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   BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03   

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https://dejure.org/2006,1721
BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03 (https://dejure.org/2006,1721)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - I ZR 185/03 (https://dejure.org/2006,1721)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - I ZR 185/03 (https://dejure.org/2006,1721)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Telemedicus

    Bodenrichtwertsammlung kein amtliches Werk

  • Telemedicus

    Bodenrichtwertsammlung kein amtliches Werk

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 192; UrhG §§ 87a, 87b, 5
    Urheberrechtschutz für Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur einer von einem Gutachterausschuss zur Ermittlung von Bodenrichtwerten herausgegebenen Bodenrichtwertsammlung; Art und Bedeutung der Bodenrichtwertsammlung einschließlich des Grundstücksmarktberichts sowie ihr Inhalt insbesondere die Informationen aus dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bodenrichtwertsammlung

    §§ 5, 87a, 87b UrhG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenrichtwertsammlung

  • Judicialis

    UrhG § 87a; ; UrhG § 87b; ; UrhG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 87a § 87b § 5
    "Bodenrichtwertsammlung"; Urheberrechtsschutz der Bodenrichtwertsamlung

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87a § 87b § 5
    "Bodenrichtwertsammlung"; Urheberrechtsschutz der Bodenrichtwertsamlung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenrichtwertsammlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Amtliche Bodenrichtwertsammlung ist urheberrechtlich geschützt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 342
  • GRUR 2007, 137
  • NZBau 2007, 99
  • ZUM 2007, 136
  • afp 2007, 38
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Dabei folgt dieses spezifische Verbreitungsinteresse nicht bereits aus dem grundsätzlichen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 185/03 - ZUM 2007, 136 Rn. 17, 21; J.B. Nordemann, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl. 2014, § 5 Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Außerdem ist geklärt, dass die Gesetzesbegriffe des § 5 Abs. 1 UrhG nicht etwa prozessrechtlich oder verwaltungsrechtlich, sondern urheberrechtlich entsprechend dem Zweck der Vorschrift auszulegen sind (BGH, Urt. v. 6.7.2006 - I ZR 175/03 - BGHZ 168, 266, 273; Urt. v. 20.7.2006, I ZR 185/03 - NJW-RR 2007, 342, 343).

    Wie sehr es auf die konkreten Umstände des Falles ankommt, um die Gemeinfreiheit eines Werkes ermitteln zu können, macht nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Bodenrichtwertsammlung" deutlich (BGH, Urt. v. 20.7.2006 - I ZR 185/03 - GRUR 2007, 132 = NJW-RR 2007, 342 = AfP 2007, 38 = ZUM 2007, 136).

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    aa) Die in § 5 Abs. 1 UrhG verwendeten Begriffe des amtlichen Erlasses und der amtlichen Bekanntmachung sind keine verwaltungsrechtlichen, sondern urheberrechtliche Begriffe, die entsprechend dem Zweck der Vorschrift auszulegen sind (BGH, GRUR 2006, 848, 850 - Vergaberichtlinie; BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Amtliche Bekanntmachungen sind dagegen Äußerungen, die zumindest auch an die Bürger gerichtet sind (hierauf deutet die sprachliche Unterscheidung in BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung -einerseits und BGH, GRUR 2006, 848, 850 - Vergaberichtlinie - andererseits hin).

    bb) Eine amtliche Bekanntmachung ist nur dann gemeinfrei, wenn sie ebenso wie die sonst in der Vorschrift aufgezählten Werke eine normative oder einzelfallbezogene rechtliche Regelung enthält (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Eine amtliche Bekanntmachung im Sinne von § 5 Abs. 1 UrhG erfasst damit nicht jede informatorische Äußerung eines Amtes, sondern setzt einen regelnden Inhalt voraus (BGH, NJW-RR 2007, 342 - Bodenrichtwertsammlung).

