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   EuGH, 26.02.2008 - C-132/05   

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https://dejure.org/2008,2036
EuGH, 26.02.2008 - C-132/05 (https://dejure.org/2008,2036)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.2008 - C-132/05 (https://dejure.org/2008,2036)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - C-132/05 (https://dejure.org/2008,2036)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse 'Parmigiano Reggiano' - Verwendung der Bezeichnung 'Parmesan' - Verpflichtung eines ...

  • markenmagazin:recht

    Schutz der Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano”

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Verpflichtung eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Verpflichtung eines ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse ‚Parmigiano Reggiano‘ - Verwendung der Bezeichnung ‚Parmesan‘ - ...

  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" bei der Etikettierung von nicht aus der Region Parmigiano Reggiano stammenden Erzeugnissen; Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; Verwendung des Begriffs "Parmesan" als ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 13 Abs. 1 Buchst. b

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EWG] Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse 'Parmigiano Reggiano' - Verwendung der Bezeichnung 'Parmesan' - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO" TRÄGT, DARF UNTER DER BEZEICHNUNG "PARMESAN" VERKAUFT WERDEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Verpflichtung eines ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Parmigiano Reggiano" - Deutscher Käse darf nicht "Parmesan" heißen - EuGH weist Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Deutschland ab

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 21. März 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 208, S. 1) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 524
  • GRUR Int. 2008, 731
  • EuZW 2008, 775 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier II

    Zu den durch diese Bestimmungen geregelten Einzelheiten gehört, in welchem Verfahren eine entgegen Art. 14 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragene Marke für ungültig erklärt wird und wer zur Einleitung dieses Verfahrens berechtigt ist (vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C132/05, Slg. 2008, I957 = GRUR 2008, 524 Rn. 63 und 69 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland [Parmesan]).
  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di

    Denn nach einer Entscheidung des EuGH kann die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" durch die Verwendung des Wortes "Parmesan" beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 - Parmigiano Reggiano).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Erzeugnissen, die ähnlich aussehen, davon ausgegangen werden kann, dass eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung vorliegt, wenn die Verkaufsbezeichnungen eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57).

    Weiter hat der Gerichtshof entschieden, dass gegebenenfalls auch die "inhaltliche Nähe" zwischen Begriffen aus verschiedenen Sprachen zu berücksichtigen ist, wobei eine solche Nähe sowie die oben in Rn. 33 des vorliegenden Urteils genannte klangliche und visuelle Ähnlichkeit beim Verbraucher gedanklich einen Bezug zu dem Erzeugnis wachrufen können, dessen geografische Angabe geschützt ist, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis vor sich hat, das die streitige Bezeichnung trägt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 47 und 48).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann eine "Anspielung" vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26, und Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), da es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

  • LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14

    Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch

    Dies kann bei Erzeugnissen der Fall sein, die visuelle Ähnlichkeiten und klanglich und visuell ähnliche Verkaufsbezeichnungen aufweisen (vgl. EuGH, Slg 2011, I-6131 = GRUR 2011, 926 Rn. 56 ff - Congnac [zu Art. 16 Buchst. b VO Nr. 110/20089] Slg 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 - Parmesan; Slg 2005, I-9115 = GRUR 2006, 71 Rn. 89 - Feta; EuGH, Slg 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 25, 27 - Cambozola).

    Eine Anspielung auf einen geschützten Namen kann auch dann vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht und wenn für die Bestandteile der Referenzbezeichnung, die in dem streitigen Ausdruck übernommen werden, kein gemeinschaftsrechtlicher Schutz gelten würde (EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan; WRP 1999, 486 Rn. 26 - Cambozola vgl. BGH, GRUR 2008, 413 Rn. 18 mwN - Bayerisches Bier).

    aa) Allerdings liegt in der Verwendung eines Bestandteils des geschützten Namens keine rechtswidrige Anspielung, wenn dieser Bestandteil als eine tatsächlich entstandene Gattungsbezeichnung verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 51 f - Parmesan).

    Im Rahmen der Beurteilung des generischen Charakters einer Bezeichnung sind die Gegend der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mitgliedstaats, der die Eintragung der fraglichen Bezeichnung erwirkt hat, der Verbrauch dieses Erzeugnisses, das Verständnis dieser Bezeichnung durch den Verbraucher innerhalb und außerhalb des genannten Mitgliedstaats, das Bestehen einer spezifischen nationalen Regelung für das genannte Erzeugnis und die Art der Verwendung der fraglichen Bezeichnung in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Parmesan; vgl. ausführlich EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO; siehe Art. 41 Abs. 2 VO 1151/2012).

    In diesem Zusammenhang kann gegen ein allgemeines Verständnis als Gattungsbezeichnung sprechen, wenn die Verbraucher in dem Mitgliedstaat der Verwendung darunter ein Produkt verstehen, das mit dem Mitgliedstaat, in den der geschützte Name verweist, in Verbindung steht, selbst wenn es tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt worden ist (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 55 - Parmesan; GRUR 2006, 71 Rn. 87 - Feta).

    bb) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es sich bei der Bezeichnung "Balsamico" um eine Gattungsbezeichnung in diesem Sinn handeln soll, liegt bei der Klägerin, die sich darauf berufen hat (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 52 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 72 - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 268/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 und den zuvor geltenden Vorschriften sowie zu Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 erfasst der Begriff der Anspielung im Sinne dieser Vorschriften eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil der geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt, ohne dass hierzu die Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr vorliegen müssen (EuGH, WRP 1999, 486 Rn. 25 f. - Gorgonzola/Cambozola; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 f. - Parmesan/Parmigiano Reggiano; EuGH, GRUR 2011, 926 Rn. 56 - Bureau national interprofessionnel du Cognac; EuGH, GRUR 2016, 388 Rn. 21 und 45 - Viiniverla Oy; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - I ZR 69/04, GRUR 2008, 413 Rn. 18 = WRP 2008, 669 - Bayerisches Bier I).
  • EuGH, 04.12.2019 - C-432/18

    Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in dem durch die Verordnung Nr. 2081/92 geschaffenen, in die Verordnung Nr. 510/2006 übernommenen und nunmehr in der Verordnung Nr. 1151/2012 vorgesehenen Schutzsystem die Fragen des Schutzes der verschiedenen Bestandteile einer eingetragenen Bezeichnung vom nationalen Gericht anhand einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts zu beurteilen sind, den ihm die Parteien vortragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 1998, Chiciak und Fol, C-129/97 und C-130/97, EU:C:1998:274, Rn. 38, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 30).
  • BGH, 12.04.2018 - I ZR 253/16

    Erstreckung des Schutzes der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auf

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Grundverordnung (damals Verordnung [EWG] Nr. 2081/92, sodann Verordnung [EG] Nr. 510/2006, jetzt Verordnung [EU] Nr. 1151/2012) die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" durch die Verwendung des Wortes "Parmesan" beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 20 bis 57 - Parmigiano Reggiano).
  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

    Was die Auswirkung dieser Herstellung von Emmentaler in Deutschland auf die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich des beschreibenden Charakters des Zeichens EMMENTALER angeht, geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Herstellung und Vermarktung unter einer bestimmten Bezeichnung, ohne dass diese in einer Weise verwendet wird, die auf den Ursprung der Ware hinweist, ein relevantes Indiz bei der Beurteilung der Frage sein kann, ob diese Bezeichnung mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 75 bis 100, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 53 bis 57).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    Eine solche Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung setzt keine Verwechslungsgefahr voraus; sie kann selbst dann vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (vgl. EuGH, GRUR Int 1999, 443 Rn. 26 - Gorgonzola/Cambozola; GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan; GRUR 2016, 388 Rn. 45, 51 f - Viiniverla), weil es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (GRUR 2016, 388 Rn. 45 mwN - Viiniverla).

    Nach dieser Rechtsprechung kann - was das Landgericht (LGU 13) zutreffend betont hat - eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung im Allgemeinen auch dann vorliegen, wenn für die Bestandteile der Referenzbezeichnung, die in dem streitigen Ausdruck übernommen werden, kein gemeinschaftsrechtlicher Schutz gelten würde (EuGH, GRUR Int 1999, 443 Rn. 26 - Gorgonzola/Cambozola; GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan).

    Im Übrigen mag (gleichsam mit umgekehrtem Ansatz) die Erwähnung des Begriffs "Balsamico" zumindest zu den Umständen gehören, die bei der Prüfung der übrigen Gestaltungselemente der vorliegenden Produktdarbietung im Gesamtkontext zu berücksichtigen sind (siehe auch unten zum Erscheinungsbild; dazu z.B. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 46, 48 - Parmesan).

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union (GRUR 2008, 524 Rn. 46, 48 - Parmesan) etwa bei der Prüfung einer Anspielung im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b VO 1151/2012 ergänzend berücksichtigt, dass die fraglichen Erzeugnisse jeweils geriebener oder zum Reiben bestimmter Hartkäse waren, d.h. auch noch ähnlich aussahen.

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass im Rahmen der Beurteilung des generischen Charakters einer Bezeichnung gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2081/92 die Gegend der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mitgliedstaats, der die Eintragung der fraglichen Bezeichnung erwirkt hat, der Verbrauch dieses Erzeugnisses, das Verständnis dieser Bezeichnung durch den Verbraucher innerhalb und außerhalb des genannten Mitgliedstaats, das Bestehen einer spezifischen nationalen Regelung für das genannte Erzeugnis und die Art der Verwendung der fraglichen Bezeichnung in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 26. Februar 2008, Deutschland/Kommission, C-132/05, Slg. 2005, I-957, Randnr. 53).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine

    Hinsichtlich des in Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 enthaltenen Begriffs "Anspielung", auf den in der Vorlageentscheidung in der Rechtssache C 4/10 Bezug genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Begriff eine Fallgestaltung erfasst, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil einer geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt (vgl. Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 25, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, Slg. 2008, I-957, Randnr. 44).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dies bei Erzeugnissen der Fall sein kann, die visuelle Ähnlichkeiten und klanglich und visuell ähnliche Verkaufsbezeichnungen aufweisen (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Randnr. 27, und Kommission/Deutschland, Randnr. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-56/16

    EUIPO / Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-783/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind Erzeugnisse, die eine geschützte

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17

    Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego

  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 176/15

    Aceto Balsamico di Modena, Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz

  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-393/16

    Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - Vorlagefrage Gemeinsame

  • VG Münster, 18.02.2019 - 5 K 520/18

    Geschützte Ursprungsbezeichnung Gattungsbezeichnung

  • OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der

  • EuG, 02.02.2017 - T-510/15

    Mengozzi / EUIPO - Consorzio per la tutela dell'olio extravergine di oliva

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-490/19

    Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier - Vorlage zur

  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-446/07

    Severi - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Richtlinie 2000/13/EG - Auf einen Ort

  • EuG, 14.12.2017 - T-828/16

    Consejo Regulador "Torta del Casar"/ EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La

  • BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken" - Schutz von geografischen

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