Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2262
BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06 (1) (https://dejure.org/2008,2262)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2008 - X ZB 13/06 (1) (https://dejure.org/2008,2262)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - X ZB 13/06 (1) (https://dejure.org/2008,2262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen eines Patents; Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Voranmeldung eines deutschen Patents; Patentrechtsanmeldung eines mit Ausgleichsvorrichtung zur Bodenanpassung seines Schneidwerks ...

  • Judicialis

    PatG § 14; ; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14 § 21 Abs. 1 Nr. 4
    "Momentanpol II"; Feststellung des Offenbarungsgehalts der Gesatmheit der Anmeldeunterlagen

  • rechtsportal.de

    PatG § 14 § 21 Abs. 1 Nr. 4
    "Momentanpol II"; Feststellung des Offenbarungsgehalts der Gesatmheit der Anmeldeunterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Feststellung des Offenbarungsgehalts d. gesamten Anmeldeunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    Zwar teilen die Anmeldungsunterlagen nicht den Rechtsnormcharakter (vgl. BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; 172, 120 - Kettenradanordnung) des erteilten Schutzrechts.

    Das Verständnis des Patentanspruchs selbst durch den Durchschnittsfachmann ist dagegen unmittelbarer tatsächlicher Feststellung regelmäßig entzogen (BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel).

  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 104/06

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend ein Münzschloss

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    Darin offenbart ist alles, was sich dem fachkundigen Leser ohne Weiteres aus der Gesamtheit der Unterlagen erschließt; Gegenstand des Patents ist die durch die Patentansprüche formulierte technische Lehre, deren Gehalt durch Auslegung unter Heranziehung der Beschreibung zu ermitteln ist (st. Rspr., vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 23.10.2007 - X ZR 104/06, m.w.N. in Tz. 14).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 275/02

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent zur Herstellung einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    Das fachmännische Bestreben geht dahin, einem Patent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (Sen.Urt. v. 23.10.2007 - X ZR 275/02 Tz. 19).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    Das Rechtsmittel, das die Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses nach Art einer Revision eröffnet (st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 172, 108 - Informationsübermittlungsverfahren I), führt zur Zurückverweisung der Sache an das Bundespatentgericht.
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    bb) Für den Verlauf der genauen Lage oder Lagemöglichkeit dieser Schwenkachse hat das Bundespatentgericht den Zeichnungen einen Stellenwert beigemessen, der ihnen - unabhängig von der Frage der Bedeutung von Ausführungsbeispielen für die Patentauslegung (vgl. dazu Sen.Urt. v. 12.12.2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; v. 12.2.2008 - X ZR 153/05 - Mehrgangnabe) - nach der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht zukommt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    Die Auslegung ergibt, dass die Präposition "unterhalb" in der Lexikografie dieser Unterlagen (vgl. dazu BGHZ 150, 149 - Schneidmesser I) ausschließlich vertikal zu verstehen ist.
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
    bb) Für den Verlauf der genauen Lage oder Lagemöglichkeit dieser Schwenkachse hat das Bundespatentgericht den Zeichnungen einen Stellenwert beigemessen, der ihnen - unabhängig von der Frage der Bedeutung von Ausführungsbeispielen für die Patentauslegung (vgl. dazu Sen.Urt. v. 12.12.2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; v. 12.2.2008 - X ZR 153/05 - Mehrgangnabe) - nach der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht zukommt.
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auch die Überlegung, dass die Fachwelt grundsätzlich bestrebt ist, die Patentschrift in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und ihren Gesamtinhalt im Zweifel so zu verstehen, dass sich Widersprüche nicht ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II; Urteil vom 31. März 2009 - X ZR 95/05, BGHZ 180, 215 = GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine), führt hier nicht zu einer Einbeziehung der insoweit übereinstimmenden angegriffenen Ausführungsformen in den Gegenstand des Patentanspruchs 1 des Klagepatents.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Der technische Sinngehalt dieses Begriffes ist daher im Wege der funktionsorientierten Auslegung zu ermitteln, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Klagepatent hinsichtlich der dort verwendeten Begriffe sein eigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 754, 755 - werkstoffeinstückig; BGH, GRUR 2008, 887, 889 - Momentanpol II; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2016, 361, 362 - Fugenband; OLG Düsseldorf Urt. v. 31.08.2017, Az.: I-2 U 6/17, BeckRS 2017, 125978).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Dabei wird verkannt, dass ein erteilter Patentanspruch Rechtsnormcharakter hat (so wörtlich Sen. Beschl. v. 8.7.2008 - X ZB 13/06 Tz. 13, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II) und es eine Rechtsfrage ist, was sich aus einem Patentanspruch als geschützter Gegenstand ergibt (st. Rspr. seit BGHZ 142, 7 - Räumschild, vgl. z.B. BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Nur das steht auch in Einklang mit der Erfahrung, dass Fachleute bestrebt sind, einem Patent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (Sen. Beschl. v. 8.7.2008 - X ZB 13/06 Tz. 21, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II; Sen. Urt. v. 23.10.2007 - X ZR 275/07 Tz. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht