Rechtsprechung
BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Buchführungsbüro
UWG §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 3; UWG §§ 3, 4 Nr. 11 i. V. mit StBerG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Nr. 4, § 8 Abs. 4 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis der in § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bezeichneten Personen zur Eigenwerbung unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" und "Buchführungsbüro"; Ausräumung einer Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht durch die Abgabe einer strafbewehrten ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Werbung unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" und/oder "Buchführungsbüro"
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; StBerG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 8 Abs. 4 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Buchführungsbüro"; Anforderungen und Grenzen der Werbung mit der Bezeichnung "Buchführung" oder "Buchführungsbüro"
- rechtsportal.de
"Buchführungsbüro"; Anforderungen und Grenzen der Werbung mit der Bezeichnung "Buchführung" oder "Buchführungsbüro"
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Buchführungsbüro
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werbung mit Begriff "Buchführungsbüro"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit den Begriffen "Buchführung" oder "Buchführungsbüro"
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit den Begriffen "Buchführung" oder "Buchführungsbüro"
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 20.07.2004 - 11 O 86/03
- OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2590
- GRUR 2008, 815
- WM 2008, 2129
- DB 2008, 1624
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14
Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …
Anschließend konnte sie durch Abgabe einer Unterlassungserklärung dem Kläger gegenüber unmissverständlich und ernsthaft zu erkennen geben, dass sie die als Marke angemeldete Farbe "Rot" nicht als Herkunftshinweis benutzen werde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 Rn. 20 = WRP 2008, 1180 - Buchführungsbüro;… MünchKomm.UWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 98). - OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens
Zwar geht der Beklagte richtigerweise davon aus, dass eine vermutete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch eine uneingeschränkte, bedingungslose, unwiderrufliche und eine angemessene Vertragsstrafe versprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro; BGH GRUR 1993, 677 - Bedingte Unterwerfung; BGH GRUR 1983, 127 - Vertragsstrafeversprechen;… GK-UWG/Paal § 8 Rn. 24 ff.;… Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.101).In ihr findet sich nämlich bezüglich der Unterlassungsverpflichtung (Ziffer 1) der Zusatz: "soweit diese Leistung nicht zulässigerweise angeboten wird." Bei diesem Zusatz handelt es sich jedoch (nur) um eine unschädliche, der materiellen Rechtslage entsprechende Bedingung (vgl. BGH GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro), die der Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht ihre Ernsthaftigkeit nimmt.
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14
Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und …
aa) Der Zugang einer vom Gläubiger mit der Abmahnung verlangten Unterlassungsverpflichtungserklärung lässt nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung dadurch dient, dass sie nicht nur eindeutig, hinreichend bestimmt und durch ein Vertragsstrafeversprechen gesichert ist, sondern auch den gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang vollständig abdeckt (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 1. April 1993 - I ZR 136/91, GRUR 1993, 677, 679 = WRP 1993, 480 - Bedingte Unterwerfung I; Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 Rn. 14 = WRP 2008, 1180 - Buchführungsbüro;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rn. 1.101;… Fezer/Büscher aaO § 8 Rn. 69;… Großkomm.UWG/Feddersen, 2. Aufl., § 12 B Rn. 113 mwN;… Kessen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 8 Rn. 16).
- OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20
Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal mit eigenen Angeboten in Wettbewerb zur …
Dem Wegfall der Wiederholungsgefahr steht nicht entgegen, dass der Schuldner es ablehnt, seine Unterlassungserklärung auf ein Verhalten zu erstrecken, das ihm nicht verboten werden kann (BGH, Urteil vom 21.02.2008 - I ZR 142/05 - Buchführungsbüro). - BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14
Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei …
Sie ist nach § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG allerdings nicht verpflichtet, sich als Buchhalter zu bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 Rn. 17 = WRP 2008, 1180 - Buchführungsbüro).Danach durften diese Personen nur dann unter Verwendung von Begriffen wie "Buchführung", "Buchführungsbüro" oder "Buchhalter" werben, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinwiesen, dass sie nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten ausüben (vgl. BGH, GRUR 2008, 815 Rn. 18 - Buchführungsbüro).
Diese Regelung hatte den Zweck, einer aus der Verwendung derartiger Bezeichnungen folgenden möglichen Irreführungsgefahr entgegenzuwirken (vgl. BGH, GRUR 2008, 815 Rn. 17 - Buchführungsbüro; BT-Drucks. 14/2667, S. 28; 16/7077, S. 26).
- OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 6 U 74/17
Irreführung durch Wirksamkeitsaussagen für osteopathische Behandlungsmethoden
Zwar sind Beschränkungen der Unterlassungserklärung, die lediglich einer Begrenzung des Unterlassungsanspruchs des Gläubigers nach materiellem Recht entsprechen, grundsätzlich unbedenklich (BGH GRUR 2008, 815 [BGH 21.02.2008 - I ZR 142/05] Rn. 14 - Buchführungsbüro). - OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Vertragsstrafenhöhe zum Entfallenlassen …
Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05 - Buchführungsbüro, juris Rn. 14; Senat…, Urteil vom 2. April 2009 - 13 W 16/09, juris Rn. 25;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 8 Rn. 1.38). - OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des Briefkopfes "Mobiler …
Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet sich als Buchhalter zu bezeichnen (vgl. für § 8 Abs. 4 StBerG n.F.: OLG Brandenburg, DStR 2011, 123, 124; vgl. für § 8 Abs. 4 StBerG in der bis zum 11.04.2008 gültigen Fassung: BGH, GRUR 2008, 815 Rn. 17 -Buchführungsbüro).Die früher geltende Fassung, die die genannten Personen dazu verpflichtet hat, bei Werbemaßnahmen, die unter den dort genannten Bezeichnungen erfolgen, die von ihnen angebotenen Tätigkeiten nach § 6 Nrn. 3 und 4 StBerG im Einzelnen aufzuführen (vgl. dazu BGH, GRUR 2008, 815 Rn. 17 f - Buchführungsbüro), ist durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatergesetzes geändert worden.
Vielmehr können sie die Gefahr einer Irreführung ausräumen, wenn sie gleichzeitig und unmissverständlich darauf hinweisen, dass hiermit nur die in § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind (BGH, GRUR 2008, 815 Rn. 17 - Buchführungsbüro;… Bornkamm aaO.).
Ob auch nach der Änderung des § 8 Abs. 4 Satz 3 StBerG durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes daran festzuhalten ist, dass die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" nur dann werben dürfen, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind (vgl. zum alten Recht: BGH, GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro), ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.
- OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Dazu wäre es erforderlich gewesen, dass die Beklagte gegenüber dem Kläger uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich erklärt hätte, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen (BGH GRUR 08, 815 - "Buchführungsbüro";… Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rz. 1.101) und insbesondere deutlich zu machen, dass über die ausdrücklich angesprochene konkrete Verletzungsform hinaus sämtliche Verstöße zur Unterlassung erklärt sein sollten, die - lediglich - in den Kernbereich des Verbotes fielen. - OLG Hamburg, 16.10.2014 - 5 U 39/13
Unterlassungserklärung mit Potestativbedingung
Beschränkungen, die lediglich einer Begrenzung des Unterlassungsanspruchs nach materiellem Recht entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2008, Az.: I ZR 142/05 Rz. 14 ff. - Werbung mit Berufsbezeichnung - Buchführungsbüro), können zum Beispiel sein: Befristungen (wenn auch der Unterlassungsanspruch einer zeitlichen Begrenzung unterliegt), räumliche Beschränkungen (wenn nur eine räumlich begrenzte Wiederholungsgefahr besteht) oder die ex nunc wirkende auflösende Bedingung einer Änderung oder Klärung der Rechtslage durch Gesetz oder höchstrichterliche Rechtsprechung (…vgl. Ohly/Sosnitza-Ohly, UWG, 6. Aufl. 2014, § 8 Rz.12;… Mrens-Achilles, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 7 Rz. 18).Dort wurde der Wegfall der Wiederholungsgefahr in einem Fall bejaht, in dem die Einschränkung der Unterlassungsverpflichtungserklärung ein Verhalten umfasste, welches dem Schuldner nicht schlechthin verboten werden konnte, weil er nach dem Gesetz zu diesem Verhalten berechtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2008, Al. I ZR 142/05 Rz. 14 ff. - Werbung mit Berufsbezeichnung - Buchführungsbüro).
Die allgemeinen Auslegungsregeln nach §§ 133, 157 BGB führen hier - anders als die Antragsgegner meinen - nicht zu einem anderen Ergebnis, da eine Unterlassungserklärung, um die Gefahr der Wiederholung auszuräumen, eben eindeutig und hinreichend bestimmt sein und den ernstlichen Willen des Schuldners erkennen lassen muss, die betreffende Handlung nicht mehr zu begehen (BGH, GRUR 2002, 180 f.; BGH, Urteil vom 21.2.2008, Az.: I ZR 142/05, Rz. 14).
- LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
Kündigungsrecht und Preisanpassung in MMORPG-AGB - World of Warcraft
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09
Lohnsteuerhilfeverein Preußen
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
Bit-Torrent-Tracker - Störerhaftung des Anbieters von Dienstleistungen im …
- KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung für Heilmitelbehandlungen mittels …
- OLG Frankfurt, 21.03.2016 - 6 W 21/16
Irreführende Werbung mit Gesundheitsbezug: Anforderungen an die Darlegungs- und …
- OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 7 U 59/15
Unzulässige Klauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen (Rückkaufswert, …
- OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung
- OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in …
- OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19
- OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
Irreführung durch Werbung mit dem Begriff "Buchhalter"
- OLG Düsseldorf, 07.09.2010 - 20 U 129/09
Anforderungen an die Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; …
- OLG Hamm, 22.09.2020 - 4 U 38/20
Wettbewerbsrecht: Gummibärchen für Apotheker
- OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08
Unlautere Werbung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 131/09
Ausräumung der Begehungsgefahr einer Wettbewerbsverletzung durch Abgabe einer …
- OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 2 U 6/09
Abmahnung wegen des fehlenden Hinweises auf die bereits am ersten Angebotstag …
- OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
Abgrenzung zulassungspflichtiges Pflanzenschutzmittel zu Bodenhilfsstoff
- OLG Düsseldorf, 14.08.2012 - 20 U 122/11
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit der Bezeichnung "Buchführungsbüro"
- OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 20 U 241/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Buchführungsbüros"
- OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer …
- OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden …
- OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der …
- OLG Brandenburg, 29.09.2005 - 6 U 28/05
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes oder …
- LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15
Irreführung der Verwendung des Begriffs "Buchführungsbüro" im Internetauftritt
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2020 - 3 O 394/20
Zur Wiederholungsgefahr bei Text- und Bildberichterstattung
- LG Münster, 22.04.2009 - 21 O 221/08
Unterlassung von Werbeaussagen bzgl. der Buchung laufender Geschäftsvorfälle und …
- LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
Wettbewerbsverstoß im Internet: Arzneimittelwerbung außerhalb der Zulassung bei …