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   BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07   

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https://dejure.org/2009,1286
BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07 (https://dejure.org/2009,1286)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - I ZR 68/07 (https://dejure.org/2009,1286)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - I ZR 68/07 (https://dejure.org/2009,1286)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Angabe des Beginns einer Verkaufsföderungsmaßnahme - Totalausverkauf -

  • webshoprecht.de

    Zur Angabe des Beginns einer Verkaufsföderungsmaßnahme - Totalausverkauf

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Angabe des Beginns einer Verkaufsförderungsmaßnahme in der Werbung ; Hinweispflicht eines Gewerbetreibenden bzgl. der bestehenden zeitlichen Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

  • kanzlei.biz

    "Totalausverkauf!" - Angaben bei Verkaufsfördermaßnahmen

  • info-it-recht.de

    Totalausverkauf - Zur Frage, wann der Beginn einer Verkaufsförderungsmaßnahme angegeben werden muss

  • Judicialis

    UWG § 4; ; ZPO § 286

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wettbewerbsrecht: Nur wenn Verkaufsförderungsmaßnahme noch nicht läuft, muss sie in der Werbung angegeben

  • kanzlei.biz

    "Totalausverkauf!" - Angaben bei Verkaufsfördermaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4; ZPO § 286
    Verpflichtung zur Angabe des Beginns einer Verkaufsförderungsmaßnahme in der Werbung; Hinweispflicht eines Gewerbetreibenden bzgl. der bestehenden zeitlichen Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Totalausverkauf

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des Transparenzgebots bei Werbung für Räumungsverkauf ? Grenzen der Informationspflicht über Anfang und Ende der Verkaufsförderungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 4 UWG
    Terminnennung bei Räumungsverkauf nicht erforderlich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beginn eines Totalausverkaufs muss in der Werbung nur dann angegeben werden, wenn dieser noch nicht begonnen hat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Und wann beginnt der Ausverkauf?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Totalausverkauf

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Totalausverkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 923
  • MDR 2009, 1404
  • GRUR 2009, 1185
  • MIR 2009, Dok. 209
  • DB 2009, 2374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07
    Die von der Revision vertretene gegenteilige Auffassung (ebenso LG Heilbronn WRP 2006, 620 [Ls.]; LG Ulm WRP 2006, 780 [Ls.]; vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.11 und Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 28), nach deren Auffassung sich aus der Werbung in solchen Fällen immerhin ergeben muss, dass die Verkaufsförderungsmaßnahme bereits begonnen hat, d.h. eine Erinnerungswerbung vorliegt steht in Widerspruch zu der Absicht des Gesetzgebers, der mit dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerade alle einschränkenden Bedingungen für die Durchführung von Sonderveranstaltungen hat beseitigen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).

    Der Senat hat nach Einlegung und Begründung der vorliegenden Revision ausgesprochen, dass die Bestimmung des § 4 Nr. 4 UWG keine Verpflichtung des Gewerbetreibenden begründet, eine durchgeführte Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen; vielmehr verpflichtet sie den Gewerbetreibenden lediglich dazu, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).

    Wie der Senat nach Einlegung und Begründung der Revision entschieden hat, braucht sich der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - im Wege eines Räumungsverkaufs leeren will, nicht im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG im Vorhinein auf einen zeitlichen Rahmen festzulegen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2006 - 1 W 319/05

    Zuwiderhandlung gegen eine Verbotsanordnung einer einstweiligen Verfügung,

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07
    Die von der Revision vertretene gegenteilige Auffassung (ebenso LG Heilbronn WRP 2006, 620 [Ls.]; LG Ulm WRP 2006, 780 [Ls.]; vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.11 und Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 28), nach deren Auffassung sich aus der Werbung in solchen Fällen immerhin ergeben muss, dass die Verkaufsförderungsmaßnahme bereits begonnen hat, d.h. eine Erinnerungswerbung vorliegt steht in Widerspruch zu der Absicht des Gesetzgebers, der mit dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerade alle einschränkenden Bedingungen für die Durchführung von Sonderveranstaltungen hat beseitigen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06

    Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw.

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07
    Das Berufungsgericht hat die Klage - wie zuvor auch schon das Landgericht - für unbegründet erachtet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11).
  • OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 1 U 109/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07
    Der Anfangstermin stellt im zuletzt genannten Fall keine in der Werbung anzugebende Modalität der Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme, sondern lediglich einen Umstand dar, der geeignet sein kann, auf den Umfang und die Attraktivität des (noch) vorhandenen Warenangebots hinzuweisen (vgl. OLG Oldenburg OLG-Rep 2007, 652, 654; MünchKomm.UWG/Heermann, § 4 Nr. 4 Rdn. 29; ebenso wohl auch Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 4/4).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    a) Der Bundesgerichtshof hat allerdings in drei Entscheidungen, in denen es um die Beurteilung von Räumungsverkäufen ging, ausgesprochen, dass weder § 4 Nr. 4 noch § 5 UWG eine Verpflichtung begründet, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen; vielmehr hat der Unternehmer lediglich auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 66/07, GRUR 2009, 1183 Rn. 11 = WRP 2009, 1501 - Räumungsverkauf wegen Umbau; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 68/07, GRUR 2009, 1185 Rn. 13 und 15 = WRP 2009, 1503 - Totalausverkauf).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass Räumungsverkäufe, soweit sie zeitlich unbefristet sind, bis zum (mehr oder weniger vollständigen) Abverkauf der Ware durchgeführt werden und damit nach der Natur der Sache durch die Erschöpfung der noch vorhandenen Warenvorräte auch zeitlich begrenzt sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 1185 Rn. 15 - Totalausverkauf).

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Vergütung "auf einer der nächsten

    Nicht dazu gehören aber Informationen über den in Aussicht gestellten Vorteil selbst (BGH, GRUR 2010, 1185 = WRP 2009, 1503 [Rn. 14] - Totalausverkauf; Senat, MMR 2006, 472; Steinbeck, WRP 2008, 1046 [1047]; Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 4.15; Harte / Henning / Bruhn , a.a.O., Rn. 35).
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