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   KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07   

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https://dejure.org/2007,4351
KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07 (https://dejure.org/2007,4351)
KG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 5 W 35/07 (https://dejure.org/2007,4351)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 5 W 35/07 (https://dejure.org/2007,4351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes durch Transports von Personen mit einem "Tragstuhlwagen" durch zugelassene Krankentransportwagen; Unerheblichkeit von Bagatellverstößen; Regelung des Marktverhaltens im Interesse der Marktteilnehmer; Unlautere Störung des Wettbewerbs ...

  • Judicialis

    PBefG § 2 Abs. 6; ; PBefG § ... 2 Abs. 1 Nr. 4; ; PBefG § 8 Abs. 2; ; PBefG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; PBefG § 9 Abs. 1 Nr. 4; ; PBefG § 13 Abs. 1; ; PBefG § 13 Abs. 2 a; ; PBefG § 46 Abs. 2 Nr. 3; ; PBefG § 49 Abs. 4; ; RDG § 1 Abs. 2 Nr. 4; ; RDG § 2 Abs. 3; ; RDG § 3 Abs. 1; ; RDG § 10 Abs. 1; ; RDG § 10 Abs. 2; ; RDG § 13 Abs. 1; ; RDG § 13 Abs. 3 Nr. 2; ; RDG § 16 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 569; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 49 Abs. 4; UWG § 3 § 4 Nr. 11
    Kein Wettbewerbsverstoss bei Sammeltransporten von Personen im Tragstuhlwagen per Krankentransportwagen entgegen PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 918
  • GRUR 2007, 515
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Letzteres hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (vgl. - zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben, m.w.N.).

    Hinsichtlich dieses nur formalen Verstoßes gegen den Genehmigungsvorbehalt nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG kann es darüber hinaus den zuständigen Genehmigungsbehörden vorbehalten bleiben, dagegen vorzugehen (vgl. BGH, GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangabe; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugreise; kritisch hierzu Köhler, a.a.O., § 3 Rdn. 67 m.w.N.).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Es reicht nicht aus, dass der Verstoß lediglich geeignet ist, irgendeinen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen (vgl. - zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise).

    Hinsichtlich dieses nur formalen Verstoßes gegen den Genehmigungsvorbehalt nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG kann es darüber hinaus den zuständigen Genehmigungsbehörden vorbehalten bleiben, dagegen vorzugehen (vgl. BGH, GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangabe; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugreise; kritisch hierzu Köhler, a.a.O., § 3 Rdn. 67 m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Auch bei einem Verstoß gegen Vorschriften über den Marktzutritt muss daher anhand einer - am Schutzzweck des UWG auszurichtenden - Würdigung des Gesamtcharakters des Verhaltens geprüft werden, ob es durch den Gesetzesverstoß das Gepräge eines wettbewerbsrechtlich unlauteren Verhaltens erhält (BGH, GRUR 2002, 825 - Elektroarbeiten, juris Rdn. 21; GRUR 2003, 164, 165 - Altautoverwertung; WRP 2004, 376, 381 - Strom und Telefon I; WRP 2004, 382, 385 - Strom und Telefon II).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 2 U 208/93
    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Der Mieter kann auch für mehrere Fahrgäste die Fahrt nach Zweck, Ziel und Ablauf unterschiedlich bestimmen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 626; OLG München, GewArch 1994, 1113; Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Aufl., § 49 Rdn. 1).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Auch bei einem Verstoß gegen Vorschriften über den Marktzutritt muss daher anhand einer - am Schutzzweck des UWG auszurichtenden - Würdigung des Gesamtcharakters des Verhaltens geprüft werden, ob es durch den Gesetzesverstoß das Gepräge eines wettbewerbsrechtlich unlauteren Verhaltens erhält (BGH, GRUR 2002, 825 - Elektroarbeiten, juris Rdn. 21; GRUR 2003, 164, 165 - Altautoverwertung; WRP 2004, 376, 381 - Strom und Telefon I; WRP 2004, 382, 385 - Strom und Telefon II).
  • OLG München, 07.03.2006 - 6 U 5417/05
    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Der so verbleibende nur formal-rechtliche Verstoß unterfällt dann wiederum der Bagatellgrenze des § 3 UWG (anderer Ansicht wohl OLG München, Entscheidung vom 7. März 2006, 6 U 5417/05), zumal allenfalls noch das öffentliche Interesse an einer gleichmäßigen Auslastung aller Mietwagen und Taxiunternehmen berührt sein könnte.
  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Die Feststellung, ob ein Wettbewerbsverstoß geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu verfälschen, setzt eine unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffende Wertung voraus (vgl. OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23 f.).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Denn eine solche Schutzfunktion im Interesse insbesondere der Verbraucher hat den notwendigen lauterkeitsrechtlichen Bezug (vgl. BGH, a.a.O., Elektroarbeiten; WRP 2005, 1240, 1242 - Die Diabetesteststreifen; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.49).
  • KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05

