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   BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03   

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BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03 (https://dejure.org/2007,3226)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 BvR 99/03 (https://dejure.org/2007,3226)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 1 BvR 99/03 (https://dejure.org/2007,3226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Die gesetzlichen Einschränkungen der Heilmittelwerbung sind verfassungsgemäß

  • webshoprecht.de

    Die gesetzlichen Einschränkungen der Heilmittelwerbung sind verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Untersagung einer Angebotsseite für Vitaminpräparate im Internet und der Verbreitung eines Buches; Schutzbereich der Meinungsfreiheit; Untersagung der weiteren Verbreitung von Publikationen als Eingriff in das Grundrecht der ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die gesetzlichen Einschränkungen der Heilmittelwerbung sind verfassungsgemäß

  • integritas-hwg.de (Leitsatz)

    Werbeverbot für Vitaminpräparate

  • berufsrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Meinungsfreiheit und Werbeverboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1680
  • GRUR 2007, 1083
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    Dazu gehören auch kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 71, 162 ; 102, 347 ).

    Es dient dem Schutz der Konkurrenten, der Verbraucher und sonstigen Marktbeteiligten sowie der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 102, 347 ).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift bestehen nicht (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 102, 347 ).

    Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 102, 347 ; stRspr).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    a) Der Europäische Gerichtshof ist gesetzlicher Richter, so dass ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben sein kann, wenn die von Art. 234 EG-Vertrag gebotene Vorlage unterbleibt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Verfahrensnormen aber nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    Dazu gehören auch kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 71, 162 ; 102, 347 ).

    Dies gilt auch für den Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    Meinungsäußerungen sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerungen (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

    Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 102, 347 ; stRspr).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 29. April 2004 (EuZW 2004, S. 375) festgestellt, das deutsche Recht verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, soweit es Vitaminpräparate ausschließlich deshalb als Arzneimittel "nach ihrer Funktion" ansehe, weil sie mehr als das dreifache der empfohlenen Tagesdosis bestimmter Vitamine enthalten.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    Er geht vielmehr davon aus, dass an den bisherigen Grundsätzen insbesondere zum Begriff des Präsentationsarzneimittels weder nach bisherigem noch nach neuem europäischem Recht Zweifel bestünden (vgl. insbesondere die Urteile vom 11. Juli 2002, NJW 2002, S. 3469 und NJOZ 2002, S. 2563).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    a) Der Europäische Gerichtshof ist gesetzlicher Richter, so dass ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben sein kann, wenn die von Art. 234 EG-Vertrag gebotene Vorlage unterbleibt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    Die Gerichte sind in der Regel nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen ihrer Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 96, 205 ).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    In seiner Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen früheren Richtlinie 65/65/EWG ist der Europäische Gerichtshof, worauf der Beschwerdeführer zu Recht hinweist, davon ausgegangen, dass auch die so genannten Präsentationsarzneimittel als Arzneimittel im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen sein können (vgl. EuGH, NJW 1985, S. 541; EuGHE I 1991, 1487 ; 1547 ; 1703 ).
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
    In seiner Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen früheren Richtlinie 65/65/EWG ist der Europäische Gerichtshof, worauf der Beschwerdeführer zu Recht hinweist, davon ausgegangen, dass auch die so genannten Präsentationsarzneimittel als Arzneimittel im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen sein können (vgl. EuGH, NJW 1985, S. 541; EuGHE I 1991, 1487 ; 1547 ; 1703 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06

    Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch Werbebeschränkung bzgl des

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

  • BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 175/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Heilpraktiker

  • LG Berlin, 06.02.2001 - 15 O 382/99
  • KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei

  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 24/23

    Unzulässige Bewerbung von Mundspülung mit "Corona-Prophylaxe" - Verweis in

    (2) Die Beschränkung der Werbemöglichkeiten der Beklagten betrifft deren Berufsausübungsfreiheit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit, das auch kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung schützt (BeckOK.HWG/Doepner/Reese aaO § 12 Rn. 57; zu letzterem vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1083 [juris Rn. 22]).

    Der durch § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG nebst Anlage, eine gesetzliche Bestimmung im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 2 GG, bewirkte Eingriff ist durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls, namentlich den Gesundheitsschutz, unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt (zu Art. 5 GG vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1083 [juris Rn. 25 bis 43]; zu Art. 12 GG vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1996 - I ZR 99/94, GRUR 1996, 806 [juris Rn. 25] = WRP 1996, 1018 - HerzASS; zu § 12 Abs. 2 Satz 1 HWG vgl. BVerfG, WRP 2003, 1099 [juris Rn. 12]; zu § 11 Abs. 1 HWG aF vgl. BVerfG, GRUR 2007, 720 [juris Rn. 18 bis 33]; zu § 5 HWG vgl. BGH, GRUR 2012, 647 [juris Rn. 40] - INJECTIO; vgl. auch BeckOK.HWG/Doepner/Reese aaO § 12 Rn. 57 mwN; Köhler/Odörfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.219; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 13, 15).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05

    L-Carnitin II

    Diese Abgrenzung, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 (und zuvor nach der Richtlinie 65/65/EWG vom 26.1.1965) stand (vgl. BGHZ 167, 91 Tz. 32 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.; vgl. auch BVerfG GRUR 2007, 1083, 1085), ist, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, an den durch Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/27/EG neu definierten Arzneimittelbegriff anzupassen (BGHZ 167, 91 Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05

    "HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels

    Diese Abgrenzung, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 stand (vgl. BGHZ 167, 91 Tz. 32 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.; vgl. auch BVerfG GRUR 2007, 1083, 1085), ist, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, an den durch Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/27/EG neu definierten Arzneimittelbegriff anzupassen (BGHZ 167, 91 Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet).
  • OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bewerbung und Betreiben eines werbebasierten

    Meinungs- und Pressefreiheit sind durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht vorbehaltlos gewährt; sie finden vielmehr gemäß Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen sowohl das Lauterkeitsrecht als auch das Heilmittelwerbegesetz zählen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 1 BvR 99/03, - Dr. R " s Vitaminprogramm , juris, dort Tz. 27 m. w. N.).
  • KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07

    Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren

    Eine wettbewerbsrechtliche "geschäftliche Handlung" und eine unwahre "Angabe" können nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (insbesondere Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen der irreführend - als international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen [einer Krebsbehandlung durch Vitamine und andere Nährstoffe] klinisch erwiesen seien - hervorgehobenen Person, Strukturvertrieb dieser Nahrungsergänzungsmittel) auch dann (als Imagewerbung) zu bejahen sein, wenn in der Zeitungsanzeige darüber hinaus ebenso allgemeine gesundheitspolitische Aussagen enthalten sind, die Produkte selbst nicht genannt werden und über die weiteren Hinweise in der Anzeige nicht unmittelbar Informationen zu diesen Produkten zu erlangen sind (vergleiche hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell und Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm).(Rn.31).

    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

  • LG München I, 17.01.2008 - 17 HKO 22794/07

    Wettbewerbswidrige Schleichwerbung: Bewerbung eines Entgiftungspräparates in

    Denn das Grundrecht schützt auch Meinungsäußerungen mit kommerziellem Charakter bis hin zur reinen Wirtschaftswerbung, solange in ihnen wertende, auf Meinungsbildung gerichtete Elemente enthalten sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1083;Degenhart, in: BK, GG, Stand: Juli 2006, Art. 5 Rn. 132 ff. jeweils m. w. N.).

    Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gerichts, ein Buch, das von rechtlich unzulässigen Anpreisungen durchzogen ist, so zu verändern, dass ein neues, beanstandungsfreies Buch entsteht (BVerfG, GRUR 2007, 1083/1084).

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