Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.2009 - C-59/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,388
EuGH, 23.04.2009 - C-59/08 (https://dejure.org/2009,388)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - C-59/08 (https://dejure.org/2009,388)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - C-59/08 (https://dejure.org/2009,388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Lizenzvertrag - Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags - Fehlende Zustimmung des Markeninhabers - Verkauf an Discounter - ...

  • markenmagazin:recht

    Art. 8, 7 RL 89/104/EWG
    Verkauf von Luxuswaren an Discounter ohne Zustimmung des Markeinhabers

  • Telemedicus

    Prestigeschutz von Markenartikeln bei Discountervertrieb - Copad

  • Telemedicus

    Prestigeschutz von Markenartikeln bei Discountervertrieb - Copad

  • Europäischer Gerichtshof

    Copad

    Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Lizenzvertrag - Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags - Fehlende Zustimmung des Markeninhabers - Verkauf an Discounter - ...

  • EU-Kommission PDF

    Copad

    Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Lizenzvertrag - Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags - Fehlende Zustimmung des Markeninhabers - Verkauf an Discounter - ...

  • EU-Kommission

    Copad

    Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Lizenzvertrag - Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags - Fehlende Zustimmung des Markeninhabers - Verkauf an Discounter - ...

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Verkaufs hochwertiger Waren an Discounter durch den Markeninhaber wegen Schädigung des Prestiges; Verletzung des Lizenzvertrags durch den Lizenznehmer bei Inverkehrbringen von Prestigewaren; Copad SA gegen Christian Dior couture SA u.a.

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Markenschutz für sog. Prestigewaren im Hinblick auf selektive Vertriebsnetze

  • kanzlei.biz

    DIOR ist nichts für den Discounter

  • info-it-recht.de

    Zur Frage, ob sich der Inhaber einer Marke dem Abverkauf seiner Prestigeware durch Discounter widersetzen kann

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 8 Abs. 2

  • kanzlei.biz

    DIOR ist nichts für den Discounter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Verkaufs hochwertiger Waren an Discounter durch den Markeninhaber wegen Schädigung des Prestiges; Verletzung des Lizenzvertrags durch den Lizenznehmer bei Inverkehrbringen von Prestigewaren; Copad SA gegen Christian Dior couture SA u.a.

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Copad

  • datenbank.nwb.de

    Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH DISCOUNTER WIDERSETZEN

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Art. 8, 7 RL 89/104/EWG
    Der Inhaber einer Marke kann sich dem Weiterverkauf seiner Prestigewaren durch Discounter widersetzen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Dior nicht bei Aldi / Hersteller von Prestigewaren dürfen den Vertrieb über Discounter verbieten

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Copad

    Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Lizenzvertrag - Verkauf von mit der Marke versehenen Waren unter Missachtung einer Bestimmung des Lizenzvertrags - Fehlende Zustimmung des Markeninhabers - Verkauf an Discounter - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Markenware für den Discounter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hersteller von Luxusmarken kann Vertriebsweg steuern

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Markeninhaber kann Weiterverkauf seiner Markenware durch Discounter vertraglich ausschließen

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von Prestigeware durch Discounter

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der Inhaber einer Marke kann sich dem Weiterverkauf seiner Prestigewaren durch Discounter Widersetzen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine Discounterverkäufe von Luxusmarken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markeninhaber kann Weiterverkauf seiner Markenware durch Discounter vertraglich ausschließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Markenhersteller können sich gegen Weiterverkauf bei Discounter wehren - Verkauf von Markenprodukten bei Discountern kann zur Schädigung des Rufes der Marke führen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.4.2009)

    Luxus-Hersteller können sich gegen Verkauf bei Discounter wehren // EuGH stärkt Rechte von Markeninhabern

Besprechungen u.ä. (2)

  • gewrs.de PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf von Markenwaren in Discountern durch Lizenznehmer

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Copad vs. Dior: macht müde Markenrechte munter

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Frankreich) eingereicht am 15. Februar 2008 - Copad SA / 1. Christian Dior couture SA, 2. Vincent Gladel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Société industrielle de lingerie (SIL), 3. Société industrielle ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Frankreich) - Auslegung der Art. 5, 7 und 8 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L. 40, S. 1) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3709
  • GRUR 2009, 593
  • GRUR Int. 2009, 716
  • EuZW 2009, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof gerade im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "insbesondere" entschieden hat, dass die in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie genannten Fälle einen solchen Hinweischarakter haben (vgl. Urteile vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457, Randnr. 39, sowie vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 42).

