Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21616
BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14 (https://dejure.org/2015,21616)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - I ZR 153/14 (https://dejure.org/2015,21616)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - I ZR 153/14 (https://dejure.org/2015,21616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    BMW-Emblem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    BMW-Emblem

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 23 Nr 3 MarkenG
    Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung - BMW-Emblem

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Marken in Farbe und Schwarz-weiß sind grundsätzlich nicht identisch, aber verwechslungsgefährdet

  • IWW

    § ... 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 2 MarkenG, § 561 ZPO, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 23 Nr. 3MarkenG, § 242 BGB, § 19 Abs. 1, 3 MarkenG, 3 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 18 Abs. 1 MarkenG, § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB, Art. 267 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer zur Anbringung auf Ersatzteilen dienenden Plakette eines Automobilherstellers

  • kanzlei.biz

    Zum Vertrieb von BMW-Emblemen auf Ersatzteilen einer Drittfirma bei markenmäßiger Benutzung

  • Betriebs-Berater

    BMW Emblem - Schutzbereich von schwarz-weiß Marken

  • rewis.io

    Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung - BMW-Emblem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 23 Nr. 3
    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer zur Anbringung auf Ersatzteilen dienenden Plakette eines Automobilherstellers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMW-Emblem

  • datenbank.nwb.de

    Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung - BMW-Emblem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streit um BMW-Emblem auf Ersatzteilen einer Drittfirma - Markenrechtsverletzung wenn Logo wie eigene Marke genutzt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BMW-Emblem: Bunt oder schwarz-weiß?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BMW - Marke in schwarz-weiß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autoplaketten aus Drittquelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marke = Ware - und die Autoplakette

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    BMW-Emblem: Bunt ist nicht schwarz-weiß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BMW-Emblem: Bunt ist nicht schwarz-weiß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer Plakette eines Automobilherstellers

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    BMW-Emblem

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer Plakette eines Automobilherstellers

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf von Ersatzteilen kann Markenrechte verletzen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Richter sehen schwarz-weiß bei Marken

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Der Handel mit Marken- und Firmenemblemen als Markenverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zum Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "BMW-Emblem" als Marke

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil aus dem Markenrecht: BMW-Plakette

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 205, 1
  • ZIP 2015, 67
  • MDR 2015, 1193
  • GRUR 2009, 484
  • GRUR 2015, 1009
  • MIR 2015, Dok. 065
  • BB 2015, 2049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Die Bestimmung soll der Gefahr einer Beschränkung oder Monopolisierung des Ersatzteilmarkts durch Markeneintragungen begegnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - I ZB 37/04, GRUR 2008, 71 Rn. 20 = WRP 2008, 107 - Fronthaube).

    Grundsätzlich besteht eine Verkehrserwartung, dass Ersatzteile für ein Kraftfahrzeug dasselbe Erscheinungsbild aufweisen wie das Originalteil (vgl. BGH, GRUR 2008, 71 Rn. 20 - Fronthaube).

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    a) Für die Frage, ob eine Markenverletzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG vorliegt, kommt es allein auf die Markeneintragung an und nicht auf die konkrete Verwendung der eingetragenen Marke auf der Ware (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 Rn. 36 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen I).

    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auszugehen, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; etwa BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 26 - Stofffähnchen I; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymix/Enzymax; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 37 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99

    "SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Zwar kann die Feststellung der markenmäßigen Benutzung Probleme aufwerfen, wenn die Marke und die Ware identisch sind, weil die Marke gegenüber der zu kennzeichnenden Ware begrifflich selbständig sein muss (vgl. zur rechtserhaltenden Benutzung BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh).

    In einem solchen Fall wird der Verkehr in der Wiedergabe der Wort-Bild-Marke auf einer Plakette einen zeichenmäßigen Hinweis auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen erkennen (vgl. BGH, GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Da die markenrechtlichen Grundsätze durch die angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt sind und im Übrigen keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung der durch die Markenrechtsrichtlinie harmonisierten Bestimmungen des Markengesetzes bestehen, ist ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV nicht geboten (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein Zeichen mit einer Marke identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so unbedeutend sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (vgl. EuGH, Urteil vom 20. März 2003 - C-291/00, Slg. 2003, I-2799 = GRUR 2003, 422 Rn. 50 ff. - LTJ Diffusion; Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6963 = GRUR 2010, 841 Rn. 47 - Portakabin; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 22 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/09, GRUR 2011, 824 Rn. 25 f. = WRP 2011, 1157 - Kappa, mwN; Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 25 = WRP 2014, 452 - REAL-Chips).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Die farbliche Abweichung durch die beiden blauen Felder und die Ausführung der Buchstaben und Umrandungen in Silber führt das Zeichen der Beklagten nicht aus dem Bereich hochgradiger Ähnlichkeit mit der Marke heraus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - I ZB 28/04, BGHZ 167, 322 Rn. 23 - Malteserkreuz; Büscher, GRUR 2015, 305, 310).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/09, GRUR 2011, 824 Rn. 25 f. = WRP 2011, 1157 - Kappa, mwN; Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 25 = WRP 2014, 452 - REAL-Chips).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auszugehen, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; etwa BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 26 - Stofffähnchen I; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymix/Enzymax; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 37 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Infolgedessen dient die Anbringung eines mit der Klagemarke identischen oder verwechselbaren Zeichens auf originalgetreuen Nachbildungen der von der Klägerin zur Kennzeichnung ihrer Fahrzeuge verwendeten Plaketten nicht dazu, eine Angabe über ein Merkmal dieser Plaketten zu machen, sondern ist nur Teil der originalgetreuen Nachbildung der Plakette der Klägerin (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-10017 = GRUR 2007, 318 Rn. 44 - Opel-Logo).
  • LG Hamburg, 22.03.2011 - 312 O 366/10

