Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.05.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 09.10.2008 - C-304/07   

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https://dejure.org/2008,828
EuGH, 09.10.2008 - C-304/07 (https://dejure.org/2008,828)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.2008 - C-304/07 (https://dejure.org/2008,828)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - C-304/07 (https://dejure.org/2008,828)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff 'Entnahme' des Inhalts einer Datenbank

  • Telemedicus

    Gedichttitelliste

  • Telemedicus

    Gedichttitelliste

  • webshoprecht.de

    Datenbankschutz - Urheberrechtsschutz

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die verbotene Ausbeutung einer Datenbank kann bereits durch deren Bildschirmabfrage erfolgen

  • Europäischer Gerichtshof

    Directmedia Publishing

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank

  • EU-Kommission PDF

    Directmedia Publishing

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank

  • EU-Kommission

    Directmedia Publishing

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff ‚Entnahme‘ des Inhalts einer Datenbank“

  • JurPC

    Art. 7 Abs. 2 Buchst. a RL 96/9/EG vom 11.03.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken
    Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank

  • aufrecht.de

    Übernahme einer geschützten Datenbank kann auch ohne technischen Kopiervorgang untersagt werden

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage als "Entnahme" i.S.d. Art. 7 der Richtlinie 96/9/EG (RL 96/9/EG) vom 11. März 1996; Anforderungen an eine "Entnahme" i.S.d. Art. 7 RL 96/9/EG; Begriff der ...

  • kanzlei.biz

    Rechtlicher Schutz von Datenbanken

  • czarnetzki.eu PDF

    Entnahme einzelner Elemente einer Datenbank

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 7 RiLi 96/9/EG (Datenbankrichtlinie)

  • Judicialis

    Richtlinie 96/9/EG Art. 7 Abs. 2 Buchst. a

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Directmedia Publishing GmbH./Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Reichweite des Datenbankhersteller-Schutzrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE DATENBANK KANN SELBST DANN UNTERSAGT WERDEN, WENN KEIN TECHNISCHER KOPIERVORGANG VORLIEGT

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank kann selbst dann untersagt werden, wenn kein technischer Kopiervorgang vorliegt

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank kann selbst dann untersagt werden, wenn kein technischer Kopiervorgang vorliegt

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Directmedia Publishing

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vorabentscheidung des EuGH zur Datenbankrichtlinie

  • heise.de (Pressemeldung, 13.10.2008)

    Datenbankschutz weit ausgelegt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Übernahme einer Internet-Datenbank ist Urheberrechtsverletzung

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Entnahme aus einer Datenbank

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Keine Möglichkeit zur Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    (Teilweise) Übernahme einer Internet-Datenbank ist Urheberrechtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von geschützter in andere Datenbank kann auch ohne technischen Kopiervorgang untersagt werden - Europäischer Gerichtshof erschwert Ideenklau

  • 123recht.net (Pressebericht, 9.10.2008)

    EuGH schützt Internet-Datenbanken vor Ideenklau // EU-Datenbankrichtlinie präzisiert

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 2. Juli 2007 - Directmedia Publishing GmbH gegen 1. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 2. Prof. Dr. Ulrich Knoop

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) - Übernahme von Daten aus einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 1077
  • GRUR Int. 2008, 1027
  • EuZW 2008, 659
  • MMR 2008, 807
  • K&R 2008, 673
  • ZUM 2009, 54
  • afp 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Er erfasst jede unerlaubte Aneignung (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - C-304/07, Slg. 2008, I-7587 = GRUR 2008, 1077 Rn. 34 - Directmedia Publishing; Urteil vom 5. März 2009 - C-545/07, Slg. 2009, I-1627 = GRUR 2009, 572 Rn. 40 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 39 - Zweite Zahnarztmeinung II).

    Desgleichen ist es unerheblich, ob die entnommenen Daten inhaltlich verändert oder anders geordnet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Rn. 47 f., 81 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Rn. 39, 41, 46 f. - Directmedia Publishing; GRUR 2009, 572 Rn. 46-48, 55 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 31 - Zweite Zahnarztmeinung II).

    Erst wenn für die Darstellung des Inhalts der Datenbank auf dem Bildschirm die ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils dieses Inhalts auf einen anderen Datenträger erforderlich ist, kann die betreffende Abfrage von der Genehmigung des Inhabers des Schutzrechts abhängig gemacht werden (vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 54 f. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Rn. 51-53 - Directmedia Publishing; vgl. auch Erwägungsgrund 44 der Datenbankrichtlinie).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Es ist unerheblich, ob die Übertragung durch ein (physisches) Kopieren oder auf andere Weise erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - C-304/07, Slg., 2008, I-7587 = GRUR 2008, 1077 Rn. 37 und 60 - Directmedia Publishing; GRUR 2009, 572 Rn. 40 - Apis/Lakorda; BGH, Urteil vom 13. August 2009 - I ZR 130/04, GRUR-RR 2010, 232 Rn. 17 - Gedichttitelliste III).

    Einer Entnahme steht es auch nicht entgegen, dass die Daten erst nach kritischer Prüfung in eine andere Datenbank übernommen werden (vgl. EuGH, GRUR 2008, 1077 Rn. 45 - Directmedia Publishing).

    In diesem Fall fehlt die für die Entnahme nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Datenbankrichtlinie erforderliche Übertragung des Inhalts der Datenbank (vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 51 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Rn. 34 - Directmedia Publishing; GRUR 2009, 572 Rn. 40, 49 - Apis/Lakorda; Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 87b UrhG Rn. 28; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2010, 386, 390).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Er ist weit auszulegen und erfasst jede Handlung, die darin besteht, sich ohne Zustimmung des Datenbankherstellers die Ergebnisse seiner Investition anzueignen und ihm damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihm ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 51 - BHB-Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 9.10.2008 - C-304/07, GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Übertragung der Datenbank der Klägerin von der CD-ROM auf die Festplatte eines Computers und damit auf einen anderen Datenträger eine genehmigungspflichtige Vervielfältigung i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG bzw. eine Entnahme i.S. des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie darstellt (vgl. Erwägungsgrund 44 der Richtlinie; EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 47 - Directmedia Publishing; Schricker/Vogel a.a.O. § 87b UrhG Rdn. 16; Dreier/Schulze a.a.O. § 87b Rdn. 4, § 16 Rdn. 7; Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).

    Daher wird diese Vervielfältigung vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Datenbank umfasst, in den die Klägerin beim Verkauf der CD-ROM in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zumindest konkludent eingewilligt hat (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 54 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Tz. 51 - Directmedia Publishing; Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).

    Da sich die unzulässige Datenentnahme der Beklagten schon aus der Erstellung der Änderungsliste oder der automatischen Übernahme aller Änderungsdaten ergibt, kommt es im vorliegenden Fall auch nicht auf die Frage an, ob die Übernahme von Daten in eine andere Datenbank aufgrund individueller Prüfung eine Entnahme i.S. der Datenbankrichtlinie ist (vgl. BGH GRUR 2007, 688 Tz. 17 - Gedichttitelliste II; EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07   

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https://dejure.org/2008,915
OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen eines Arzneimittels zur Behandlung von Schizophrenie; Inverkehrbringen eines Generikums mit dem Wirkstoff Olanzapin; Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung von Patentrechten

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz des Patentinhabers im Verletzungsverfahren nach Nichtigerklärung des Patents

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 1077 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 329
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Da Olanzapin - wovon auch das Bundespatentgericht ausgeht - nicht zu den zuvor von den Verfassern untersuchten Verbindungen gehört, über deren Ergebnisse die Veröffentlichung berichtet, und auch ansonsten dort nicht expressis verbis erwähnt wird, hat sich das Bundespatentgericht für seine Annahme einer neuheitsschädlichen Vorwegnahme auf die Grundsätze der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 330, 332) bezogen und angenommen, dass für den angesprochenen Durchschnittsfachmann - einen erfahrenen organischen oder pharmazeutischen Chemiker, der mit der Struktur und Aktivität noch in der Entwicklung sowie bereits im Gebrauch befindlicher antipsychotischer Wirkstoffe vertraut und in ein Team eingebunden ist, das sich mit dem Auffinden neuer Wirkstoffe und deren Entwicklung befasst und dem auch Pharmakologen und fachlich entsprechend ausgebildete forschende Mediziner angehören (Anlage L 3 Seite 23 Ziffer 4) - der Stoff Olanzapin zu denjenigen Abwandlungen der in der Veröffentlichung untersuchten und diskutierten Verbindungen gehört, die für ihn nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift derart nahe liegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als auf ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist.

    Für seine Annahme, Olanzapin sei in der Entgegenhaltung neuheitsschädlich offenbart, hat es sich vielmehr auf die Grundsätze der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" (GRUR 1995, 330) des Bundesgerichtshofs bezogen, die besagen, dass durch eine zum Stand der Technik gehörende Schrift für den Fachmann - über das ausdrücklich Beschriebene hinaus - u.a. eine solche Abwandlung mit offenbart ist, die nach dem Gesamtinhalt der Schrift derart naheliegend ist, dass sie sich dem Fachmann bei aufmerksamer Lektüre ohne Weiteres erschließt, weil er die Abwandlung unbewusst in Gedanken gleich mitliest.

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Nach der - im Verfahren diskutierten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1988, 447 - Fluoran) besagt der Umstand, dass eine chemische Verbindung unter eine vorveröffentlichte Formel fällt, für die Neuheitsfrage noch nichts.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1993 - 2 W 97/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Art. 50 Abs. 1 TRIPS ist zwar nicht unmittelbar anwendbar, aber zur Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Rechtes mit heranzuziehen (BGH GRUR 2002, 1046, 1048 - Faxkarte).
  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Es ist jedoch mit Sicherheit zu erwarten, dass das Nichtigkeitsurteil im Berufungsverfahren keinen Bestand haben wird, wobei es nicht einmal darauf ankommt, dass die Beweislast für den mangelnden Rechtsbestand des Verfügungspatents bei den Nichtigkeitsklägerinnen liegt, weshalb jeder Zweifel darüber, ob der Stand der Technik die patentgeschützte Verbindung offenbart oder nahegelegt hat, zur Abweisung der Nichtigkeitsklage und zur Aufrechterhaltung des Verfügungspatents führt (vgl. BGH GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Mitt 1999 362 - Herzklappenprothese).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1982 - 2 U 67/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Soweit der Nichtigkeitskläger seinen Angriff auf das Klagepatent nicht, ohne dass der Nachlässigkeitsvorwurf angebracht ist, auf neue, von den mit der Sache befassten Stellen bisher unberücksichtigte und erfolgversprechende Gesichtspunkte stützt, ist an eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zum Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens lediglich dann zu denken, wenn das Verletzungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass die im Rechtsbestandsverfahren ergangene Entscheidung ersichtlich unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329, 331; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 720).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).

    Dringlichkeit erfordert, dass der Antragsteller mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ungebührlich lange zugewartet und hierdurch zu erkennen gegeben hat, dass er seine Rechte nur zögerlich verfolgt und eines umgehenden Verbots tatsächlich nicht bedarf (BGH GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker: OLG Köln BeckRS 2016, 09601).

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