    Wie die Generalanwältin in Nr. 31 ihrer Schlussanträge hervorhebt, beruht die Qualität von Prestigewaren wie denjenigen, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens sind, nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht (in diesem Sinne auch Urteil Parfums Christian Dior, Randnr. 45).

    26 und 39, und Parfums Christian Dior, Randnr. 42).

    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Schädigung des Rufes der Marke für einen Markeninhaber grundsätzlich ein berechtigter Grund im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie sein kann, sich dem Wiederverkauf der Prestigewaren zu widersetzen, die von ihm oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (vgl. Urteil Parfums Christian Dior, Randnr. 43, und Urteil vom 23. Februar 1999, BMW, C-63/97, Slg. 1999, I-905, Randnr. 49).

    Verkauft ein Lizenznehmer an einen Discounter Waren unter Verstoß gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrags wie diejenige, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, so ist folglich das von dem Lizenzvertrag erfasste berechtigte Interesse des Markeninhabers daran, gegen Discounter geschützt zu sein, die nicht dem selektiven Vertriebsnetz angehören und die diese Marke zu geschäftlichen Zwecken in einer Weise benutzen, die ihren Ruf schädigen könnte, gegen das Interesse des Discounters abzuwägen, die betreffenden Waren unter Verwendung der für seine Branche üblichen Vertriebsformen weiterverkaufen zu können (vgl. entsprechend Urteil Parfums Christian Dior, Randnr. 44).

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    25 und 29, und vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 39).

    Art. 7 Abs. 1 enthält eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem er vorsieht, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (Urteile Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnr. 40, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 33, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34).

    Ein solcher Wille ergibt sich in der Regel aus einer ausdrücklichen Erteilung dieser Zustimmung (vgl. in diesem Sinne Urteil Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnrn.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof gerade im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "insbesondere" entschieden hat, dass die in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie genannten Fälle einen solchen Hinweischarakter haben (vgl. Urteile vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457, Randnr. 39, sowie vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 42).

    In diesem Zusammenhang ist zunächst daran zu erinnern, dass die Verwendung des Wortes "insbesondere" in Art. 7 Abs. 2 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, die in Randnr. 19 des vorliegenden Urteils angeführt ist, zeigt, dass der Fall der Veränderung oder Verschlechterung des Zustands der mit der Marke versehenen Waren nur als ein Beispiel dafür genannt wird, welche Gründe als berechtigte Gründe in Frage kommen (Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Schädigung des Rufes der Marke für einen Markeninhaber grundsätzlich ein berechtigter Grund im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie sein kann, sich dem Wiederverkauf der Prestigewaren zu widersetzen, die von ihm oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (vgl. Urteil Parfums Christian Dior, Randnr. 43, und Urteil vom 23. Februar 1999, BMW, C-63/97, Slg. 1999, I-905, Randnr. 49).
  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Art. 7 Abs. 1 enthält eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem er vorsieht, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (Urteile Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnr. 40, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 33, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34).
  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Dies gilt insbesondere für Lizenznehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger, C-9/93, Slg. 1994, I-2789, Randnr. 34).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-228/03

    OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der EG-Vertrag errichten will, erfüllen kann, muss sie nämlich die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, dem sich die Verantwortung für ihre Qualität zuordnen lässt (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche, 102/77, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, vom 18. Juni 2002, Philips, C-299/99, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, Slg. 2005, I-2337, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-355/96

    DIE WELTWEITE ERSCHÖPFUNG DES RECHTS AUS EINER MARKE IST MIT DEM

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, dass die Art. 5 bis 7 der Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung dahin auszulegen sind, dass sie eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke enthalten und die Rechte von Inhabern von Marken in der Gemeinschaft festlegen (Urteile vom 16. Juli 1998, Silhouette International Schmied, C-355/96, Slg. 1998, I-4799, Randnrn.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Art. 7 Abs. 1 enthält eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem er vorsieht, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (Urteile Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnr. 40, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 33, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
    Damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der EG-Vertrag errichten will, erfüllen kann, muss sie nämlich die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, dem sich die Verantwortung für ihre Qualität zuordnen lässt (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche, 102/77, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, vom 18. Juni 2002, Philips, C-299/99, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, Slg. 2005, I-2337, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