    Endkunde wird durch BMW-Plagiatsplaketten in die Irre geführt

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Andererseits sollen Drittanbieter davon abgehalten werden, in ungerechtfertigter Weise von der Reputation einer Marke zu profitieren, die der Markeninhaber durch seine Investitionen geschaffen hat (BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 36 - BMW-Emblem).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18

    Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im

    Bei einem Ersatzteil (hier: Kühlergrill), das sich nicht ausschließlich in der Wiedergabe einer Marke erschöpft, sondern eine Aufnahmevorrichtung für die Verkörperung der Unionsmarke (hier: Audi-Emblem) enthält und diese erkennen lässt, kann dies nicht von vornherein verneint werden (Fortführung BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 33 - BMW-Emblem).

    Nach dem Einbau in das Fahrzeug sieht der angesprochene Verkehr in der die Konturen des Audi-Emblems zeigenden Aufnahmevorrichtung und vor allem in dem daran noch anzubringenden Audi-Emblem nur noch einen Hinweis auf die Herkunft des Fahrzeugs und des Kühlergrills (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 34 - BMW-Emblem).

    In einem solchen Fall wird die Klagemarke von dem Dritten für seine Produkte wie eine eigene Marke verwendet; das ist durch die Schutzschranke nicht gedeckt (vgl. BGHZ 205, 1 Rn. 33 - BMW-Emblem; vgl. auch EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-10017 = GRUR 2007, 318 Rn. 44 - Opel-Logo).

    (2) Bei dem im Streitfall zu beurteilenden Kühlergrill handelt es sich allerdings anders als bei der in der Senatsentscheidung "BMW-Emblem" streitgegenständlichen Plakette nicht um eine Ware, die sich in der Verkörperung und damit in einer Wiedergabe der Marke erschöpft, und bei der die Marke daher essentieller, allein funktions- und gestaltprägender Bestandteil dieses Ersatzteils und damit kein Hinweis auf seine Bestimmung ist (vgl. BGHZ 205, 1 Rn. 32 - BMW-Emblem).

    Andererseits sollen die Drittanbieter davon abgehalten werden, in ungerechtfertigter Weise von der Reputation einer Marke zu profitieren, die der Markeninhaber durch seine Investitionen geschaffen hat (zu § 23 Nr. 3 MarkenG: BGHZ 205, 1 Rn. 36 - BMW-Emblem; BGH, GRUR 2019, 165 Rn. 50 - keine-vorwerk-vertretung).

    Der Senat hat angenommen, die Produktion von allein die Marke des Fahrzeugherstellers abbildenden Plaketten, die zur Kennzeichnung seiner Fahrzeuge und seines Geschäftsbetriebs dienten, sei das aus dem Ausschließlichkeitsrecht folgende Monopol des Markeninhabers, das durch die Schutzschranke nicht eingeschränkt werde (BGHZ 205, 1 Rn. 37 - BMW-Emblem).

    (1) Grundsätzlich besteht allerdings eine Verkehrserwartung, dass Ersatzteile für ein Kraftfahrzeug dasselbe Erscheinungsbild aufweisen wie das Originalteil (vgl. BGH, GRUR 2008, 71 Rn. 20 - Fronthaube; BGHZ 205, 1 Rn. 37 - BMW-Emblem).

  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    Es sind auch keine Rechtsfehler ersichtlich (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 [juris Rn. 27 bis 38] - BMW-Emblem).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28
BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06 (https://dejure.org/2009,28)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - I ZR 167/06 (https://dejure.org/2009,28)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - I ZR 167/06 (https://dejure.org/2009,28)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken METRO und METROBUS

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    METROBUS - Metro-Konzern unterliegt im Markenstreit um die Bezeichnung "METROBUS" gegen drei Verkehrsbetriebe jedenfalls im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen METRO und METROBUS

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung METROBUS

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Die Verwendung der Bezeichnung Metrobus im Bereich des Personennahverkehrs verletzt keine Kennzeichnungsrechte der Metro AG

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Die Verwendung der Bezeichnung Metrobus im Bereich des Personennahverkehrs verletzt keine Kennzeichnungsrechte der Metro AG

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    HVV Metrobus

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Metrobus

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um "METROBUS"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Klage der Metro AG gegen Linienbusbetrieb "Metrobus"

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Metro-Konzern unterliegt im Markenstreit um die Bezeichnung METROBUS

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 757
  • ZIP 2009, 1184
  • MDR 2009, 759
  • GRUR 2009, 484
  • MMR 2009, 362 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (452)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können ( EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Tz. 28 f. = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH, Beschl. v. 22.9.2005 - I ZB 40/03, GRUR 2006, 60 Tz. 17 = WRP 2006, 92 - coccodrillo).

