Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,283
BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02 (https://dejure.org/2005,283)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - I ZR 151/02 (https://dejure.org/2005,283)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - I ZR 151/02 (https://dejure.org/2005,283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Ergänzender Leistungsschutz bei Herkunftstäuschung

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung; Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen den Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses; Beurteilung der Gefahr einer mittelbaren ...

  • debier datenbank

    Jeans

    §§ 3, 4 Nr. 9 lit.a UWG

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9 lit. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 lit. a
    "Jeans"; Herkunftstäuschung und geschmacksmusterrechtlicher Schutz; Anforderungen an die Feststellung der Bekanntheit des nachgeahmten Produkts

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 9 lit. a
    "Jeans"; Herkunftstäuschung und geschmacksmusterrechtlicher Schutz; Anforderungen an die Feststellung der Bekanntheit des nachgeahmten Produkts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jeans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Nachahmungsschutz bei Modeprodukten: Jeans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 45
  • MDR 2006, 280
  • GRUR 2006, 79
  • GRUR Int. 2006, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (137)

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Für die wettbewerbliche Eigenart kommt es zwar nicht darauf an, ob der Verkehr den Hersteller der Ware namentlich kennt; erforderlich ist aber, dass der Verkehr annimmt, die Ware stamme von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder sei von einem mit diesem verbundenen Unternehmen in Verkehr gebracht worden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2005 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 79 Rn. 36 = WRP 2006, 75 - Jeans I; Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 104/04, GRUR 2007, 984 Rn. 23 und 32 = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 11 - Exzenterzähne).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Für die wettbewerbliche Eigenart kommt es zwar nicht darauf an, ob der Verkehr den Hersteller der Ware namentlich kennt; erforderlich ist aber, dass der Verkehr annimmt, die Ware stamme von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder sei von einem mit diesem verbundenen Unternehmen in Verkehr gebracht worden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2005 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 79 Rn. 36 = WRP 2006, 75 - Jeans I; Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 104/04, GRUR 2007, 984 Rn. 23 und 32 = WRP 2007, 1455 - Gartenliege).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    In einem solchen Fall ergibt sich der Umfang des Verbotsausspruchs mit hinreichender Bestimmtheit aus der bildlichen Wiedergabe der konkreten Verletzungsform (BGH, Urt. v. 24.3.2005 - I ZR 131/02, GRUR 2005, 600 = WRP 2005, 878 - Handtuchklemmen; Urt. v. 15.9.2005 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 79 = WRP 2006, 75 - Jeans I).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH, Urt. v. 15.7.2004 - I ZR 142/01, GRUR 2004, 941, 942 = WRP 2004, 1498 - Metallbett; GRUR 2006, 79 Tz 19 - Jeans I).

    aa) Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2006, 79 Tz 21 - Jeans I).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht