Rechtsprechung
BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Buchgeschenk vom Standesamt
UWG § 1 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Standesamtes gegenüber einem Verlag zur Übergabe eines von diesem herausgegebenen, werbefinanzierten Kochbuches an Heiratswillige bei deren Anmeldung; Voraussetzungen einer Unlauterkeit durch Verschaffung eines Wettbewerbsvorsprungs
- Judicialis
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Wettbewerbsverstoß durch Verteilung eines Kochbuchs durch Standesamt an Heiratswillige ? Nichtigkeit eines Vertrages nach § 134 BGB, wenn er zu wettbewerbswidrigem Verhalten verpflichtet
- kanzlei.biz
Buchgeschenk vom Standesamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134; UWG § 1
Verpflichtung eines Standesamtes gegenüber einem Verlag zur Übergabe eines von diesem herausgegebenen, werbefinanzierten Kochbuches an Heiratswillige bei deren Anmeldung; Voraussetzungen einer Unlauterkeit durch Verschaffung eines Wettbewerbsvorsprungs - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Buchgeschenk vom Standesamt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Buchgeschenk vom Standesamt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Buchgeschenk vom Standesamt
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Buchgeschenk vom Standesamt an Heiratswillige nicht wettbewerbswidrig
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Buchgeschenk vom Standesamt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Buchgeschenk vom Standesamt an Heiratswillige nicht wettbewerbswidrig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Büchergeschenk zur Eheschließung nicht wettbewerbswidrig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verpflichtung eines Standesamts gegenüber einem Verlag, an Heiratswillige ein Kochbuch zu übergeben, grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Buchgeschenk vom Standesamt an Heiratswillige nicht wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.09.2005 - 13 O 148/05
- KG, 10.05.2006 - 24 U 77/05
- BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3099
- NJW-RR 2009, 691
- MDR 2009, 942
- GRUR 2009, 606
- DB 2009, 1067
- afp 2009, 258
Wird zitiert von ... (10)
- KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18
Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung
Dem kann die Antragsgegnerin folgende Passage aus dem Urteil des BGH "Buchgeschenk vom Standesamt" (GRUR 2009, 606, Rn 17). - BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11
Solarinitiative
Ein Rückgriff auf die Generalklausel ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Tatbestände der §§ 4 bis 7 UWG zwar bestimmte Gesichtspunkte der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung erfassen, aber keine umfassende Bewertung der Interessen der durch das Wettbewerbsverhältnis betroffenen Marktteilnehmer ermöglichen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 176/06, GRUR 2009, 1080 Rn. 13 = WRP 2009, 1369 - Auskunft der IHK; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 Rn. 15 bis 23 = WRP 2009, 611 - Buchgeschenk vom Standesamt). - BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10
Dentallaborleistungen
Nach der Rechtsprechung des Senats können Verträge, die zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichten, gemäß § 134 BGB nichtig sein, wenn der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung selbst das wettbewerbswidrige Verhalten innewohnt (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 Rn. 13 = WRP 2009, 611 - Buchgeschenk vom Standesamt, mwN).a) Für die Frage, ob der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ist auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahre 2001 abzustellen (vgl. BGH, GRUR 2009, 606 Rn. 10 - Buchgeschenk vom Standesamt).
- OLG Brandenburg, 05.04.2018 - 6 U 50/13
Stadtrundfahrten - Wettbewerbsverstoß: Übertragung der Touristinformation einer …
Ein Rückgriff auf die Generalklausel ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Tatbestände der §§ 4 bis 7 UWG zwar bestimmte Gesichtspunkte der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung erfassen, aber keine umfassende Bewertung der Interessen der durch das Wettbewerbsverhältnis betroffenen Marktteilnehmer ermöglichen (vgl. BGH, Urteil v. 22.04.2009 - I ZR 176/06, GRUR 2009, 1080 - Auskunft der IHK; BGH, Urteil 26.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 - Buchgeschenk vom Standesamt;… Urteil v. 12.07.2012 a.a.O. - Solarinitiative).Geschäftliche Handlungen der öffentlichen Hand können aus den in § 4 Nr. 4, § 4a, § 5 Abs. 1 UWG (§ 4 Nr. 1, 2 und 10, § 5 Abs. 1 UWG a.F.) niedergelegten lauterkeitsrechtlichen Grundsätzen unlauter sein, wenn sie mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe verknüpft werden und dadurch der Eindruck erweckt wird, die erwerbswirtschaftliche Betätigung sei noch Teil der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung oder wenn die öffentliche Hand ihre amtlichen Beziehungen dazu missbraucht, sich oder anderen wettbewerbliche Vorteile zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil v. 16.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 - Buchgeschenk vom Standesamt; Urteil v. 21.07.2005 - I ZR 170/01, GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe; Urteil v. 19.06.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I;… Köhler in Köhler/ Bornkamm a.a.O. § 3a Rn. 260, Rn. 2.64;… Pfeifer in Teplitzky/Peifer/ Leistner, UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 493, 496).
In einem solchen Vorgehen liegt ein Missbrauch der amtlichen Stellung und der Einrichtungen der Verwaltung, was zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.v. § 3 UWG (§ 3 UWG a.F.) darstellt (vgl. BGH, Urteil v. 26.09.2002 - I ZR 293/99, GRUR 2003, 164 - Altautoverwertung; Urteil v. 16.02.2009 a.a.O. - Buchgeschenk vom Standesamt;… Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 3 Rn. 2.60;… Pfeifer in Teplitzky/Peifer/ Leistner a.a.O. § 3 Rn. 493 ff).
- OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden hinsichtlich unaufgeforderter …
a) Es ist allerdings nicht von vornherein wettbewerbswidrig, dass eine Wohlfahrtsorganisation wie die Beklagte sich zur Förderung ihres Dienstleistungsabsatzes am Telefonmarketing beteiligt und dazu auf anderweitig beschaffte Kontaktdaten zurückgreift, solange der Eindruck vermieden wird, als handele sie insoweit in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. zur Verknüpfung hoheitlicher Aufgaben mit privatem Gewinnstreben BGH, GRUR 2009, 606 [Rn. 14] - Buchgeschenk vom Standesamt). - KG, 19.06.2015 - 5 U 7/14
Vertraulicher Inhalt ... nur vom Emfpänger persönlich zu öffnen! - …
Ob dies auch dann gilt, wenn eine anfängliche Irreführung über den Werbecharakter vorliegt (der Werbecharakter also erst bei einem näheren Sich-Befassen mit dem Inhalt erkennbar wird), muss aber vorliegend ebenso wenig entschieden werden wie die Frage, ob unter den rechtlichen Gesichtspunkten einer Verschleierung des Werbecharakters oder einer Irreführung eine spätere zwangsläufige Aufklärung über den Werbecharakter ausreichend sein kann (vergleiche hierzu BGH, GRUR 2011, 163 TZ 17 ff, 22 f - Flappe; GRUR 2009, 606 TZ 16 f - Buchgeschenk vom Standesamt). - OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21
Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten …
Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606, Rn. 14 - Buchgeschenk vom Standesamt). - OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21 Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 106/06, GRUR 2009, 606 , Rn. 14 - Buchgeschenk vom Standesamt).
- OLG Stuttgart, 05.08.2010 - 2 U 53/10
Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines in Trägerschaft von Gebietskörperschaften …
Eine Gemeinde handelt unlauter, wenn das der öffentlichen Verwaltung entgegengebrachte Vertrauen in die Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung missbraucht wird, eine Empfehlung oder Information nicht das Ergebnis einer sachlichen und unparteiischen Wertung ist, sondern von geschäftlichen Interessen bestimmt wird und die gebotene Gleichbehandlung von Mitbewerbern beeinträchtigt (BGH GRUR 2009, 606 [Tz. 21] - Buchgeschenk vom Standesamt; 2002, 550 [[...] Tz. 17 und 35] - Elternbriefe; 1994, 516 [[...] Tz. 28 fj - Auskunft über Notdienste;… Köhler a.a.O. § 4, 1.39;… Koos a.a.O. 12 und 29;… Poppen a.a.O. § 66, 92 f ;… Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG , 5. Aufl. [2010], Einf D, 39). - OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - U (Kart) 4/10
Abwehransprüche gegen die Verteilung einer kostenlosen Software zur Abrechnung …
Es liegt weder eine Verquickung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben mit der wirtschaftlichen Betätigung noch ein Missbrauch der amtlichen Autorität oder des Vertrauens in die Objektivität und Neutralität der Amtsführung vor (zu Allem: BGH, GRUR 2009, 606 - Buchgeschenk vom Standesamt).