    Speziell zu der Frage, ob der selektive Vertrieb in Bezug auf Luxuswaren erforderlich sein kann, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Qualität solcher Waren nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften beruht, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht, dass diese Ausstrahlung ein wesentliches Element dafür ist, dass die Verbraucher sie von anderen ähnlichen Produkten unterscheiden können, und dass daher eine Schädigung dieser Ausstrahlung geeignet ist, die Qualität der Waren selbst zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 24 bis 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu hat er ausgeführt, dass die Besonderheiten und Modalitäten eines selektiven Vertriebssystems an sich geeignet sind, die Qualität derartiger Produkte zu wahren und ihren richtigen Gebrauch zu gewährleisten (Urteil vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass die Errichtung eines selektiven Vertriebssystems, das sicherstellen soll, dass die Waren in den Verkaufsstellen in einer ihren Wert angemessen zur Geltung bringenden Weise dargeboten werden, geeignet ist, zum Ansehen der fraglichen Waren und somit zur Wahrung ihrer luxuriösen Ausstrahlung beizutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 29).

    Da nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs diese Merkmale das selektive Vertriebssystem zu einem geeigneten Mittel machen, um das Luxusimage der Luxuswaren sicherzustellen, und somit zur Wahrung der Qualität dieser Waren beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), ist folglich auch eine Beschränkung wie die aus dem im Ausgangsverfahren streitigen Verbot resultierende, deren Ergebnis diesen Merkmalen inhärent ist, als geeignet anzusehen, die Qualität und das Luxusimage dieser Waren sicherzustellen.

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Zweitens dient die Marke, deren Hauptfunktion darin besteht, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der Ware zu garantieren, insbesondere dem Ausweis dessen, dass die mit dieser Marke versehenen Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder geliefert worden sind, dem sich die Verantwortung für ihre Qualität zuordnen lässt (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 48, und vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, Slg. 2009, I-3421, Randnr. 45).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

    (b) Darüber hinaus kann nach bisheriger herrschender Auffassung auch ein bestimmtes luxuriöses Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes rechtfertigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior, EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy, BGH WRP 1999, 101 - Depotkosmetik; WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet).

    Denn die Qualität von Prestigewaren beruht häufig nicht alleine auf ihren materiellen Eigenschaften, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht, so dass eine Schädigung der luxuriösen Ausstrahlung geeignet ist, die Qualität der Waren selbst zu beeinträchtigen (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior).

    Gegen eine solche "Kehrtwende" der Rechtsprechung im Hinblick auf den Markenschutz spricht insbesondere, dass der EuGH, nachdem er vorab gleichsam als selbstverständlich die drei genannten Zulässigkeitskriterien für selektive Vertriebssysteme zitiert hat (Rdnr. 41), auf seine anders lautende frühere Rechtsprechung (EuGH, GRUR 2009, 593 [EuGH 23.04.2009 - Rs. C-59/08] - Copad/Dior) ebensowenig eingeht wie auf die des EuG (Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc ./. Givenchy) oder die entsprechenden Ausführungen in den Schlussanträgen des Generalanwaltes (vgl. Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; ähnlich wohl auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512).

  • OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven

    Auch der Gerichtshof selbst hat in seiner Entscheidung vom 23.4.2009, C 59/08 - Copad ./. Dior bestätigt, dass die Qualität von Prestigewaren nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter beruhe, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleihe.
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Insoweit ist festzustellen, dass die Marke zwar einen wesentlichen Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs darstellt, das das Unionsrecht errichten will (vgl. u. a. Urteil vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, Slg. 2009, I-3421, Randnr. 22), doch soll sie ihren Inhaber nicht vor Praktiken schützen, die zum Wettbewerb gehören.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Er hat insoweit seine Ausführungen in dem Urteil vom 23.4.2009, C-59/08 - Copad/Dior bestätigt, dass die Qualität solcher Waren nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften beruht, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht, dass diese Ausstrahlung ein wesentliches Element dafür ist, dass die Verbraucher sie von anderen ähnlichen Produkten unterscheiden können, und dass daher eine Schädigung dieser Ausstrahlung geeignet ist, die Qualität der Waren selbst zu beeinträchtige.
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    109 und EuGH GRUR 2009, 593 ff ("Copad/Dior") (S. 595 Textnr. 24 ff) (jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie Nr. 89/104 EG, der durch den mit Art. 15 Abs. 2 UMV n.F. inhaltsgleichen § 24 Abs. 2 MarkenG in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zeigt die Verwendung "insbesondere" in Absatz 2, dass die Veränderung und Verschlechterung der Waren lediglich Beispiele für berechtigte Gründe sind, auf welche sich der Markeninhaber zur Geltendmachung seiner Ansprüche stützen kann (EuGH GRUR Int. 1998, 140 (Rdn. 42) - Dior/Evora; GRUR 2009, 593 (Rdn. 54) - Copad/Dior).

