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   BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07   

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BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,16762)
BPatG, Entscheidung vom 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,16762)
BPatG, Entscheidung vom 05. November 2008 - 32 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,16762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 1063
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03

    Der kleine Eisbär

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen nach Art eines Sachtitels zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).

    Anders als die Einzahlform (vgl. BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär) bewirkt die Pluralbildung keine eindeutige Individualisierung, mithin auch nicht notwendig den Hinweis auf bestimmte einzelne, u. U. bereits bekannte Drachenjägertypen.

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen nach Art eines Sachtitels zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen nach Art eines Sachtitels zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen nach Art eines Sachtitels zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen nach Art eines Sachtitels zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen nach Art eines Sachtitels zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Produkte und Angebote zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 33/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIE SCHLÜMPFE (IR-Marke)" - Unterscheidungskraft -

    Aus der von der Markenstelle zitierten Entscheidung "Die Drachenjäger"(32 W (pat) 61/07) des Bundespatentgerichts folge nichts anderes, da diese damit begründet werde, dass die Figur des Drachenjägers ein stetig wiederkehrendes Motiv der Fantasy-Szene und somit nicht hinreichend individualisierbar sei.

    "Schlümpfe" bezeichnet anders als z. B. die Bezeichnungen "Zwerge" oder "Trolle" auch keinen bestimmten Typus einer Fabel- bzw. Phantasiefigur, mit welcher sich hinreichend konkrete Vorstellungen verbinden, was das Wesen und die Gestalt ausmachten mit der Folge, dass solche Bezeichnungen als bloße Benennung einer Gattung, mit der sich die Waren und Dienstleistungen sachlich befassen können - und somit nicht als Hinweis auf die Herkunft von Waren und Dienstleistungen aus einem (einzigen) Geschäftsbetrieb - verstanden werden (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 1063 - Die Drachenjäger).

  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    Denn auch die Pluralbildung bewirkt keine eindeutige betriebskennzeichnende Individualisierung und die Eignung zur gattungsmäßigen Beschreibung wird durch die Voranstellung des bestimmten Artikels weder aufgehoben noch eingeschränkt (vgl. BPatG 32 W (pat) 61/07 - Die Drachenjäger).
  • BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lach- und Sachgeschichten" - unzulässige

    Hinsichtlich der übrigen von der Zurückweisung umfassten Waren und Dienstleistungen, für die die Anmelderin nur noch eine Eintragung kraft Verkehrsdurchsetzung anstrebt, hat die Anmelderin mit erweitertem Vorbringen im Beschwerdeverfahren - anders als in dem BPatG GRUR 2009, 1063 - 1064 - Die Drachenjäger zugrunde liegenden Fall - in ausreichender Weise dargelegt, dass für diese eine Verkehrsdurchsetzung des Zeichens "Lach- und Sachgeschichten" möglich sein könnte.
  • BPatG, 12.04.2011 - 24 W (pat) 45/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "jungbrunnen" - Werbeschlagwort - keine

    Dies reicht aber nicht aus für die Bejahung der erforderlichen Unterscheidungskraft (vgl. auch BPatG GRUR 2009, 1063 - Die Drachenjäger).
  • BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 521/10

    Beurteilung der Unterscheidungskraft und der Verkehrsdurchsetzung der Wortmarke

    Mit ihrem erweiterten Vorbringen im Beschwerdeverfahren hat die Anmelderin in ausreichender Weise dargelegt, dass für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine Verkehrsdurchsetzung des Zeichens "Telekom Partner" möglich sein könnte (Abgrenzung zu BPatG GRUR 2009, 1063 -1064 -Die Drachenjäger).
  • BPatG, 29.09.2022 - 30 W (pat) 59/21
    Aber abgesehen davon, dass bereits die Pluralbildung anders als die Einzahlform ("Der") einer eindeutigen Individualisierung entgegenwirkt (vgl. BPatG GRUR 2009, 1063 - Die Drachenjäger), ist in aller Regel - und so auch hier - die Verwendung des direkten Artikels grundsätzlich nicht geeignet, vom Verkehr als Individualisierungsmerkmal erkannt zu werden.
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