Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.08.2006

Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05   

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https://dejure.org/2006,2700
BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05 (https://dejure.org/2006,2700)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2006 - I ZR 196/05 (https://dejure.org/2006,2700)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - I ZR 196/05 (https://dejure.org/2006,2700)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zusammenrechnung der Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde zur Bestimmung des Werts der Beschwer

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    "Nur auf Neukäufe"; Berechnung der Revisionsbeschwer bei teilweiser Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    "Nur auf Neukäufe"; Berechnung der Revisionsbeschwer bei teilweiser Zulassung der Revision

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nur auf Neukäufe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Revision und Nichtzulassungsbeschwerde: Werte zusammenrechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 417
  • MDR 2007, 352
  • GRUR 2007, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05

    Zulassung der Revision bei nur für einen Teil des Streitstoffs gegebenen

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
    Außer Betracht zu bleiben haben allerdings die Teile des Streitstoffs, zu denen in der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (BGH, Beschl. v. 13.3.2006 - I ZR 105/05, NJW-RR 2006, 717 Tz 3 f.; Beschl. v. 11.5.2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Tz 8 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 131/05

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
    Außer Betracht zu bleiben haben allerdings die Teile des Streitstoffs, zu denen in der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (BGH, Beschl. v. 13.3.2006 - I ZR 105/05, NJW-RR 2006, 717 Tz 3 f.; Beschl. v. 11.5.2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Tz 8 f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
    Die weitergehenden Klageanträge zu 1 bis 3 und den Klageantrag zu 4 hat das Berufungsgericht abgewiesen (OLG Köln MD 2006, 204 = OLG-Rep 2006, 1058).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

    Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten bezüglich der nicht zuerkannten Rechtsanwaltskosten aus einem anderen zwischen den Parteien geführten Verfahren ist zwar zulässig, insbesondere ist der Beschwerdewert (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) aufgrund der gebotenen Zusammenrechnung mit dem Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer erreicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, NJW-RR 2007, 417 Rn. 11; vom 11. April 2019 - V ZR 91/18, NZM 2019, 630 Rn. 4), jedoch unbegründet.
  • KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16

    Urteilsergänzungsantrag: Verwerfung eines Antrags auf Ergänzung des

    Aus dem von den Beklagten angeführten Beschluss des BGH vom 4. Oktober 2006 (I ZR 196/05 folgt nichts Abweichendes.

    Daraus folgt, dass zur Bestimmung des Werts einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil der Wert einer zugelassenen Revision hinzuzurechnen ist, die die Partei gegen das angegriffene Urteil eingelegt hat (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006, I ZR 196/05, Rz. 10 f).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

    Bei der im Streitfall gegebenen Sachverhaltskonstellation, bei der die in der Vorinstanz unterlegene Partei sowohl die vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt als auch gegen die teilweise Nichtzulassung Beschwerde erhoben hat, richtet sich die mit der Revision geltend zu machende Beschwer nach dem Wert der insgesamt erstrebten Änderung des angefochtenen Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, GRUR 2007, 83 Rn. 11 - Nur auf Neukäufe).
  • BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18

    Anfechtungsklage gegen den Wirtschaftsplan betreffende Beschlüsse einer

    Dabei sind, wenn die Partei - wie hier - eine von dem Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und im Umfang der Nichtzulassung eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung der Revision erhoben hat, die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Werts nach § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, NJW-RR 2007, 417 Rn. 11).
  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20

    Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und

    a) Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Sinne von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zusammenzurechnen, weil diese Bestimmung nicht isoliert auf den Wert der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern auf den mit der Revision geltend zu machenden Wert der Beschwer abstellt (vgl. zu § 26 Nr. 8 EGZPO aF BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, GRUR 2007, 83 Rn. 11 = WRP 2006, 1519 - Nur auf Neukäufe).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - I-2 U 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8712
OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2006,8712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2006 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2006,8712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2006 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2006,8712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs; Pflicht zum Anstellen von Nachforschungen hinsichtlich der Unparteilichkeit eines Sachverständigen; Unverzügliche Geltendmachung von Ablehnungsgründen

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 § 406
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei gemeinsamer Mitgliedschaft mit einer Partei in verschiedenen Organisationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Eine solche Nachforschungspflicht wird in Rechtsprechung und Literatur zum Teil bejaht (RGZ 64, 429, 432; OLG Oldenburg, MDR 1978, 1028; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 406 Rdnr. 23; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 120 Rdnr. 27), um unnötigen Aufwand bei der Beweisaufnahme, insbesondere für die Erstellung eines unverwertbaren Gutachtens, so früh wie möglich zu erkennen und zu vermeiden; zum Teil wird sie aber auch verneint (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1433; MünchKomm ZPO/Damrau, 2. Aufl., § 406 Rdnr. 7; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rdnr. 13; Schneider, MDR 1975, 353, 354), um die Partei hinsichtlich der Ablehnung eines Sachverständigen nicht schlechter zu stellen als bei derjenigen eines Richters.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu wecken (BGH, Beschluss vom 5. November 2002, X ZR 136/99, Anlage BK 29, Seite 3, Abschnitt II 2).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    c) Die Beklagten haben ihre Ablehnungsgründe auch unverzüglich geltend gemacht, nachdem sie ihnen bekannt geworden waren (zur entsprechenden Verpflichtung OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Brandenburg, a.a.O.; Stein/Jonas/Leipold, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N. 75; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., Rdnr. 27; Musielak/Huber, a.a.O., Rdnr. 14; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl., Rdnr. 172; Franzki in: Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 18).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Mehrere geltend gemachte Ablehnungsgründe sind in ihrer Gesamtschau und nach ihrem Gesamtgewicht zu würdigen (BGH, NJW 1956, 271, 272, r. Sp. unten).
  • RG, 07.12.1906 - II 60/06

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Eine solche Nachforschungspflicht wird in Rechtsprechung und Literatur zum Teil bejaht (RGZ 64, 429, 432; OLG Oldenburg, MDR 1978, 1028; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 406 Rdnr. 23; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 120 Rdnr. 27), um unnötigen Aufwand bei der Beweisaufnahme, insbesondere für die Erstellung eines unverwertbaren Gutachtens, so früh wie möglich zu erkennen und zu vermeiden; zum Teil wird sie aber auch verneint (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1433; MünchKomm ZPO/Damrau, 2. Aufl., § 406 Rdnr. 7; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rdnr. 13; Schneider, MDR 1975, 353, 354), um die Partei hinsichtlich der Ablehnung eines Sachverständigen nicht schlechter zu stellen als bei derjenigen eines Richters.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 WF 12/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Ebenso wie an das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen, muss jedoch auch vermieden werden, dass eine Partei einen ihr ungenehmen Sachverständigen - insbesondere nach Vorlage eines für sie ungünstigen Gutachtens - aus dem Verfahren ausschalten kann, etwa indem sie ihn zu unsachlichen Äußerungen provoziert oder das Verfahren durch wiederholte und haltlose Ablehnungsgesuche zu verzögern sucht (vgl. OLG Düsseldorf, BB 1975, 627; OLG Frankfurt/ Main, OLGR 1997, 308; Franzki a.a.O. Rdnr. 2 und 16; Jessnitzer/Ulrich, a.a.O., Rdnr. 152, 164).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit

    Es versteht sich von selbst und bedarf keiner besonderen Hervorhebung, dass der Sachverständige Umstände unverzüglich offenbaren musste, die möglicherweise die Zweifel an seiner Unbefangenheit erwecken konnten, um den Parteien und dem Gericht die Möglichkeit zu geben, die offengelegten Umstände zu prüfen und selbst darüber zu entscheiden, ob sie zum Anlass genommen werden sollen, einen Befangenheitsantrag zu stellen bzw. ob sie dem Gericht Veranlassung geben können, den Sachverständigen abzuberufen und die Gutachtertätigkeit einer anderen Person zu übertragen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2006 - I-2 U 120/02, Rn. 16, juris zur Offenbarungspflicht bei sich nachträglich verändernden Umständen).
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