. Rn. 96g; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.4. 2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 783 - Lottofonds).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06

    Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma -

    Behält - wie hier - der übrige Vertragsinhalt auch ohne die unwirksamen Abreden einen einer selbständigen Geltung fähigen Regelungsgehalt, beurteilt sich die Auswirkung der kartellnichtigen vertraglichen Bestimmung auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern ausschließlich nach nationalem Recht (vgl. Senatsurteil vom 16.5.2005 - VI - U(Kart) 39/03; Senatsurteil vom 13.4.2006 - VI - U (Kart) 23/05; Senatsurteil vom 24.5.2006 - VI-U(Kart) 25/05).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - U (Kart) 25/05

    Äußerlich unrichtige Parteibezeichnung - Ausnutzung einer marktbeherrschenden

    Ist dies der Fall, so beurteilt sich die Auswirkung der nach Art. 82 Abs. 1 EG unvereinbaren vertraglichen Bestimmung auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern ausschließlich nach nationalem Recht (vgl. Senatsurteil vom 16.5.2005 - VI - U(Kart) 39/03; Senatsurteil vom 13.4.2006 - VI - U (Kart) 23/05).
  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10

    Widerruf: Einräumung eines Widerrufsrechts im Zusammenhang mit einem

    Unabhängig davon, ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt erteilt werden muss, kann eine falsche Widerrufsbelehrung den Kunden nämlich von der Ausübung des Widerrufs abhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2006, U (Kart) 23/05, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 22.02.2022 - 324 O 460/21
    Denn wer in einer solchen Situation anstatt des möglicherweise zeitraubenden Wegs bis zur Entscheidung der zweiten Instanz (nach mündlicher Verhandlung und Berufungsverhandlung oder nach sofortiger Beschwerde und Nichtabhilfebeschluss) den voraussichtlich schnelleren Weg der Rücknahme und Anrufung eines anderen Landgerichts wählt, unterstreicht normalerweise mit seinem Verhalten gerade, dass er es eilig hat (KG, U. v. 11.10.2016 - 5 U 139/15 - GRUR-RR 2017, 128 [Rz.3]; OLG Düsseldorf, U. v. 13.4.2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 785 OLG Frankfurt, U. v. 17.2.2005 - 6 U 228/04 - BeckRS 2005, 158728 [Rz.15]).
  • Auch ist es streitig, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

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