Rechtsprechung
BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- MIR - Medien Internet und Recht
Kein Fortsetzungszusammenhang in der Zwangsvollstreckung - Zwei verschiedene, im Abstand von vier Monaten veröffentlichte Werbeanzeigen, die gegen ein Unterlassungsgebot verstoßen, können jeweils mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
- markenmagazin:recht
§ 890 Abs. 1 ZPO
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel - Zwangsvollstreckung - Anwaltskanzlei von Olnhausen
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
- IWW
- JurPC
ZPO § 890 Abs. 1
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel - Kanzlei Prof. Schweizer
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit bei Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot im Wettbewerbsrecht; Auswirkungen einer Werbung mit unzutreffender Ersparnis durch Angabe einer unzutreffenden unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers für Geräte der ...
- kanzlei.biz
Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Werbeanzeigen
- info-it-recht.de
Zwei verschiedene, im Abstand von vier Monaten veröffentlichte Werbeanzeigen für Fernsehgeräte unterschiedlicher Hersteller sind nicht unter dem Gesichtspunkt einer
- ra.de
- kanzlei.biz
Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Werbeanzeigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 542 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 1
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden Beschluss eines Oberlandesgerichts in wettbewerbsrechtlichen Folgesachen; Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 890 Abs. 1 ZPO
Zu der Frage des Fortsetzungszusammenhangs bei Verstößen gegen eine einstweilige Verfügung / Zur Höhe von Ordnungsgeldern - Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
§ 890 ZPO
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verstößen gegen Unterlassungsgebot
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verstößen gegen Unterlassungsgebot
- steinhoefel.de (Leitsatz)
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verstößen gegen Unterlassungsgebot
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mehrere Verstöße gegen Vertragsstrafeversprechen: Kein Fortsetzungszusammenhang mehr! (IBR 2009, 1019)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 12.12.2005 - 7 O 552/04
- OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 6 W 10/06
- BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06
Papierfundstellen
- NJW 2009, 921
- MDR 2009, 468
- GRUR 2009, 427
- MIR 2009, Dok. 041
- AnwBl 2009, 149
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung des Umgangsrechts …
Bei wiederholten Verstößen ist daher nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (…OLG Jena a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 2009, 921). - BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Voraussetzungen der Zusammenfassung wiederholter Verstöße gegen eine …
Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGH…, Urteil vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 324 f. [juris Rn. 17] - Trainingsvertrag), hat der Senat an diesem Institut auch für die Zwangsvollstreckung nicht festgehalten (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 Rn. 14 = WRP 2009, 637).In der Zwangsvollstreckung können bei der Bemessung des Ordnungsmittels auch ohne die Grundsätze der fortgesetzten Handlung alle Umstände berücksichtigt werden, die es angemessen erscheinen lassen, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 14).
Im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung können mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden (BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 13).
Dies dient dazu, bei wiederholten Verstößen mehrere Verhaltensweisen zusammenzufassen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 13).
Insbesondere kann das Prozessgericht bei der Bemessung in Rechnung stellen, dass der gegenüber der Unternehmensleitung erhobene Verschuldensvorwurf sich dann, wenn der einzelne Teilakt von einem Mitarbeiter begangen worden ist, allein auf das Organisations- oder Überwachungsverschulden des Unternehmens stützt (BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 14).
Sie kann es rechtfertigen, das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen, weil die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Verstöße offensichtlich nicht ausreichten (vgl. BGH, GRUR 2009, 427 Rn. 15).
- OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher …
Dabei wird ersichtlich übersehen, dass die Rechtsprechung die Figur des Fortsetzungszusammenhangs aufgegeben hat (BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06).
- OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 20 W 26/18
Umfang des Unterlassungsgebots, Waren nicht zu vertreiben
Zu einer natürlichen Handlungseinheit können im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen zusammengefasst werden, die auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGH GRUR 2009, 427, 428 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel). - OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der …
Fortsetzungszusammenhang, der hier ohnehin nicht vorliege, wäre unbeachtlich (BGH, NJW 2009, 921).Ohne dass es darauf noch ankäme weist der Senat darauf hin, dass die vom Vollstreckungsschuldner eingewandte Höchstgrenze von sechs Wochen in den Fällen der Ersatzordnungshaft nach § 890 ZPO nicht gilt, sondern die Höchstgrenze je Verstoßfall sechs Monate beträgt und dass die Ordnungshaft vorliegend aufgrund mehrerer Verstöße festgesetzt wurde, so dass auch von daher kein Verstoß gegen die Sechsmonatsgrenze vorliegt (vgl. BGHZ 146, 318, 324; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, MDR 2009, 461).
- OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09
Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung
Die Rechtsbeschwerde ist wegen des durch die §§ 574 Abs. 1 Satz 2, 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs ausgeschlossen (BGH, Beschl. v. 18.12.2008, I ZB 32/06; Beschl. v. 6.4.2004, V ZB 25/04; BGHZ 154, 102). - OLG Düsseldorf, 27.06.2017 - 20 W 40/17
Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes durch …
Das gilt umso mehr, als auch bei der Annahme mehrerer Verstöße, die jedoch innerlich miteinander zusammenhängen, keine bloße Addition der - bei gesonderter Betrachtung eines jeden einzelnen Verstoßes für diesen angemessenen - Vertragsstrafen stattfindet; da die Vertragsstrafe zugunsten eines Verbandes versprochen wurde, steht der Gedanke der Schadenspauschalierung hintan, vielmehr steht der Zweck der Pönalisierung des Verstoßes und die Verhinderung weiterer Verstöße - ebenso wie beim Ordnungsgeld (…vgl. BGH GRUR 2010, 355 Rn. 32) - im Vordergrund, so dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung eines Ordnungsgeldes bei mehreren Verstößen, insbesondere zur Bemessung insgesamt angemessener Ordnungsgeld unter Vermeidung einer Addition von - an sich angemessenen - Ordnungsgeldern (BGH GRUR 2009, 427 Rn. 14) auch hier anzuwenden ist.Eine Kompensation der Tatsache, dass letztlich nur für drei Verstöße Vertragsstrafen verwirkt werden, kann zwar in gewissem Umfange dadurch erreicht werden, dass das Additionsverbot (BGH GRUR 2009, 427 Rn. 14) nicht oder nur sehr zurückhaltend angewendet wird.
- OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 W 33/19 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine natürliche Handlungseinheit vor, wenn mehrere Handlungen auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, NJW 2009, 921 = MDR 2009, 468 , und bei juris - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel zur Vertragsstrafe schon BGHZ 146, 318, 326 - Trainingsvertrag).
Steht im Raum, dass der Vollstreckungsschuldner eine ihm rechtlich gebotene Handlung, namentlich zur Folgenbeseitigung, unterlassen habe, so kommt die Annahme eines einheitlichen Verstoßes in Betracht, solange nicht der Vollstreckungsschuldner einen neuerlichen Impuls erhalten hat, der ihn zum Handeln hätte veranlassen müssen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, NJW 2009, 921 = MDR 2009, 468 , und bei juris Rz. 15 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel Hofmann, NJW 2019, 2126, 2129, m.w.N.).
Wie vom Landgericht zurecht erwogen, bewirkt die durch ein vorangegangenes Ordnungsmittelverfahren vermittelte Kenntnis von einem Verstoß eine Zäsur, so dass ab ihrem Eintritt die Annahme einer fortdauernden natürlichen Handlungseinheit ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, NJW 2009, 921 = MDR 2009, 468 , und bei juris Rz. 15 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel).
- OLG Hamm, 07.06.2017 - 2 WF 30/16
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf …
Mehrere Einzelakte, mit denen der Verpflichtete gegen die titulierte Verpflichtung verstößt, können im Vollstreckungsverfahren nicht nach den Grundsätzen über den Fortsetzungszusammenhang zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden (vgl. BGH, NJW 2009, 921f., bei juris Langtext Rn. 14: zu § 890 ZPO;… Giers, in: Keidel, a.a.O., § 89 FamFG Rn. 15 m.w.N.). - OLG Hamm, 28.02.2013 - 1 WF 47/13
Gewaltschutzgesetz, Gewaltschutzanordnung, Unterlassungsverpflichtung, …
Allerdings können mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden, die auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches zusammengehörendes Tun erscheinen (BGH NJW 2009, S. 921 m.w.N.). - OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15
Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen …
- OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 6 W 13/16
Unterlassungsvollstreckung: Verbot der Doppelahndung bei einheitlicher …
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als …
- OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
Verhängung eines Ordnungsgelds im Zwangsvollstreckungsverfahren: Zuwiderhandlung …
- OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach …
- OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 2 W 52/18
Ordnungsmittelverfahren: Ordnungsgeldfestsetzung bei Zuwiderhandlung gegen ein …
- OLG Celle, 22.11.2012 - 13 W 95/12
Ordnungmittelverfahren: Zurechnung des Verhaltens einer anderen juristischen …
- OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
Ordnungsmittelverfahren: Glaubhaftmachung des Zugangs einer Beschwerdeschrift; …
- OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 W 26/17
Ordnungsmittelantrag: Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den …
- OLG Karlsruhe, 21.08.2020 - 16 WF 116/20
- LG Köln, 15.12.2020 - 31 O 108/19
- LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 109/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 4 B 1750/08
- AG Lüdenscheid, 20.11.2017 - 5 F 1292/16
- OLG München, 30.05.2012 - 29 W 775/12
Unterlassungsanspruch, Verschulden, Organisationsverschulden, natürliche …
Rechtsprechung
BGH, 18.12.2008 - I ZB 83/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ATOZ II
MarkenG § 85 Abs. 3 Satz 3
- markenmagazin:recht
ATOZ II
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; Hinderung an der Einlegung der Rechtsbeschwerde ohne eigenes Verschulden auf Grund Wartens auf die Mitteilung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- Judicialis
MarkenG § 85 Abs. 3; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; Hinderung an der Einlegung der Rechtsbeschwerde ohne eigenes Verschulden auf Grund Wartens auf die Mitteilung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
ATOZ II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Markenrecht - Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Fristenverwaltung - Rechtsbeschwerde im Markenrecht und PKH-Beantragung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Fristenverwaltung - Rechtsbeschwerde im Markenrecht und PKH-Beantragung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 427
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.09.2015 - X ZB 11/14
Umfang der Schutzrechtsübertragung: Gründung einer Gesellschaft zum Zwecke der …
Gemäß § 102 Abs. 3 Satz 2 PatG hat diese Frist erst mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde am 20. August 2014 begonnen (vgl. zu § 85 Abs. 3 Satz 3 MarkenG: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 83/08, GRUR 2009, 427 - ATOZ II;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 102 Rn. 11). - BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "ATOZ" - Wiedereinsetzung in die Frist zur …
Der Beschwerdeführer meint weiter, er habe nicht mit einer Löschung der Marke rechnen müssen, da der Bundesgerichtshof noch am 18. Dezember 2008 und am 29. Juli 2009, mithin nach Ablauf der zehnjährigen Schutzdauer, Entscheidungen zugunsten des Beschwerdeführers getroffen habe (BGH, B. v. 18.12.2008, GRUR 2009, 427, Az. I ZB 83/08; B. v. 29.7.2009, GRUR 2010, 270, Az. I ZB 83/08), obwohl die streitgegenständliche Marke zu diesem Zeitpunkt, die Rechtsauffassung des DPMA als richtig unterstellt, bereits löschungsreif gewesen sei.