    Wettbewerbsverstoß: Bagatellverstoß eines Imbissstandbetreibers bei Verstoß gegen

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfassten Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07
    Auch bei einem Verstoß gegen Vorschriften über den Marktzutritt muss daher anhand einer - am Schutzzweck des UWG auszurichtenden - Würdigung des Gesamtcharakters des Verhaltens geprüft werden, ob es durch den Gesetzesverstoß das Gepräge eines wettbewerbsrechtlich unlauteren Verhaltens erhält (BGH, GRUR 2002, 825 - Elektroarbeiten, juris Rdn. 21; GRUR 2003, 164, 165 - Altautoverwertung; WRP 2004, 376, 381 - Strom und Telefon I; WRP 2004, 382, 385 - Strom und Telefon II).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06

    Überregionaler Krankentransport

    b) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung jedoch nicht berücksichtigt, dass der Genehmigungsvorbehalt in § 18 RettG NRW auch dem Schutz der im Wege des Krankentransports zu befördernden Kranken, Verletzten und sonstigen hilfsbedürftigen Personen dient (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2005 - 4 U 105/05, [...] Tz. 5; Elskamp, Gesetzesverstoß und Wettbewerbsrecht, 2008, S. 163 f.; ebenso zur Genehmigungspflicht gemäß § 2 Abs. 1, § 13 Abs. 1 PBefG KG GRUR 2007, 515, 516; MünchKomm.UWG/ Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 137; Harte/Henning/v. Jagow aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 107).

    Für die Belange der beförderten Person macht es nur dann einen praktischen Unterschied, ob der Beförderer für den Transport neben der Genehmigung, die nach dem am Zielort geltenden Recht erforderlich ist (hier: Bayern), auch über die Genehmigung verfügt, die das am Ausgangsort des Transports geltende Recht voraussetzt (hier: Nordrhein-Westfalen), wenn die Erteilung der Genehmigung nach dem Recht des Ausgangsorts von weitergehenden, im Interesse der beförderten Personen bestehenden Voraussetzungen abhängt als die Erteilung der Genehmigung nach dem Recht des Zielorts (vgl. KG GRUR 2007, 515, 516 f.).

  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    Dagegen ist es nicht Sinn und Zweck der Norm, reine Marktzutrittsregelungen zu erfassen und damit den rechtswidrigen Marktzutritt zu sanktionieren und zu unterbinden (BGH, Urteil vom 25.04.2002, Az.: I ZR 250/00; KG, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 5 W 35/07; Schaffert, in: Heermann/Hirsch, Münchner Kommentar - Lauterkeitsrecht [MüKo], Bd. 1, 2006, UWG, § 4 Rn. 72; Ohly, in: Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, Einf. D., Rn. 50; Stüer/Schmalenbach, NWVBl. 2006, 161 (169)).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Ob diese Voraussetzung im Einzelfall gegeben ist, hängt vielmehr von der konkreten Auswirkung des Rechtsverstoßes ab (KG, Urt. v. 13.02.2007 - 5 W 35/07 - GRUR 2007, 515, 516 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 2457/05

    Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Mietwagengenehmigungen für

    KG Berlin, Beschluss vom 13.2.2007 - 5 W 35/07 -, NJW-RR 2007, 918.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2009 - L 7 B 62/08

    Berufungszulassung; grundsätzliche Bedeutung einer Streitsache; Mittel der

    Dass als Transportmittel, für dessen Benutzung die Krankenkasse die Kosten nach § 60 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V) unter den dort genannten Voraussetzungen übernimmt und die deshalb von den Vertragsärzten gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V verordnet werden können, auch Mietwagen anzusehen sind, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 60 Abs. 3 Nr. 2 SGB V. Zu den Mietwagen, deren Betrieb gemäß den §§ 49 Abs. 4, 2 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) genehmigungspflichtig ist, gehören, wie der Kläger selbst einräumt, u.a. sog. Tragestuhlwagen (so auch: Kammergericht (KG), Beschluss vom 13. Februar 2007, 5 W 35/07).
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