Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Kunstspezifische Betrachtung eines literarischen Werkes mit Wirklichkeitsbezug unter Vermengung tatsächlicher und fiktiver Schilderungen
- Telemedicus
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - "Ehrensache"
- Telemedicus
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - "Ehrensache"
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Aufführung eines an den "Hagener Mädchenmord-Fall" angelehnten Theaterstücks; Beeinträchtigung der Intimsphäre durch die Schilderung sexueller Handlungen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1; BGB § 1004
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts eines Verbrechensopfers durch künstlerische Darstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerfG schreibt »Esra«-Rechtsprechung fort
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Aufführung eines Theaterstücks
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrechte
- focus.de (Pressemeldung, 31.01.2008)
Theater-Urteil: Hagener Mädchenmord wird gespielt
- beck.de (Kurzinformation)
Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrechte
- beck.de (Kurzinformation)
Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrechte
- spiegel.de (Pressebericht, 31.01.2008)
Theater-Urteil: Mädchenmord darf gezeigt werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 31.1.2008)
Verfassungsrichter stärken Kunstfreiheit // Aufführung von Theaterstück zu "Hagener Mädchenmord" erlaubt
Verfahrensgang
- LG Essen, 06.10.2006 - 19 O 215/06
- OLG Hamm, 16.05.2007 - 3 U 258/06
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 115
- NJW 2008, 1657 (Ls.)
- NVwZ 2008, 549
- GRUR 2008, 549 (Ls.)
- GRUR-RR 2008, 206
- ZUM 2008, 323
- afp 2008, 161
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt hat (vgl. BVerfGE 30, 173; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, abrufbar unter www. bundesverfassungsgericht. de).Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 82 ff.).
Allein daraus, dass eine bestimmte Person erkennbar Vorbild einer Figur in einem literarischen Kunstwerk ist, wird dem Leser oder Zuschauer nicht nahe gelegt, alle Handlungen und Eigenschaften dieser Figur seien dieser Person zuzuschreiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 94).
Unter diesen Umständen verfehlte es den Grundrechtsschutz solcher Literatur, wenn man die Persönlichkeitsrechtsverletzung bereits in der Erkennbarkeit als Vorbild einerseits und in bestimmten negativen Zügen der Figur andererseits sähe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 99).
Eine Beeinträchtigung der Intimsphäre setzt jedenfalls voraus, dass sich durch den Text die naheliegende Frage stellt, ob sich die geschilderten Handlungen als Berichte über tatsächliche Ereignisse begreifen lassen, beispielsweise deshalb, weil es sich um eine aus vom Autor unmittelbar Erlebtem stammende, realistische und detaillierte Erzählung entsprechender Geschehnisse und die genaue Schilderung intimster Details einer Frau handele, die deutlich als tatsächliche Intimpartnerin des Autors erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 102).
Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte verstärkte Schutz des Persönlichkeitsrechts Minderjähriger findet seinen Grund in dem Bedürfnis, deren weitere Persönlichkeitsentwicklung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 101, 361 [385 f.]; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 72).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt hat (vgl. BVerfGE 30, 173; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, abrufbar unter www. bundesverfassungsgericht. de).Ein Verstorbener wird allerdings nicht durch das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt, weil Träger dieses Grundrechts nur lebende Personen sind (vgl. BVerfGE 30, 173 [194]).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte verstärkte Schutz des Persönlichkeitsrechts Minderjähriger findet seinen Grund in dem Bedürfnis, deren weitere Persönlichkeitsentwicklung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 101, 361 [385 f.]; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 72).
- LG Essen, 06.10.2006 - 19 O 215/06
Anspruch auf Unterlassung der Aufführung eines Theaterstückes wegen der …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau R ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Bergfeld & Partner, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Mai 2007 - 3 U 258/06 -, b) das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Oktober 2006 - 19 O 215/06 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 19. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:. - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
b) Da nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es jedoch einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 [293]). - BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Der Schutz kann nicht etwa im Zuge einer Güterabwägung relativiert werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, Rn. 19;… Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 -, Rn. 25; www. bundesverfassungsgericht. de). - BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04
Der blaue Engel
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Der Schutz kann nicht etwa im Zuge einer Güterabwägung relativiert werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, Rn. 19; Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 -, Rn. 25; www. bundesverfassungsgericht. de).
- BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich
Dieses wird aus dem Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und dient dem Schutz des allgemeinen Achtungsanspruchs, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, und des sittlichen, personalen und sozialen Geltungswerts, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (st. Rspr., s. nur BVerfG, NVwZ 2008, 549 Rn. 7 f;… BGH, Versäumnisurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16). - BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18
"Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt …
Ob anderes in Bezug auf Äußerungen des Verstorbenen zu gelten hätte, die - zu seinen Lebzeiten - seine Intimsphäre beträfen (vgl. hierzu BVerfG, GRUR-RR 2008, 206 Rn. 15 - "Ehrensache";… Schmitt in: Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, 2. Aufl., § 29 Rn. 42 ff.), kann offenbleiben; denn um derartige Äußerungen geht es im Streitfall nicht. - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
Schutz genießt daneben auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG v. 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, NJW 2018, 770 Tz. 20; v. 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07, juris Tz. 8; v. 05.04.2001 - 1 BvR 932/94, NJW 2001, 2957 = juris Tz.19; Senat v. 30.11.2017 - 15 U 67/17, BeckRS 2017, 139939 Tz. 41; OLG Frankfurt v. 15.10.2009 - 16 U 39/09, juris Tz. 44).Die Menschenwürde ist im Konflikt mit anderen Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, nicht abwägungsfähig, so dass der Schutz nicht im Zuge einer Güterabwägung relativiert werden kann (BVerfG v. 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07, juris Tz 9; v. 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050; v. 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95, NJW 2001, 594; v. 05.04.2001 - 1 BvR 932/94, NJW 2001, 2957 = juris Tz. 18; BGH v. 16.09.2008 - VI ZR 244/07, ZUM 2008, 951 Tz. 16).
Da andererseits aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte wiederum Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt, so dass ein Berühren der Menschenwürde nicht genügen kann, sondern eine sie treffende Verletzung festzustellen ist (BVerfG v. 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07, juris Tz. 10; v. 05.04.2001 - 1 BvR 932/94, NJW 2001, 2957 = juris Tz. 20 m.w.N.) Daher darf insbesondere auch der Gegenstand der Berichterstattung bei der Beurteilung möglicher Verletzungen des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht völlig unberücksichtigt blieben.
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17
Kohl gg. Schwan
Geschützt wird zum anderen auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat und der nicht in einer Art und Weise tangiert werden darf, dass das Lebensbild des Betroffenen schwerwiegend entstellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07, NJW 2008, 1657; BVerfG, Beschl. v. 5.4.2001 - 1 BvR 932/94, NJW 2001, 2957). - BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15
Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger …
Bei Angriffen auf den durch die Lebensstellung erworbenen Geltungsanspruch genügt beispielsweise nicht dessen Infragestellung, wohl aber deren grobe Entstellung (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 - NJW 2001, 2957 , vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 - NJW 2006, 3409 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 1533/07 - NVwZ 2008, 549 Rn. 7 ff., jeweils m.w.N.). - BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …
Postmortal geschützt wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem Menschen als solchem zusteht, zum anderen der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG, AfP 2008, 161 = NJW 2008, 1657 [LS]).Solche Anhaltspunkte sind auch nicht ersichtlich, zumal die Beklagte sich zu einem beträchtlichen Teil gegen Passagen wendet, in denen andere Figuren, deren Unzuverlässigkeit im Laufe des Stücks sogar ausdrücklich thematisiert wird, Handlungen und Eigenschaften der Figur der "Ellena" schildern und bewerten (BVerfG, AfP 2008, 161 = NJW 2008, 1657 [LS]).
- BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
Geschützt wird auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (vgl. BVerfGK 9, 83 ; 13, 115 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, juris, Rn. 19). - VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen …
Sowohl die Menschenwürde als auch das postmortale Persönlichkeitsrecht sind einer Abwägung nicht zugänglich (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).Bei dieser Interpretation sind die Besonderheiten der künstlerischen Ausdrucksform zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, juris, Rn. 10).
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07
Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Witwers gegen Versagung der Abgabe eines …
Postmortal geschützt wird, wie auch die Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen unter Beachtung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgeführt haben, zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, zum anderen der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; BVerfGK 9, 92 ; 9, 325 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, S. 2957 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 -, NJW 2006, S. 3409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 1533/07 -, NVwZ 2008, S. 549 ). - VG Karlsruhe, 09.11.2017 - 2 K 7229/16
Akteneinsicht durch Hinterbliebene in die Gesundheitsunterlagen eines …
Wegen der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als objektive Wertordnung, die bei der Auslegung von Gesetzes zu beachten ist (…BVerfG, Urt. v. 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 - Lüth -, BVerfGE 7, 198), ist der Begriff "Hinterbliebene" in § 29 Abs. 7 Satz 3 SG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass darunter die zur Wahrnehmung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen befugten Personen zu verstehen sind (zum postmortalen Persönlichkeitsschutz BVerfG, Beschl. v. 24.02.1971 - 1 BvR 435/68 - Mephisto -, BVerfGE 30, 173; Beschl. v. 18.01.1994 - 2 BvR 1912/93 -, NJW 1994, 783; Beschl. v. 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95 - NJW 2001, 594; Beschl. v. 19.10.2006 - 1 BvR 402/06 -, BVerfGK 9, 325; Beschl. v. 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04 - Marlene Dietrich -, BVerfGK 9, 83; Beschl. v. 22.08.2006 - 1 BvR 1637/05 -, BVerfGK 9, 92; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, BVerfGK 13, 115; Beschl. v. 05.04.2011 - 1 BvR 932/94 -, DVBl. 2001, 985;… Herdegen, in: Maunz/Dürig Grundgesetz Kommentar, Art. 1 Abs. 1 Rn. 56 ff.). - BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 19/22
Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des …
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 - 10 S 397/18
Informationsanspruch hinsichtlich des Wertes einer Fiskuserbschaft
- OLG Köln, 30.11.2017 - 15 U 67/17
Umfang und Inhalt des postmortalen Persönlichkeitsrechts
- OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09
Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19
Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen …
- LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 11/18
Teil-Erfolg für Witwe von Dr. Helmut Kohl
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 10 S 32.10
Anspruch der Presse auf Auskunft über die Begleitumstände des Todes der Berliner …
- LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto
- OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 16 U 39/09
"Ende einer Nacht"
- BVerwG, 06.07.2016 - 1 B 39.16
Bestattungsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Dauerausstellung im …
- OLG Köln, 30.11.2017 - 15 U 68/17
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung und Veröffentlichung von Äußerungen
- LG Berlin, 15.12.2015 - 27 O 638/15
Politiker dürfen in Theaterstück als Zombies dargestellt werden
- BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten; …
- OLG Köln, 12.07.2018 - 15 U 151/17
Umfang des postmortalen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- VG Berlin, 05.03.2024 - 21 K 34.23
- BSG, 16.03.2022 - B 1 KR 29/21 B
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kryokonservierung
- VG München, 11.11.2008 - M 2 K 08.1074
Straßenumbenennung; postmortales Persönlichkeitsrecht (postmortale …
- OLG Köln, 12.07.2018 - 15 U 146/17
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über …
- VG Freiburg, 19.10.2017 - 8 K 1889/16
Informationszugangs zwecks Erlangung amtlicher Informationen zu rein …
- OLG Köln, 29.08.2017 - 15 U 180/16
Unterlassungsansprüche der Hinterbliebenen eines im Zusammenhang mit einem gegen …
- LG Berlin, 29.11.2022 - 27 O 339/21
Fussballerfrau - Unterlassungsanspruch aus postmortalem Persönlichkeitsschutz …
- LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Die Veröffentlichung eines fiktiven Romans verletzt nicht das …
- VG Berlin, 27.06.2022 - 2 K 98.20
Informationszugang im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersentschädigung …
- BayObLG, 05.01.2022 - 101 VA 140/21
Erstattung außergerichtlicher Kosten nach Erledigung eines Akteneinsichtsgesuches
- LG Berlin, 15.12.2015 - 27 O 658/15
Politiker dürfen in Theaterstück als Zombies dargestellt werden
- OVG Bremen, 19.04.2010 - 1 B 88/10
Herleitung einer Antragsbefugnis für das Verbot der Ausstellung "Körperwelten"
- VG Köln, 19.03.2010 - 27 K 6759/09
Nebenbestimmungen zur Genehmigung der Ausstellung Körperwelten hinsichtlich der …
- VG Regensburg, 18.10.2021 - RO 5 E 21.1726
Unzulässiger Eilrechtsschutz, der auf die Verhüllung einer sich auf der …
Rechtsprechung
BGH, 22.01.2008 - X ZB 4/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Schwingungsdämpfung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückerstattung einer fällig gezahlten Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung; Verfall einer geleisteten Zahlung von Jahresgebühren mit Eintritt der Fälligkeit bei Vorliegen eines gebührenpflichtigen Gegenstandes in Form ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
PatG § 17 Abs. 1; PatKostG § 9 § 10
"Schwingungsdämpfung"; Erstattung gezahlter Jahresgebühren - rechtsportal.de
PatG § 17 Abs. 1 ; PatKostG § 9 § 10
"Schwingungsdämpfung"; Erstattung gezahlter Jahresgebühren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Rückzahlung fälliger gezahlter Jahresgebühren?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 26.10.2006 - 10 W (pat) 45/05
- BGH, 22.01.2008 - X ZB 4/07
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 549
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1999 - I ZB 4/97
Rückzahlung der Beschleunigungsgebühr nach § 38 Abs. 2 MarkenG
Auszug aus BGH, 22.01.2008 - X ZB 4/07
Denn wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 7. November 1999 (I ZB 4/97, GRUR 2000, 421) herausgearbeitet hat, kann eine Rückerstattung erhobener Gebühren selbst dann aus Billigkeitsgründen geboten sein, wenn das Gesetz hierfür keine kostenrechtliche Regelung enthält.
- BGH, 06.05.2014 - X ZB 11/13
PatKostG § 10 Abs. 2
Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Erstattung der Gebühr auch dann nicht vor, wenn die beantragte Handlung - das ist hier die Prüfung der Patentanmeldung (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - X ZB 4/07, GRUR 2008, 549, 551) - noch nicht aufgenommen worden ist. - BPatG, 16.12.2015 - 7 W (pat) 7/15
Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr für eine Teilanmeldung nach Aufhebung …
Hieran fehlt es, wenn die entrichteten Gebühren, wie hier, auch bei einer - richtiger Sachbehandlung entsprechenden - Patenterteilung hätten gezahlt werden müssen (vgl. BGH GRUR 2008, 549 - Schwingungsdämpfung).Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber im Geltungsbereich des Patentgesetzes und Patentkostengesetzes eine Wertung in der Weise getroffen hat, dass in Fällen, in denen diese Regelungen nicht greifen, kein Sachverhalt gegeben ist, der aus Billigkeitsgründen eine Verringerung oder gar das Entfallen der Gebühr rechtfertigt (vgl. BGH GRUR 2008, 549 - Schwingungsdämpfung).
Abgesehen davon, dass im angefochtenen Beschluss ausschließlich auf das patentamtliche Verfahren bezogene Rückzahlungsansprüche nach dem Patentkostengesetz abgelehnt worden sind, besteht im Rahmen des hier von der Anmelderin eingeleiteten Beschwerdeverfahrens keine Entscheidungskompetenz des Bundespatentgerichts bzgl. etwaiger Schadensersatzansprüche, §§ 13, 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG (vgl. BGH GRUR 2008, 549 Rn. 21 - Schwingungsdämpfung; Senatsbeschluss vom 6. April 2006 - 10 W (pat) 2/05, BPatGE 49, 214 - Unvollständige Recherche, unter II.B2d).
- BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
Ethylengerüst
In der genannten Konstellation hat der Senat, wie die Patentinhaberin zutreffend geltend macht, bereits unter Geltung von § 5 GKG a.F. die Rechtsbeschwerde für zulässig erachtet (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 X ZB 9/92, GRUR 1993, 890 f. - Teilungsgebühren; vgl. ferner Beschluss vom 22. Januar 2008 - X ZB 4/07, GRUR 2008, 549 Rn. 10 - Schwingungsdämpfer).
- BPatG, 10.11.2015 - 7 W (pat) 33/14
Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der …
Das Bundespatentgericht hat den Antragsteller mit Schreiben vom 19. Mai 2014 auf die Entscheidung "Schwingungsdämpfung" des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008, X ZB 4/07, hingewiesen, wonach eine Rückerstattung fälliger gezahlter Jahresgebühren grundsätzlich nicht in Betracht komme, und ihm eine Ablichtung der Entscheidung übermittelt.Bereits jetzt ist aber darauf hinzuweisen, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, die eine von der Entscheidung "Schwingungsdämpfung" des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. Januar 2008, X ZB 4/07, GRUR 2008, 549) abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten.
- BPatG, 06.06.2013 - 10 W (pat) 6/09
Patentbeschwerdeverfahren - "Kompakt-Heizzentrale" - Bewirkung der Zahlung durch …
Damit hat der Gesetzgeber zugleich die Wertung getroffen, dass in den von diesen Vorschriften nicht erfassten Fällen eine Reduzierung oder der Wegfall von Gebühren aus Billigkeitsgründen nicht geboten ist (vgl. BGH GRUR 2008, 549, 550 [17] - Schwingungsdämpfung; Senat, Beschluss v. 17. März 2011 - 10 W (pat) 11/10, BPatGE 53, 9, 12 - Prüfungsantragsgebühr II). - BPatG, 17.03.2011 - 10 W (pat) 11/10
Patentbeschwerdeverfahren - "Prüfungsgebühr II" - zur Rückzahlung einer …
Sie kommt daher nicht in Betracht, weil die im Patentkostengesetz aufgeführten und durch die Anwendung der Grundsätze des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ergänzten Erstattungsregelungen bereits dem Umstand Rechnung tragen, dass eine Gebühr durch nachträglich eintretende Umstände als sachlich ungerechtfertigt erscheint (BGH X ZB 4/07 vom 22. Januar 2008, GRUR 2008, 549 - Schwingungsdämpfung). - BPatG, 15.03.2010 - 20 W (pat) 94/05
Patentbeschwerdeverfahren - …
Die Erteilung eines Patents im Umfang des geltenden Anspruchssatzes kommt nicht in Betracht, da sich die nebengeordneten Patentansprüche 4 und 13 als nicht rechtsbeständig erwiesen haben (vgl. BGH GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; BGHZ 173, 47 Tz. 22 - Informationsübermittlungsverfahren II; bestätigt in BGH, GRUR 2008, 549 - Schwingungsdämpfer).