Rechtsprechung
BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Akteneinsicht XVIII
PatG § 99 Abs. 3
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen einer freien Akteneinsicht für die gesamten Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens; Akteneinsicht für die in einem Patentnichtigkeitsverfahren eingeführten Aktenteile aus Patentverletzungsverfahren; Geltendmachung eines der Akteneinsicht auch in solche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 99 Abs. 3
"Akteneinsicht XVIII"; Umfang der freien Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren - rechtsportal.de
PatG § 99 Abs. 3
"Akteneinsicht XVIII"; Umfang der freien Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Akteneinsicht XVIII
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Freie Akteneinsicht § 99 Abs. 3 Sätze 2 und 3 PatG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- CIPReport
, S. 21 (Kurzinformation)
Umfang der Akteneinsicht
Verfahrensgang
- BPatG, 02.02.2005 - 4 Ni 37/03
- BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 815
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 23.10.2007 - X ZR 92/05
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (§ 99 Abs. 3, Sätze 2, 3 PatG; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII).Allerdings kann - über den Gesetzeswortlaut hinaus, vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441 f. - Akteneinsicht IX - auch der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05 - Akteneinsicht XVIII;… Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18
Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften
Eine solche Maßnahme mag sich als teilweise Akteneinsicht, wie sie insbesondere mit Rücksicht auf die Interessen Betroffener als Minus zur vollständigen Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt (siehe BGH, GRUR 2007, 815 Akteneinsicht XVIII) und auch in der Erteilung von Abschriften aus der Akte liegen kann (…siehe BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Dez. 2018, § 299 Rn. 34 mwN), darstellen. - BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133).
- BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17
Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens
Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsrechtsstreit angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX). - BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11
Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes …
Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX). - BPatG, 19.01.2011 - 5 Ni 103/09
Patentnichtigkeitsverfahren - "Tintenpatrone" - zur Rechtskrafterstreckung bei …
TBK 23 BGH Urteil X ZR 56/05. - BGH, 11.08.2020 - X ZR 14/20
Gewährung von Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen …
Der Hinweis darauf, dass der Prozessstoff im Verletzungsprozess der Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt, genügt insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/06, GRUR 2007, 815 Rn. 3 - Akteneinsicht XVIII). - BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20
Beschluss bezüglich eines Antrags auf Einsicht in die Akten eines vorangegangenen …
Der Hinweis darauf, dass der Prozessstoff im Verletzungsprozess der Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt, genügt insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/06, GRUR 2007, 815 Rn. 3 - Akteneinsicht XVIII). - BPatG, 13.02.2008 - 4 Ni 58/06 Die Beklagte hält die Klage im Hinblick auf das noch nicht rechtskräftig entschiedene Verfahren 4 Ni 37/03 (EU) für unzulässig, weil im Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (X ZR 56/05) die selben Entgegenhaltungen vorgebracht seien wie im vorliegenden Verfahren und daher anderweitige Rechtshängigkeit gegeben sei.
- BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17 Eine Ausnahme von der (unbeschränkten) Einsicht in die Akten besteht jedoch dann, wenn der Patentinhaber sich auf ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse berufen kann, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (…vgl. BGH a. a. O.; BGH GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII;… Schuster/Keukenschrijver in: Busse, PatG, 6. Aufl., § 99 Rn. 35;… Schulte in: Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rn. 28).
- BPatG, 17.02.2016 - 4 ZA (pat) 1/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht bei Geheimhaltungsvereinbarung" …
- BPatG, 12.07.2011 - 3 ZA (pat) 14/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren -Akteneinsicht - Zulässigkeit der Akteneinsicht …
- BPatG, 12.07.2011 - 3 ZA (pat) 29/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - Zulässigkeit der …
- BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10
Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem, …
- BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
- BPatG, 18.08.2010 - 2 ZA (pat) 31/10
- BPatG, 26.09.2016 - 7 ZA (pat) 4/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - zur Akteneinsicht betreffend …
- BPatG, 15.03.2012 - 3 ZA (pat) 9/12
- BPatG, 08.03.2012 - 3 ZA (pat) 7/12
- BPatG, 20.07.2011 - 2 ZA (pat) 21/11
- BPatG, 13.10.2010 - 3 ZA (pat) 65/10
- BPatG, 29.09.2010 - 3 ZA (pat) 49/10
- BPatG, 23.04.2009 - 3 ZA (pat) 89/08
- BPatG, 28.09.2015 - 3 ZA (pat) 37/15
Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Doch kein Regelstreitwert bei Markenverletzung von 50.000,00 EUR
- Judicialis
- ra-skwar.de
Markenrecht - Gegenstandswert
- rabüro.de
In Markenverletzungsverfahren kann kein Regelstreitwert festgesetzt werden
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Zur Übertragung des Gegenstandswertes in Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertbemessung im Falle einer Unterlassungsklage wegen einer Kennzeichenverletzung; Wirtschaftlicher Wert einer Marke im Verletzungsverfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 3 O 3935/06
- OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 815
Wird zitiert von ... (5)
- LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06
Markenrechtsstreit: Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen …
Insofern ist der regelmäßige Streitwert aus Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren wie das hiesige nicht ohne weiteres übertragbar (so auch OLG Nürnberg vom 19.April 2007 zu 3 W 485/07, zitiert nach GRUR 2007 Heft 8, Seite VII). - OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12
Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im …
Für die Streitwertbemessung der Unterlassungsklage wird das wirtschaftliche Interesse des Klägers durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichens und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzung bestimmt (OLG Nürnberg, GRUR 2007, 815, 816; Büscher, GRUR 2012, 16, 23). - LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine …
Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass bisher keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu den Kriterien für die Streitwertbemessung in Fällen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts insoweit vorliegt, als zwar grundsätzlich die Umsätze der jeweiligen Kläger mit dem geschützten Gegenstand (so für das Markenrecht etwa OLG Nürnberg, GRUR 2007, 815, OLG Frankfurt, GRUR 2003, 232; vgl. auch die Aufsätze zum Thema von Schramm, GRUR 1953, 104 und Spiess, GRUR 1055, 227) zugrunde gelegt und mit einem unterschiedlichen Multiplikator hochgerechnet werden, eine konkrete allgemein anerkannte Begründung sowie feste Multiplikatoren aber nicht angewandt werden. - OLG Hamm, 06.05.2010 - 4 U 5/10 Er wurde auch im Verletzungsverfahren von Gerichten gelegentlich als Regelstreitwert in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.7.2004 angesetzt (vgl. die Darstellung bei OLG Nürnberg GRUR 2007, 815 - Kennzeichenstreitwert; OLG Frankfurt WRP 2006, 1272, 1273).
- BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 44/16 Dieses wirtschaftliche Interesse wird einerseits durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichens und andererseits durch Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung bestimmt (OLG Nürnberg GRUR 2007, 815, 816;… Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 14. Aufl., Rdnr. 2755).