    Bei rechtlichen Regelungen liegt ein derart erhebliches Interesse an der Verbreitung vor, dass die Ausnahme vom Urheberschutz ohne weitere Voraussetzungen gerechtfertigt ist (so BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    (2) Der BGH hat einer Bodenrichtwertsammlung nach §§ 192 ff. BauGB demgegenüber den regelnden Inhalt abgesprochen, da es sich nur um auf statistischer Erfassung beruhende tatsächliche Angaben zu durchschnittlichen Bodenwerten handele (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 -Bodenrichtwertsammlung).

    Bodenrichtwerte seien lediglich Hilfsmittel bei der Wertermittlung, denen ein allgemeinverbindlicher, regelnder Inhalt fehle (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Im Einzelfall blieben stets die individuellen Verhältnisse maßgeblich (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 -Bodenrichtwertsammlung).

    Das öffentliche Interesse an allgemeiner Kenntnisnahme muss gegenüber dem Verwertungsinteresse des Verfassers überwiegen und die möglichst weite, von Urheberrechten freie Verbreitung erfordern (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung; ebenso Katzenberger, in: Schricker, UrhG, 3. Aufl. 2006, § 5 Rn. 42; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. 2008, § 5 Rn. 9; Marquardt, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl. 2009, § 5 Rn. 17).

    Zwar muss das amtliche Interesse an der freien Veröffentlichung nicht besonders dringlich und unabweisbar sein, jedoch muss es nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet sein, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werkes jedermann freigegeben wird (BGH, GRUR 1984, 117, 119 - VOB/C; BGH, GRUR 1988, 33, 35 - Topographische Landeskarten; BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 -Bodenrichtwertsammlung; BGH, GRUR 2007, 500, 502 - Sächsischer Ausschreibungsdienst; vgl. auch zur teilweise abweichenden früheren Rechtslage nach § 16 LUG BGH, GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

    Je bedeutsamer die Information ist, desto eher liegt ein spezifisches Verbreitungsinteresse vor (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Ein spezifisches Veröffentlichungsinteresse fehlt in der Regel bei allgemeinen Informationen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge, wie amtlichen Statistiken, Kartenwerken oder allgemeinen Merkblättern (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Bei weniger bedeutsamen Informationen ist die allgemeine Kenntnisnahme bereits durch eine erfolgte Veröffentlichung sichergestellt, ohne dass zusätzlich eine urheberrechtsfreie Verbreitung erforderlich wäre (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Diese mietrechtliche Wertung muss auch bei der für § 5 Abs. 2 UrhG wichtigen Frage berücksichtigt werden, ob eine möglichst weite und von Urheberrechten freie Verbreitung erforderlich ist (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

    Nach der Rechtsprechung des BGH muss das öffentliche Interesse an einer allgemeinen Kenntnisnahme gegenüber dem Verwertungsinteresse des Verfassers überwiegen und die möglichst weite, von Urheberrechten freie Verbreitung erfordern (BGH, NJW-RR 2007, 342, 343 - Bodenrichtwertsammlung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    vgl. zum restriktiven Verständnis des § 5 UrhG etwa BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 -, juris Rn. 31; BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 185/03 -, juris Rn. 12 ff.; Ramsauer, AnwBl. 2013, 410, 414; Wegener, Gutachten "Zum Verhältnis des Rechts auf freien Informationszugang zum Urheberrecht", Mai 2010, S. 35 ff. Rn. 83 ff.
  • OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15

    DIN-Normen - Urheberrechtliche Unterlassungsklage einer deutschen

    Selbst wenn also ein anderes amtliches Werk vorliegt, ist die Vorschrift nicht einschlägig, wenn es nicht im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden ist (BGH, GRUR 2007, 137, Rn. 16 - Bodenrichtwertsammlung).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14

    Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages -

    Dabei folgt dieses spezifische Verbreitungsinteresse nicht bereits aus dem grundsätzlichen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 185/03 - ZUM 2007, 136 Rn. 17, 21; J.B. Nordemann, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl. 2014, § 5 Rn. 26).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10

    Urheberrechtsschutzfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels - Mietspiegel

    Der Bundesgerichtshof habe auch einer Bodenrichtwertsammlung nach §§ 192 ff. BauGB den regelnden Inhalt abgesprochen (BGH NJW-RR 2007, 342 = GRUR 2007, 137), da es sich nur um auf statistischer Erfassung beruhende tatsächliche Angaben zu durchschnittlichen Bodenwerten handele, obwohl den Bodenrichtwerten durchaus auch rechtliche Wirkung zukomme, insbesondere bei der steuerrechtlichen Wertermittlung.