    Im Zusammenhang mit der lizenzvertraglichen Beschränkung des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie Nr. 89/104 EG hat er eine Qualitätsverschlechterung auch durch die Nutzung einer vertragswidrigen Vertriebsschiene für möglich gehalten, insbesondere wenn nachgewiesen ist, dass durch den Verkauf über Discounter der Prestigecharakter geschädigt werden könnte (EuGH GRUR 2009, 593 (Rdn. 31 f.) - Copad/Dior).

    Entsprechend hat er auch die Organisation eines selektiven Vertriebsnetzes für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, im Grundsatz als mit Art. 101 Abs. 1 AEUV für vereinbar erklärt, da dieses geeignet sei, die Qualität von Luxusprodukten und ihren richtigen Gebrauch zu gewährleisten (so EuGH, Slg. 1980, 3775, Rdn. 16 - L'Oréal; EuGH GRUR 2009, 593 Rdn. 28 - Copad/Dior).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-230/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen

    So hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. April 2009, Copad (C-59/08, EU:C:2009:260), den Händler im selektiven Vertriebssystem mit einem Lizenznehmer verglichen und anerkannt, dass sich beide in der Situation des Inverkehrbringens durch Dritte mit Zustimmung des Markeninhabers befinden.

    28 Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, EU:C:1978:108, Rn. 7), und vom 23. April 2009, Copad (C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 Vgl. insbesondere Urteil vom 23. April 2009, Copad (C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 24 bis 28).

    31 Vgl. Urteil vom 23. April 2009, Copad (C-59/08, EU:C:2009:260, Rn. 29).

    36 Vgl. insbesondere Urteile vom 25. Oktober 1977, Metro SB-Großmärkte/Kommission (26/76, EU:C:1977:167), vom 11. Dezember 1980, L'Oréal (31/80, EU:C:1980:289), vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, EU:C:1983:293), und vom 23. April 2009, Copad (C-59/08, EU:C:2009:260).

  • OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16

    Plattformverbot bei Nahrungsergänzungsmitteln, Aloe2GO - Kartellrechtlicher

    Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof auch bei einem bestimmten luxuriösen Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes als gerechtfertigt anerkannt (EuGH, Urteil vom 23. April 2009, C-59/08, WRP 2009, 938, Leitsatz 1 - Copad/Dior).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20

    Hyundai-Grauimport

  • BGH, 25.03.2021 - I ZR 37/20

    myboshi

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-140/10

    Greenstar-Kanzi Europe - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Inhaber -

  • EuGH, 03.06.2010 - C-127/09

    Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13

  • LG Hamburg, 10.03.2020 - 416 HKO 178/19

    Erschöpfung des Unionsmarkenrechts: Voraussetzungen des Ausschlusses wegen

  • EuGH, 15.10.2009 - C-324/08

    Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a. - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht -

  • OLG München, 08.11.2018 - 29 U 3700/17

    Vertrieb von Hautpflegeprodukten aus dem Hochpreissegment in einem

  • OLG Stuttgart, 31.03.2022 - 2 U 321/20

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Anspruch auf Unterlassung eines

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2023 - 20 U 278/20

    Luxusparfüm - Discounter als möglicher Vertriebsweg?

  • EuGH, 20.10.2011 - C-140/10

    Greenstar-Kanzi Europe - Verordnung (EG) Nr. 2100/94 in der Fassung der

  • OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16

    Verkaufsaktion für Brillenfassungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-439/09

    Generalanwalt Mazák hält die strikte Weigerung des Kosmetikunternehmens

  • LG Hamburg, 08.01.2015 - 315 O 339/13

    Versäumnisurteil - Gemeinschaftsmarkenrechtlicher Schutz eines selektiven

  • EuGH, 14.07.2011 - C-46/10

    Viking Gas - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 und 7 - Als dreidimensionale

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften

  • KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20

    Calvin Klein - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Vertrieb von

  • LG Braunschweig, 03.04.2014 - 22 O 334/14

    Eintritt markenrechtlicher Erschöpfung durch Inverkehrbringen von mit der Marke

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21

    Harman International Industries

  • OLG Hamburg, 24.09.2015 - 5 U 43/14

    Markenverletzungsverfahren: Anzeige eines Fremdprodukts nach Eingabe der Marke in

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2019 - U (Kart) 18/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-661/11

    Martin Y Paz Diffusion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 -

  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4a O 9/20
  • OLG München, 20.10.2016 - U 2267/16

    Markenrechtswidrige Entfernung von Kontrollnummern auf Kosmetikprodukten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht