Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Eine speicherintensive E-Mail, bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von einigem Gewicht dar, bei ...
- LawCommunity.de
Streitwert bei E-Mail-Werbung
- JurPC
Streitwert bei E-Mail-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung bei einem Anspruch auf Untersagung der Versendung von Werbemails
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Streitwertfestsetzung bei unerwünschten Werbe-E-Mails
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Spam hat keinen Bagatellcharakter
- beck.de (Kurzinformation)
Hoher Streitwert bei Spam-Mails
- beck.de (Leitsatz)
Streitwert bei Spam-Mail
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.08.2006 - 2 O 188/06
- OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 356
- GRUR 2007, 352
- MMR 2007, 190
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der …
Allerdings betreffen die letztgenannten Entscheidungen - soweit ersichtlich - stets den gewerblichen Bereich und nicht - wie hier - den privaten Bereich (z.B. BGH, VI ZR 65/04, Beschluss vom 30.11.2004, juris: 3.000 EUR; OLG Koblenz, MDR 2007, 356: 10.000 EUR, in beiden Fällen bei Versendung an ein RA-Büro, vgl. auch die von der Klägerin angeführten Entscheidungen). - OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Bei einer Unterlassungsklage ist dabei insbesondere auch das Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).Soweit vereinzelt für Unterlassungsklagen gegen unerwünschte E-Mail- oder Telefaxschreiben im Einzelfall höhere Streitwerte für angemessen erachtet wurden (vgl. insoweit OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06; OLG Hamm, MMR 2005, 378), steht dies der hier vorgenommenen Bewertung des Unterlassungsinteresses des Klägerin nicht entgegen.
- AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung …
Dem Gericht ist eine Vielzahl von in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Streitwert oder zum Gegenstandswert der Abwehr unverlangter E-Mail-Sendungen bekannt, die im Wesentlichen zwischen 500 EUR (z.B. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262, zit. nach Juris) und 10.000 EUR (OLG Koblenz, GRUR 2007, 352, zit. nach Juris) rangieren, wobei überwiegend als Begründung auf eigene Entscheidungen oder solche anderer Gerichte verwiesen wird; auch die Klägerin argumentiert mit Hinweisen auf Rechtsprechungsgewohnheiten. - OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten …
des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
Faxwerbung, unerwünscht, Unterlassung, Streitwert
Dem ist der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin mit Hinweis auf einen Beschluss des OLG Koblenz vom 29.09.2006 -14 W 590/06- entgegengetreten, in dem eine Streitwertfestsetzung von 10.000,00 EUR (421 KB große E-Mail) gebilligt worden ist.Die Kammer vermag sich der Auffassung des OLG Koblenz in dem von dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 29.09.2006 -14 W 590/06-, wonach es sich bei Spam-Mails um ein Ärgernis handele, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung begegnet werden könne, so nicht anzuschließen, zumal es im konkreten Fall um nur eine E-Mail und nicht um eine in dem Beschluss angesprochene (allgemeine) Flut von E-Mails ging.
Rechtsprechung
LG Köln, 23.08.2006 - 28 O 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Fotomodels auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Bemessung einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Nutzungsrechte an im Internet eingestellten Fotos; Grad der Ehrverletzung bei der ...
- debier datenbank
Heissblütiger Italiener
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de
Anspruch eines Fotomodels auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Bemessung einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Nutzungsrechte an im Internet eingestellten Fotos; Grad der Ehrverletzung bei der ...
- rechtsportal.de
Anspruch eines Fotomodels auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Bemessung einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Nutzungsrechte an im Internet eingestellten Fotos; Grad der Ehrverletzung bei der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Heißblütiger Italiener" - Bildunterschrift verletzt die Ehre des abgebildeten Models nicht
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1004 (Ls.)
- NJW-RR 2007, 344
- GRUR 2007, 352 (Ls.)
- GRUR-RR 2007, 60