    (aaa) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung" (BGH NJW-RR 2007, 342) klargestellt hat (a.a.O., Tz. 13), fallen unter den Begriff der "amtlichen Bekanntmachung" nicht alle informatorischen Äußerungen von Behörden an die Allgemeinheit (so noch Schricker-Katzenberger, a.a.O., § 5 Rdnr. 31), sondern nur solche mit regelndem Inhalt.

    Dass ein qualifizierter Mietspiegel keinen regelnden Charakter i. S. der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung" des Bundesgerichtshofs aufweist, zeigt gerade der Vergleich zu den Bodenrichtwertsammlungen, den das Landgericht erst unter II. 6. c) dd) (2) der Entscheidungsgründe (LGU S. 23) im Zusammenhang mit der Bewertung der gesetzlichen Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB vornimmt, der aber für § 558a Abs. 3 BGB genauso gezogen werden kann: danach genügt es für die Annahme regelnden Charakters gerade nicht, dass eine Sammlung, die auf einer statistischen Erfassung beruhenden tatsächlichen Angaben enthält, sozusagen "indirekt" rechtliche Wirkungen zeitigt (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 15).

    (aaa) Entscheidend ist, dass nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 17 - Bodenrichtwertsammlung ; weitere Nachw. auf LGU S. 26 unter aa)) ein besonderes Interesse daran vorliegen muss, das nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet ist, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks für jedermann freigegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, wie die Rechtsordnung bereits auf andere Weise die Zugänglichkeit der Information sicherstellt (BGH GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD ).

  • OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20

    "Zensurheberrecht"

    Ist die Information weniger bedeutsam, wird die Abwägung in der Regel ergeben, dass die allgemeine Kenntnisnahme bereits durch eine erfolgte Veröffentlichung sichergestellt ist, ohne dass zusätzlich eine urheberrechtsfreie Verbreitung erforderlich wäre (BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 185/03, juris, Tz. 17 f.).
  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

    Der Begriff beschränkt sich nicht auf elektronische Datenbanken, sondern erfasst auch Datensammlungen, die auf andere Weise - etwa in gedruckter Form - zusammengestellt sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. September 2006 - I ZR 261/03 - Sächsischer Ausschreibungsdienst Tz. 8; in juris nachgewiesen; BGH GRUR 2007, 137 - Bodenrichtwertsammlung Tz. 9 m. w. N.).
  • LG München I, 23.03.2018 - 37 O 2194/17

    Keine Nutzung der Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses

    Die Klägerin stützt ihre Ansprüche auf § 97 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 87 a ff UrhG, hilfsweise auf § 8 Abs. 1 i.V. m. §§ 3, 4 Nr. 3 UWG und beruft sich hierbei auf die Entscheidung Bodenrichtwertsammlung des BGH vom 20.07.2006, Aktenzeichen: I ZR 185/03.

    Hiernach sollen Werke gemeinfrei sein, wenn sie eine normative oder einzelfallbezogen rechtliche Regelung enthalten (vgl. BGH, Bodenrichtwertsammlung, Urteil vom 20.7.2006, Az: I ZR 185/03 Rn. 14).

  • OLG Köln, 19.02.2021 - 6 U 105/20
  • OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18

    Unzulässige Nutzung der Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf

  • VG Berlin, 22.10.2008 - 2 A 29.08

    Anspruch auf Informationszugang und Urheberschutz

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