    Weiterhin ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit dem älteren Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Rdn. 18 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt ( BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 20 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Insoweit gilt der Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke an dem Wortbestandteil orientiert, wenn - wie vorliegend - der Bildbestandteil keine ins Gewicht fallende graphische Gestaltung aufweist (vgl. BGHZ 167, 322 Tz. 30 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 23 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch Büscher, GRUR 2005, 802, 809).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit dem älteren Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Rdn. 18 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Von dieser Art der Verwechslungsgefahr ist auszugehen, wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Unternehmen auseinanderhalten kann, aus den sich gegenüberstehenden Zeichen aber auf organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge schließt (BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898, 900 = WRP 2002, 1066 - defacto).

    In die Tätigkeitsbereiche der Parteien sind aber auch naheliegende Ausweitungen der Tätigkeitsbereiche einzubeziehen (BGH GRUR 2002, 898, 899 f. - defacto).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Insoweit gilt der Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke an dem Wortbestandteil orientiert, wenn - wie vorliegend - der Bildbestandteil keine ins Gewicht fallende graphische Gestaltung aufweist (vgl. BGHZ 167, 322 Tz. 30 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 23 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch Büscher, GRUR 2005, 802, 809).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit dem älteren Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Rdn. 18 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Zwar ist bei der Beurteilung der Frage, ob der mit dem Kennzeichen übereinstimmende Bestandteil des angegriffenen Zeichens dieses prägt, eine durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft des Klagezeichens auch dann zu berücksichtigen, wenn dieses Zeichen allein aus dem übereinstimmenden Bestandteil besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 122/00, GRUR 2003, 880, 881 = WRP 2003, 1228 - City Plus; Urt. v. 19.7.2007 - I ZR 137/04, GRUR 2007, 888 Tz. 24 = WRP 2007, 1193 - Euro Telekom).

    Für die Frage, ob ein mit dem Klagezeichen übereinstimmender Bestandteil in einem mehrgliedrigen angegriffenen Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt, kann die gesteigerte Kennzeichnungskraft des Klagezeichens sprechen (vgl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Daran fehlt es, wenn der Domainname, wie im Streitfall, in einer Weise verwendet werden kann, dass der Verkehr ihn als beschreibende Angabe versteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Tz. 19 = WRP 2008, 1353 - Metrosex).

    Aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass eine Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. BGH, Urt. v. 15.1.2004 - I ZR 121/01, GRUR 2004, 600, 601 = WRP 2004, 763 - d-c-fix/CD-FIX; BGH GRUR 2008, 912 Tz. 30 - Metrosex; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 14 Rdn. 109; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, Rdn. 3156).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers aus dessen Recht auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 145, 279, 286 - DB Immobilienfonds; BGH, Urt. v. 31.7.2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Tz. 54 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).

    Das eigene schutzwürdige Interesse des Ermächtigten kann sich bei dem Anspruch aus dem Unternehmenskennzeichen aufgrund einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 54 - Haus & Grund III).

  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Das eigene schutzwürdige Interesse des Ermächtigten kann sich bei dem Anspruch aus dem Unternehmenskennzeichen aufgrund einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 54 - Haus & Grund III).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Eine markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Tz. 51 ff. - Arsenal Football Club; BGH, Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 415 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Tz. 16 = WRP 2008, 1196 - Rillenkoffer).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens hat unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens Eingang in die Markenrechtsrichtlinie und das Markengesetz gefunden (vgl. EuGH, Urt. v. 13.9.2007 - C-234/06, Slg. 2007, I-7333 = GRUR Int. 2007, 1009 Tz. 63 = WRP 2007, 1322 - Il Ponte Finanziaria/HABM [BAINBRIDGE]; BGH, Beschl. v. 29.5.2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Tz. 33 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 61 = WRP 2009, 616 - METROBUS).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auch bei Ähnlichkeiten mit einer bekannten Marke nimmt der Verkehr häufig an, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen benutzen, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2000 - I ZR 34/98, GRUR 2001, 507, 509 = WRP 2001, 694 - EVIAN/REVIAN; Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 80 = WRP 2009, 616 - METROBUS; BGH, GRUR 2013, 1239 Rn. 47 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Anhaltspunkte hierfür können Berührungspunkte der Waren oder Dienstleistungen der Unternehmen auf den Märkten sowie Gemeinsamkeiten der Vertriebswege und der Verwendbarkeit der Produkte und Dienstleistungen sein (BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898, 899 f. = WRP 2002, 1066; Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 73 = WRP 2009, 616 - METROBUS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht